Samstag, 15. Dezember 2012

Hinzuverdienstgrenze 2013 für EM-Renten

Ab 01.01.2013 dürfen sich Frührentner und Rentner wegen voller Erwerbsminderung freuen. Der zulässige monatliche Hinzuverdienst neben einer vorgezogenen Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung steigt von 400,00 € auf 450,00 €

Der Hinzuverdienst von 450,00 € darf zweimal im Kalenderjahr um das Doppelte überschritten werden. Das heißt in zwei Monaten darf 900,00 € rentenunschädlich verdient werden. Der zulässige Hinzuverdienst wird manchmal überschritten bei tariflichen Lohnanpassungen oder Mehrarbeit.

Erst bei Bezug einer Regelaltersrente, die wegen Anhebung der Altersgrenzen nicht mehr mit dem 65. Lebensjahr übereinstimmen muss, darf unbegrenzt rentenunschädlich hinzuverdient werden.

Bei Bezug einer Hinterbliebenenrente neben einer Altersrente kann der Hinzuverdienst im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung von 450,00 € allerdingst zu Einkommensanrechnungen und damit zu Rentenkürzungen bei der Hinterbliebenenrente führen.

In diesen Fällen empfiehlt es sich eine kostenfreie Beratung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei einen registrierten unabhängigen Rentenberater aufzusuchen.




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