Samstag, 8. Februar 2014

Mütterrente und Grundsicherung

Mütter, die vor dem 1.1.1992 Kinder geboren und erzogen haben, erhalten bei Bezug einer Grundsicherungsleistung keinen Cent mehr.

Der Wert der Mütterrente von 28,14 € pro Kind wird bei der Grundsicherung angerechnet.

Für diese Personengruppe werden Versichertengelder aus der gesetzlichen Rentenkasse verschoben in die Grundsicherung, eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung.

Arme alleinstehende Frauen profitieren entgegen der Aussage der Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles nicht von der Mütterrente, sondern der Staat.

Ich fände es schön, wenn  Andrea Nahles dies in ihrer Werbekampagne erwähnen würde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen