Mittwoch, 27. Januar 2016

Krankentagegeld - Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV auf Antrag

Privat Krankenversicherte mit Anspruch auf Krankentagegeld haben bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein Problem, ohne es zu wissen. Sie beziehen zwar von ihrem Krankenversicherungsunternehmen Krankentagegeld, es werden jedoch nicht automatisch Pflichtbeiträge, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse, in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Weitere Informationen:  http://www.sommer-und-kollegen.de/blog/Krankentagegeld%20-%20Versicherungspflicht%20in%20der%20Rentenversicherung%20auf%20Antrag.aspx

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