Freitag, 5. April 2013

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Heute habe ich eine Krankenversicherungsberatung bei einem Mandanten durchgeführt.

Der Mandant ist 63 Jahre alt und zuletzt in der Hallesche privat krankenversichert. Nach einem Wechsel innerhalb der Halleschen muss der Mandant immer noch 450 € monatlich bezahlen.

Am 06.03.2013 habe ich für ihn einen Antrag auf Schwerbehinderung eingereicht und habe bereits am 21.03.2013 einen Grad der Behinderung von 60 erhalten.

Da mein Mandant bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat, besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 3a SGB V. Mit der Feststellung einer Schwerbehinderungseigenschaft öffnet sich für den Mandanten ein 3-monatiges Fenster in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der freiwilligen Versicherung können nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX beitreten, wenn
  1. der Mandant,
  2. ein Elternteil des Mandanten,
  3. oder seine Ehegattin
  4. oder ein Lebenspartner
in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren. Die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen.

Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Behinderung nach § 68 SGB IX anzuzeigen.

Das Problem für den Mandanten ist, das die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen von dem Recht einer Altersbegrenzung Gebrauch machen. Bei der IKK gesundheitplus  sind schwerbehinderte Menschen nur bis zum 35. Lebensjahr und bei der AOK bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beitrittsberechtigt.

Im Rahmen der Krankenversicherungsberatung habe ich dem Mandanten gesetzliche Krankenkassen genannt, die schwerbehinderte Menschen noch ohne Altersbegrenzung aufnehmen. Um anderen Personen diese Möglichkeit nicht durch öffentliche Publizität zu verschließen, werde ich diese Krankenkassen nicht namentlich nennen.

Im Internet zirkulieren Listen, die häufig nicht mehr aktuell sind. Hierzu ein Beispiel: In der Ausgabe September 2012 von Stiftung Warentest - Finanztest war die Rede von zwei gesetzlichen Krankenkassen, nämlich die Atlas BKK Ahlmann und die Saint Gobain BKK, die Versicherte nach dem 55. Lebensjahr aufnehmen. Das Ergebnis: Mit Satzungsnachtrag Nr. 9 vom 13.7.2012 - in Kraft ab 01.10.2012 besteht bei Atlas BKK Ahlmann eine Altersbegrenzung mit Vollendung des 55. Lebensjahres. Die Saint Gobain BKK fusionierte ab 01.01.2013 mit der DAK, die eine Altersbegrenzung mit Vollendung des 45. Lebensjahres kennt. Die gesetzlichen Krankenkassen reagieren häufig schnell nach Veröffentlichung von Listen durch Satzungsänderungen.

Insoweit empfiehlt es sich einen Rentenberater bezüglich der Frage - zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? - aufzusuchen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen