Montag, 11. Dezember 2017

Nachzahlung von 43.000 Euro - Urteil LSG Baden-Württemberg vom 2.8.2016

Voll Erwerbsgemindert seit 13.04.2010 - aber keine Rente wegen Erwerbsminderung? Wie geht das?

Meine Mandantin hat am 21.08.2011 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Es wurde festgestellt, daas sie seit dem 13.04.2010 voll erwerbsgemindert sei aber die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe.

Diese "besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen" sind gegeben, wenn im Versicherungskonto innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge enthalten sind.

Das Versicherungskonto muss im Zeitraum vom 13.04.2005 bis 12.04.2010 mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge enthalten. In diesem Zeitraum hatte meine Mandantin nur 22 Monate mit Pflichtbeiträge. Daher erfüllt sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht.

Laut psychiatrischem Gutachter des RV-Trägers wird seit dem 12.06.2012 eine quantitative Leistungseinschränkung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt wären die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegen.

Der ärztliche Dienst wich von der ärztlichen Feststellung des beauftragten Gutachters ab und stellte eine quantitative Einschränkung der Leistungsfähigkeit bereits seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit fest. Zu diesem Zeitpunkt lagen die "besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor.

Mit Bescheid vom 30.07.2012 lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund den Antrag der Klägerin vom 21.07.2011 auf Rente wegen Erwerbsminderung ab, weil die Klägerin die besonderen versicherungsrrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente nicht erfülle. Die am 17.08.2012 eingereichte Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 20.03.2013 abgelehnt.

Am 25.03.2013 wurde Klage eingereicht und mit Urteil vom 28.10.2014 abgewiesen. Erst die Einlegung einer Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ergab mit Urteil vom 2.8.2016 eine positive Entscheidung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wurde verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgehend von einem Versicherungsfall am 12.06.2012 ab 1.1.2013 bis 31.12.2016 zu gewähren.

Als Klägerbevollmächtigter habe ich den Eindruck, dass die Deutsche Rentenversicherung durch Verschieben des Leistungsfalles positive Leistungsfälle wegen Erwerbsminderung in die Ablehnung bringt, in dem Zeitpunkte ausgewählt werden, in dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Begutachtungskriterien für Ermittlung des Leistungsfalles treten bei diesen Fällen in den Hintergrund, wenn ein positives Ergebnis für die Versicherungsgemeinschaft (= Ablehnung) möglich wäre. Vermutlich ist dies kein Einzelfall. Ich bitte die Leser dieses Blogs mir geeignete Fälle zu melden, damit ich dagegen Klage oder Berufung einlegen kann.

Mit Rentenbescheid vom 21.10.2016 wurde aufgrund des Urteils vom 02.08.2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.01.2013 mit einer Nachzahlung von ca. 43.000 Euro festgestellt.

Mit Bescheidzusatz wurde meine Mandantin auf folgendes informiert: "Falls eine Verzinsung in Betracht kommt, erhalten Sie eine weitere Mitteilung.

Mit Schreiben vom 7.12.2016 habe ich die Verzinsung der Nachzahlung beantragt. Die Deutsche Rentenversicherung versäumt es oft einen Verzinsungsbescheid zu erstellten. Mit Bescheid vom 9.2.2017 wurde die Verzinsung abgelehnt. Eine Verzinsung von 43.000 Euro mit 4 Prozent ergibt einen stattlichen Betrag. Der Bescheid enthielt keine Rechtsbehelfsbelehrung. Daher habe ich heute den Widerspruch eingelegt und begründet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 66 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Bei Ablehnung geht es in das Klageverfahren...







Freitag, 24. November 2017

Welches Versorgungsamt ist zuständig für Schwerbehinderung?

Wer einen Erstantrag auf Schwerbehinderung stellt, steht häufig vor dem Problem, welches Amt für den Antrag auf Schwerbehinderung zuständig ist.

In Baden Württemberg sind 35 Landratsämter jeweils für ihr Kreisgebiet und das Gebiet der benachbarten kreisfreien Städten zuständig (z.B. bei Wohnsitz Stuttgart ist das Landratsamt Böblingen zuständig).

Relativ einfach ist die Suche durch das Ortsverzeichnis der Versorgungsämter. In dem Internetportal ist entweder die Postleitzahl oder der Ort einzugeben. Nach Anklicken des Button "Suchen" erhalten sie das zuständige Versorgungsamt mit Anschrift.

Die nötigen Anträge wegen Erstantrag und Änderungsantrag auf Schwerbehinderung finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart oder auf der Homepage von Rentenberater Sommer.

Montag, 6. November 2017

Rentennachzahlung von 17.000 Euro nach sechsjährigem Rentenverfahren

Für eine 58-jährige Mandantin aus Ulm habe ich am 30.06.2015 Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Ulm eingereicht.

Die Klägerin wurde im Auftrag des Landessozialgerichts Baden-Württember  von Prof. Dr. Dr. med. Widder untersucht und begutachtet. Als Hauptbefund wurde eine inzwischen chronifizierte depressive Entwicklung gesehen.

Nicht zuletzt wegen eines erneuten stationären Aufenthaltes in der Schussentalklinik Aulendorf erachtet der Gutachter die Klägerin nicht mehr in der Lage in wirtschaftlich relvantem Umfang berufliche Tätigkeiten auszuüben.

Eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandess erscheint laut dem Gutachter aufgrund des nunmehr langjährig chronifizierten Verlaufs unwahrscheinlich.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg erkannte dann nach erneuter Überprüfung des Sachverhalts im April 2017 an, dass die Klägerin seit Oktober 2015 voll erwerbsgemindert ist. Die Rente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet.

Den Ausführungsbescheid erhielten wir am am 06.11.2017, sechs Monate nach Anerkenntnis der Deutschen Rentenversicherung BW.

Meine Mandantin hatte im Vorfeld Ende 2011 den Rentenantrag wegen Erwerbsminderung eingereicht. Im Januar 2012 wurde der Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderung abgelehnt. Trotz erfolgten mehrfachen stationären psychiatrischen Klinikaufenthalten wurde der Widerspruch erneut abgelehnt.

Durch einen Anwalt aus Ulm wurde im Juli 2012 Klage beim Sozialgericht Ulm erhoben. Das Urteil mit Abweisung des Klageantrages war im Mai 2015.

Wie die Leser meines Blogs erkennen können, braucht man einen langen Atem und viel Geduld, um ein solchhes Verfahren durchzustehen. Aber die Geduld
meiner Mandantin hat sich ausgezahlt. Sie hat eine Nachzahlung von 17.000 Euro erhalten.

Meine Mandantin wurde nicht darauf hingewiesen, dass sie noch Anspruch auf eine Verzinsung in Umfang von vier vom Hundert nach § 44 SGB I hat. Die Rentenempfänger fordern in aller Regel diesen Verzinsungsanspruch nicht ein.


Mittwoch, 6. September 2017

Leichterer Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ab 01. August 2017

Ab 01. August 2017 tritt eine gesetzliche Neuregelung hinsichtlich einem erleichterten Zugang für die Krankenversicherung der Rentner in Kraft.

Rentenantragsteller, die in der zweiten Lebensarbeitshälfte zu 9/10 Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, kommen in die Krankenversicherung der Rentner. Rentenantragsteller, die die Vorversicherungszeit von 9/10 nicht erreichen, bleiben in der freiwilligen Krankenversicherung.

Im Unterschied zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden für freiwillige Mitglieder bei der Beitragserhebung alle Einkünfte, wie Mieteinkünfte und Kapitalerträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung berücksichtigt. Der Höchstbeitrag für freiwillige Mitglieder liegt ca. bei 800 Euro.

Für KVdR-Rentner mit einer Bruttorente von z.B. 1.000,00 Euro liegt der Eigenanteil zur Kranken-und Pflegeversicherung nur bei ca. 100,00 Euro.

Vor dem 01. August 2017 konnten Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung für die Erfüllung der 9/10 Belegung angerechnet werden.

Durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung mit der Ergänzung des § 5 Abs. 2 SGB V können Rentenantragsteller für jedes Kind drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit zur Ermittlung der KvdR anrechnen lassen.

Hier kommen insbesondere Ehefrauen von Beamten, die während der Kindererziehungszeit Mitglied einer privaten Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch von 70 % waren, unter Umständen in die Krankenversicherung der Rentner.

Auch Personen, die bereits in Rente sind oder den Rentenantrag vor dem 1. August 2017 gestellt haben, aber bisher die notwendige Vorversicherungszeit nicht erfüllt haben, können ab dem 1. August 2017 Mitglied der Krankenversicherung der Rentner werden. Dies gilt sowohl für freiwillig gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Bestandsfälle darauf zu überprüfen, ob durch Anrechnung der drei Jahre pro Kind die Versicherungspflicht in der KvdR eintritt.

Lassen Sie bei einem Rentenberater prüfen, ob die Vorversicherungszeit durch die Anrechnung der Kindererziehungszeit erfüllt wäre.

Freitag, 23. Juni 2017

Urlaubsabgeltung kein rentenschädlicher Hinzuverdienst bei Rente wegen Erwerbsminderung ?

