Sonntag, 18. November 2012

Günstigere Krankenversicherungsbeiträge für Existenzgründer

Der Mindestbeitrag im Jahr 2012 für Selbständige beträgt 293,34 € ohne Krankengeldabsicherung bei einem Arbeitseinkommen von 1.968,75 € und weniger und einem Beitragssatz von 14,9 %, siehe Informationen zu den Beitragssätzen der AOK Baden-Württemberg. Das bedeutet grundsätzlich, das Selbständige, die weniger als 1968,75 € monatlich verdienen, trotzdem einen Beitrag von 293,34 € zu zahlen haben.

Doch es gibt Auswege. Auf Antrag können einkommensschwache Selbständige mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von weniger als 1.312,50 € den Mindestbeitrag für hauptberuflich selbständige Tätige in Höhe von 195,56 € ohne Krankengeldanspruch, bei Krankengeldanspruch ab der 7. Woche von 203,44  € erhalten.

Für Existenzgründer mit monatlichem Einkommen von unterhalb von 1.312,50 € oder Empfänger eines Gründungszuschuss ist der Beitrag unterhalb der Mindestbeitragsbemessung gedacht. Maßgebend ist die gewissenhafte Schätzung des Existenzgründers. Bei Nichtbeachtung dieser Möglichkeit ist eine Rückerstattung für die Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich. Es sei denn, ein Beratungsfehler eines Mitarbeiters einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor, der einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslöst.

Bei der Einkommensprüfung ist Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, entsprechend zu prüfen. Einzelheiten dazu erläutern Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen oder Ihr Rentenberater




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