Samstag, 3. November 2012

Kein Krankengeld trotz Arbeitsunfähigkeit

In der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom Samstag, den 3.11.2012 wird ein Fall eines Mannes beschrieben, der trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeldanspruch hat.

Ihm wurde die Arbeitsstelle zum 30.09.2012 gekündigt. Er hat sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Als Folge einer Bandscheibenoperation schrieb ihn der Arzt im September krank. Erst für zehn Tage, dann erneut bis 30.09.2012. Da der 30.09.2012 ein Sonntag war hat der Arzt ihm gesagt, er solle am Montag wieder kommen, soweit es ihm nicht besser ginge. Der Arzt hat ihn ab 01.10.2012 wieder krankgeschrieben.

Bei der Agentur wurde ihm mitgeteilt, das er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, da er ja nicht arbeitsfähig sei. Er solle sich an seine Krankenkasse wegen Weiterbezug von Krankengeld wenden. Bei der AOK wurde ihm mitgeteilt, das er nur bis 30. September sozialversicherungspflichtig beschäftigt und seinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.10.2012 verloren habe.

Die Problematik liegt in der gesetzlichen Regelung des § 46 SGB V.
Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Da die Folgebescheinigung des Arztes vom 01. Oktober stammt, kann der Anspruch erst ab dem 02. Oktober entstehen. Bei Unterbrechung von Arbeitsunfähigkeit von einem Tag bei nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis besteht kein Krankengeldanspruch mehr.

Vom Ergebnis her hätte der Versicherte dem Grunde nach weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld. Vier Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gibt es noch den "Anspruch auf Leistungen im Nachgang" gemäß § 19 Abs. 2 SGB V.

Das Krankengeld ist grundsätzlich ca. 30 % höher als das Arbeitslosengeld. Bei Bezug von Krankengeld nach Arbeitslosengeldzahlung ist das Krankengeld nicht höher als das Arbeitslosengeld.

Tipp: Spätestens einen Tag vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeit sollte man zum Arzt wegen einer Folgebescheinigung gehen. 

Der betroffenen Personengruppe ist zu empfehlen sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an einen Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht zu wenden, um finanzielle Schäden zu vermeiden.





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