Freitag, 15. Juli 2016

Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Fehlende Monate

Im Mai 2016 habe ich eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund bezüglich der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte geprüft.

Hierbei wurde festgestellt, das die Wartezeit mit derzeit 519 Monaten nicht erfüllt war.

Aus der Rentenauskunft ergeben sich 511 Monate Beitragszeit und 11 Monate Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Es sind jedoch nur 8 Monate berücksichtigt worden.




Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen u.a. Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld 1, Unterhaltsgeld, Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld)

Mit Schriftsatz der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 21.06.2016 wurde bei der Überprüfung auf Grund meines Schreibens festgestellt, dass der Zeitraum 30.10. - 31.12.1978 nicht als zu berücksichtigte Zeit vorgemerkt wurde. Die Vormerkung wurde von der DRV entsprechend nachgeholt und eine neue  Rentenauskunft mit 11 Monate zu berücksichtigende Anrechungszeiten erstellt.

Die Deutsche Rentenversicherung bittet das Versehen zu entschuldigen.

Was bedeutet das für Sie? Soweit Sie eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen möchten, sind die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zu klären. Diese sind zwar im Versicherungsverlauf als Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Zu klären wäre jedoch, ob Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II geleistet wurde. Der Leistungsbezug wegen Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II wird für die 45 Jahre nicht berücksichtigt.