Dienstag, 27. November 2012

Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks schließt zum 31.12.2012

Am Samstag habe ich einen Schornsteinfegermeister in meiner Zweigstelle in Konstanz beraten. Beratungshintergrund war, das die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks zum 31.12.2012 schließt und das er diesbezüglich schon mehrere Angebote von Versicherungsvermittlern bezüglich Rüruprente erhalten hat.

Seine Ehefrau ist Beamtin.

Die Pensionskasse ist nach dem Gesamtversorgungssystem ähnlich wie früher in der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aufgebaut. Es besteht eine Anwartschaft von ca. 1.000 €

Der Mandant hat eine Anwartschaft auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 1.400,00 € und eine Altersrente von ca. 1000,00 € in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er zahlte bis dato Regelbeiträge ein. Er fragt sich, ob er einen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen soll und bei einem Versicherungsvermittler eine Rüruprente abschließen soll.

Er hat keine private Berufsunfähigkeit abgeschlossen.

Vor dem Hintergrund seiner bisherigen Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich ihm empfohlen, weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung im Umfang eines Regelbeitrages einzubezahlen.

Eine zusätzliche Rüruprente aus der 1. Schicht würde im Rahmen der nachgelagterten Besteuerung zusammen mit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente in der Rentenphase steuerlich eher unwirtschaftlich sein. Dieser Auffassung ist auch sein Steuerberater gewesen.

Gegebenenfalls wäre noch eine private Rentenversicherung aus der 3. Schicht mit einem niedrigen Ertragsanteil von 18 % bei einem Rentenbeginn 65 sinnvoll.

Im Rahmen der Eurokrise ist eine gesetzliche Rentenversicherung mit einer privaten Versicherung zur Zeit eine gute Alternative, zumal auch Rehaleistungen gewährt werden, die bei Absicherung bei einem privaten Krankenversicherungsträger nicht zu verachten sind.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen