Mittwoch, 18. Dezember 2013

PPRZ und Rente wegen Erwerbsminderung

Heute hatte ich eine mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht Stuttgart. Es ging um die Frage ob meiner Mandantin eine Rente wegen Erwerbsminderung zugesprochen werden kann.

Hintergrund: Meine Mandantin war in der Tagesklinik PPRZ wegen einer rezidivierenden depressiven Störung, Schmerzverarbeitungsstörung, Fibromyalgie und Zustand nach Mammakarzinom mit Mastektomie links 2003 und Lymphödem links. Im Entlassungsbericht wurde ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden für den allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt.

Dieses positive Votum hat ihr im Rentenverfahren - Widerspruchsverfahren, Klageverfahren nichts genützt. Wir werden in Berufung gehen.

Was ist das PPRZ? Hierzu liest man auf Seite der Luisenklinik folgendes:

"Das PPRZ = Psychosomatisch-Psychotherapeutisches Rehabilitationszentrum ist eine Reha-Tagesklinik auf dem Sektor der wohnortnahen ganztägig ambulanten / teilstationären rehabilitativen Behandlung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen.
Das PPRZ wurde 1998 als Modelleinrichtung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und Deutschen Rentenversicherung Bund gegründet und war die erste Rehaeinrichtung ihrer Art in Deutschland."

Obwohl die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg eingebunden ist, wurde das Leistungsvermögen meiner Mandantin vom ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg auf vollschichtig abgeändert.

Leider ist dies kein Einzelfall. Bei mehreren Ablehnungsfällen hat die Tagesklinik eine Einschätzung mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorgenommen. Der Leser sieht, das die Einschätzung der Luisenklinik nicht immer vom Rentenversicherungsträger übernommen wird, obwohl eine Trägerschaft der DRV vorliegt.

Liebe Leser, wie sehen Ihre Erfahrungen mit dem PPRZ im Zusammenhang mit einem Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung aus? Ist meine Einschätzung zu negativ?

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