Mittwoch, 17. Mai 2017

Krankengeld trotz Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit

Das BSG hat mit zwei Urteilen vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R und B 3 KR 12/16 R eine Entscheidung bezüglich Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit getroffen.

Eine Krankenkasse darf Versicherten, die zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt (Pressemitteilung 21/2017 des BSG).

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