Freitag, 23. Juni 2017

Urlaubsabgeltung kein rentenschädlicher Hinzuverdienst bei Rente wegen Erwerbsminderung ?

Überzahlungen wegen rückwirkender Zahlung einer Urlaubsabgeltung bei Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung kommen häufig vor. Nicht immer ist die Einmalzahlung einer Urlaubsabgeltung rentenschädlicher Hinzuverdienst.





Einmalig gezahlte Urlaubsabgeltung (Urlaubsgeld) das nicht während Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung noch bestehendem Beschäftigungsverhältnisses ausbezahlt wurde, ist kein rentenschädlicher Hinzuverdienst.

Bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund arbeitstarifvertraglicher Regelungen wegen des Rentenbezugs, wie z.B. beim Tarifvertraglich öffentlicher Dienst (TVÖD) wird die Einmalzahlung, die nach Rentenbeginn zufliesst, nicht als rentenschädlicher Hinzuverdienst betrachtet (Urteil des Bundessozialgericht vom 10.7.2012 - Aktenzeichen: B 13 R 85/11 R).

Urlaubsgeld, das während dauerhafter, bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauernder Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde, ist dem ruhenden Arbeitsverhältnis gleichzustellen (Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 16.6.2015 - Aktenzeichen L 9 R 5132/14 und Urteil Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2017 - Aktenzeichen: L 8 R 201/16).

Wenden Sie sich bei einer Anhörung, Überzahlungsbescheid oder einem Widerspruchsbescheid an Rentenberater Sommer. Er prüft die Chancen, ob die Überzahlung abgewendet werden kann.
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Kostendeckung für das Klageverfahren eingereicht werden. Rentenberater Sommer übernimmt neben dem Widerspruchsverfahren auch das Klageverfahren beim Sozialgericht in Stuttgart, Heilbronn, Ulm oder Konstanz.




Samstag, 10. Juni 2017

Network Marketing und Rentenversicherungspflicht

Netzwerk-Marketing (auch Network-Marketing, Multi-Level-Marketing (MLM), Empfehlungsmarketing oder Strukturvertrieb) ist eine Spezialform des Direktvertriebs. Im Unterschied zum klassischen Direktvertrieb werden Kunden angehalten, als selbstständige Vertriebspartner weitere Kunden anzuwerben, Seite „Netzwerk-Marketing“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Mai 2017, 04:15 UTC.

Bei den Produkten handelt es sich um z.B.  um Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine), Anti-Aging, Kosmetik, Gewichtsreduzierung, Parfüm, Schmuck, Uhren, Reinigungsmittel, Haushaltsprodukte.

Die mir bekannten MLM Unternehmen sind Amway, Avon, Herbalife, LR, Forever, Vegas Cosmetics, Nu Skin, Juice Plus, PM International, Fitline, Jeunesse, Vorwerk, Hyla, Prowin, Pippa &Jean, AMC,Vileda Home, Tupperware, Live Plus.

Viele Netzwerk Partner dieser Firmen wissen nicht, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung droht. Soweit z.B. der Partner von Live Plus keine anderen Auftraggeber hat, gilt er als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger mit der Pflicht, Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Bei gut verdienenden Partnern kann für die letzten 4 Jahre und das aktuelle Jahr ein Gesamtbeitrag bis zu 30.000 Euro entstehen.

Wenn die monatlichen Einkünfte 450 Euro nicht übersteigen, besteht Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung.

Familienversicherte Ehefrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, soweit die monatlichen Einkünfte 425 Euro übersteigen.

Vor Beginn der Geschäftsaktivitäten sollte die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgen. Ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro. Danach füllt man den zugesandten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Die Einkünfte sind bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Bei der Kleinunternehmerregelung fällt bis zu 17.500 Euro im Jahr keine Umsatzsteuer an.

Ich empfehle dringend allen Partnern und Beratern von Amway, Avon, Herbalife, LR, Vorwerk, Tupperware, Live Plus einen unabhängigen Rentenberater und einen Steuerberater  aufzusuchen.


Rentenberater Sommer berät Mandanten in Sachen Sozialversicherungsrecht in Stuttgart, Ulm und Konstanz.