Überzahlungen wegen rückwirkender Zahlung einer Urlaubsabgeltung bei Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung kommen häufig vor. Nicht immer ist die Einmalzahlung einer Urlaubsabgeltung rentenschädlicher Hinzuverdienst.





Einmalig gezahlte Urlaubsabgeltung (Urlaubsgeld) das nicht während Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung noch bestehendem Beschäftigungsverhältnisses ausbezahlt wurde, ist kein rentenschädlicher Hinzuverdienst.

Bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund arbeitstarifvertraglicher Regelungen wegen des Rentenbezugs, wie z.B. beim Tarifvertraglich öffentlicher Dienst (TVÖD) wird die Einmalzahlung, die nach Rentenbeginn zufliesst, nicht als rentenschädlicher Hinzuverdienst betrachtet (Urteil des Bundessozialgericht vom 10.7.2012 - Aktenzeichen: B 13 R 85/11 R).

Urlaubsgeld, das während dauerhafter, bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauernder Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde, ist dem ruhenden Arbeitsverhältnis gleichzustellen (Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 16.6.2015 - Aktenzeichen L 9 R 5132/14 und Urteil Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2017 - Aktenzeichen: L 8 R 201/16).

Wenden Sie sich bei einer Anhörung, Überzahlungsbescheid oder einem Widerspruchsbescheid an Rentenberater Sommer. Er prüft die Chancen, ob die Überzahlung abgewendet werden kann.
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Kostendeckung für das Klageverfahren eingereicht werden. Rentenberater Sommer übernimmt neben dem Widerspruchsverfahren auch das Klageverfahren beim Sozialgericht in Stuttgart, Heilbronn, Ulm oder Konstanz.




Samstag, 10. Juni 2017

Network Marketing und Rentenversicherungspflicht

Netzwerk-Marketing (auch Network-Marketing, Multi-Level-Marketing (MLM), Empfehlungsmarketing oder Strukturvertrieb) ist eine Spezialform des Direktvertriebs. Im Unterschied zum klassischen Direktvertrieb werden Kunden angehalten, als selbstständige Vertriebspartner weitere Kunden anzuwerben, Seite „Netzwerk-Marketing“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Mai 2017, 04:15 UTC.

Bei den Produkten handelt es sich um z.B.  um Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine), Anti-Aging, Kosmetik, Gewichtsreduzierung, Parfüm, Schmuck, Uhren, Reinigungsmittel, Haushaltsprodukte.

Die mir bekannten MLM Unternehmen sind Amway, Avon, Herbalife, LR, Forever, Vegas Cosmetics, Nu Skin, Juice Plus, PM International, Fitline, Jeunesse, Vorwerk, Hyla, Prowin, Pippa &Jean, AMC,Vileda Home, Tupperware, Live Plus.

Viele Netzwerk Partner dieser Firmen wissen nicht, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung droht. Soweit z.B. der Partner von Live Plus keine anderen Auftraggeber hat, gilt er als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger mit der Pflicht, Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Bei gut verdienenden Partnern kann für die letzten 4 Jahre und das aktuelle Jahr ein Gesamtbeitrag bis zu 30.000 Euro entstehen.

Wenn die monatlichen Einkünfte 450 Euro nicht übersteigen, besteht Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung.

Familienversicherte Ehefrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, soweit die monatlichen Einkünfte 425 Euro übersteigen.

Vor Beginn der Geschäftsaktivitäten sollte die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgen. Ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro. Danach füllt man den zugesandten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Die Einkünfte sind bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Bei der Kleinunternehmerregelung fällt bis zu 17.500 Euro im Jahr keine Umsatzsteuer an.

Ich empfehle dringend allen Partnern und Beratern von Amway, Avon, Herbalife, LR, Vorwerk, Tupperware, Live Plus einen unabhängigen Rentenberater und einen Steuerberater  aufzusuchen.


Rentenberater Sommer berät Mandanten in Sachen Sozialversicherungsrecht in Stuttgart, Ulm und Konstanz.

Mittwoch, 17. Mai 2017

Krankengeld trotz Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit

Das BSG hat mit zwei Urteilen vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R und B 3 KR 12/16 R eine Entscheidung bezüglich Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit getroffen.

Eine Krankenkasse darf Versicherten, die zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt (Pressemitteilung 21/2017 des BSG).

Samstag, 13. Mai 2017

Ärzteversorgung Baden-Württemberg - Vorzeitiges Altersruhegeld ohne Berufsaufgabe

Gestern habe ich in Ulm einen Arzt (Jahrgang 1953) hinsichtlich vorzeitigem Altersruhegeld beraten. Er wollte vorzeitiges Altersruhegeld ohne Aufgabe der Beschäftigung beantragen.

Laut § 25 Abs. 4 der Satzung erhöht sich die reguläre Altersgrenze bei Jahrgang 1953 vom 65. Lebensjahr auf 65 Jahre und 8 Monate.

Ein vorzeitiges Altersruhegeld ergibt sich nach § 25 Abs. 5 der Satzung bei Jahrgang 1953 frühestens mit 60 Jahren und 8 Monate. Hierfür wäre ein Rentenabschlag von 30 Prozent in Kauf zu nehmen.

Mein Mandant möchte ein vorzeitiges Altersruhegeld als Vollrente mit Rentenbeginn am 01.06.2017 und als Arzt weiter praktizieren und keine Pflichtbeiträge mehr zahlen.

Durch eine Satzungsänderung zum 01.07.2017 ist eine vorzeitige Altersrente ohne Berufsaufgabe ab 01.07.2017 nur noch in den Teilrenten 30 %, 50 % und 70 % möglich. Die Berufseinkünfte bis zur regulären Altersgrenze unterliegen nun der Beitragspflicht.

Mein Mandant hatte noch die einmalige Möglichkeit in dem Zeitfenster vor dem 01.07.2017 eine vorzeitige Vollrente ohne Berufsaufgabe und ohne Beitragspflicht ab 01.06.2017 zu erhalten.

Die vorzeitige Altersrente als Teilrente kann aus steuerlicher und gesundheitlicher Sicht attraktiv sein.

Altersrenten aus berufsständischen Versorgungswerken unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, da diese Renten wie die gesetzliche Rente der ersten Schicht zugeordnet werden.

Der persönliche Besterungsanteil steigt zur Zeit jedes Jahr um 2 Prozent an. Bei Rentenbeginn wird der Besteurungsanteil entgültig festgestellt und bleibt konstant. Bei Rentenbeginn im Jahr 2017 beträgt der Besteuerungsanteil 74 Prozent, im Jahr 2020 wären es 80 Prozent. Der Steuerberater ist für steuerliche Optimierungssfragen erster Ansprechpartner.

Bei gesundheitlichen Funktionseinschränkungen von z.B. 50 Prozent könnte eine Teilrente von 50 Prozent bei entsprechender Weiterbeschäftigung in Höhe der Lohnhälfte eine interessante Alternative zur Rente wegen Berufsunfähigkeit sein. So könnte z.B. ein 60-jähriger Arzt (Jahrgang 1957) mit 61 Jahren und 4 Monate eine vorzeitige Teilrente im Umfang von 50 Prozent bei Weiterbeschäftigung bis zur regulären Altersrente mit 66 Jahren und 4 Monat erhalten.

Die reduzierten Berufseinkünfte unterliegen der Beitragspflicht. Der Antrag für den zweiten Teil kann für das Altersruhegeld ab 66 Jahren und 4 Monate oder für einen späteren aufgeschobenen Termin gestellt werden.

Das Alterssruhegeld kann nun bis zu 60 Monaten aufgeschoben werden. Der versicherungsmathematische Zuschlag beträgt ab der Satzungsänderung 0,45 Prozent für jeden aufgeschobenen Monat.

Samstag, 8. April 2017

Beratung in Sachen Schwerbehinderung - Kostenfreie Beratung im Umfang von 30 Minuten

Für die Jahrgänge 1957 bis 1952 biete ich eine 30-minütige kostenfreie Beratung in Sachen Schwerbehinderung an. Sie möchten den frühestmöglichen Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Dann sind Sie bei mir richtig.

Ich bin registrierter Rentenberater mit einer Erlaubnis für das Schwerbehindertenrecht und 26-jähriger Berufserfahrung als Rentenberater. Im März 2017 bin ich 60 Jahre alt geworden.

Sie haben einen GdB von 20, 30 oder 40 oder noch keinen Grad der Behinderung? Kein Problem. Ich prüfe für Sie die Chancen für die Erlangung einer Schwerbehinderung.

Mein Jahrgang 1957 kann bei Vorliegen einer Wartezeit von 35 Jahren mit 60 und 11 Monate frühestmöglich eine Altersrente mit 10,8 Prozent Rentenabschlägen oder mit 63 und 11 Monate eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlangen.

Aus meiner Erfahrung ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen leichter zu erlangen als eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Die 30-minütige kostenfreie Beratung in Sachen Schwerbehinderung erhalten Sie, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Jahrgang 1957 bis 1952
  2. Rentenwunsch Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  3. Gesundheitliche Beeinträchtigungen
  4. Wartezeit von 35 Jahren
  5. Ausdruck dieser Seite

Freitag, 17. Februar 2017