Samstag, 14. Dezember 2013

Erlass von Prämienzuschlägen in der PKV - Stichtag: 31.12.2013

Nichtversicherte, die früher einmal in der privaten Krankenversicherung zuzuordnen waren, können bis 31.12.2013 bei Erlass von Prämienzuschlägen vom 1.1.2009 (Beginn der Versicherungspflicht für Nichtversicherte in der PKV) einen neuen Krankenversicherungsvertrag schließen ( § 193 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz - VVG).

Bei verspäteter Antragstellung ab 01.01.2014 kommt ein Prämienzuschlag für die Dauer der Nichtversicherung, maximal von bis zu 15 Monatsprämien zum Tragen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 30.7.2013: Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

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