Montag, 2. September 2013

Versicherungen für Azubis und Lehrlinge

Zu Beginn der Berufsausbildung am 01.09. werden die Auszubildenden wieder vermehrt von Versicherungsvermittlern und Banken bezüglich Abschluss von Versicherungen angesprochen.

Zu Beginn der Ausbildung sollten folgende Versicherungen zur Absicherung von existenzbedrohenden Risiken abgeschlossen werden:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung - hier besteht ein Wahlrecht - der Beitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich - Unterschiede bestehen in den Wahlleistungen beziehungsweise bei Rückerstattungen von Beiträgen.
  2. Absicherung der Arbeitskraft - Berufsunfähigkeit - in der gesetzlichen Rentenversicherung für Jahrgänge ab 02.02.1961 nicht mehr absicherbar - es empfiehlt sich der Abschluss einer selbständigen Rente wegen Berufsunfähigkeit ohne Koppelung mit einer Renten- oder Lebensversicherung. Bereits ab einem monatlichen Zahlbeitrag von 20 € ist eine private BU mit einer monatlichen Rente von 500,00 € für eine kaufmännische Ausbildung absicherbar. Wichtig sind Nachversicherungsmöglichkeit = Erhöhung der Rentenhöhe bei Beendigung der Ausbildung.
  3. Haftpflichtversicherung - soweit nicht bei den Eltern schon abgeschlossen
Versicherungsberater und Rentenberater beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Versicherung - Ihr Vorteil: Unabhängige Beratung und kein Abschlussdruck. Versicherungsberater und Rentenberater dürfen keine Versicherungen vermitteln.

Nebenbei können Rentenberater bei der Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung helfen. Hier sind die Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr und die Berufsausbildung beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu dokumentieren.

Links: Private Berufsunfähigkeit für Studenten und Azubis

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