Mittwoch, 28. November 2012

Interne Teilung bei Versorgungsanstalt der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Bei der internen Teilung eines Anrechts aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht.

Rechtsgrundlage dazu ist § 10 Abs. 1 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)

Diesbezüglich hat mich heute eine Mandantin gefragt, ob Sie als Berechtigte aus der internen Teilung eines Anrechts bei der Versorgungsanstalt der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte einen Anspruch auf eine Versorgungsrente wegen Berufsunfähigkeit habe.

Die Satzung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sagt hierzu in § 46 Abs. 3 folgendes:

"Bei der internen Teilung ohne Verrechnung ist der Anspruch des ausgleichsberechtigten Eheteils auf eine Altersversorgung nach § 25 Abs. 4 und 5 beschränkt".

Nur soweit beide Teilnehmer ein Anrecht aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt als Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte haben, besteht auch ein Anspruch auf eine Versorgungsrente wegen Berufsunfähigkeit.

Dienstag, 27. November 2012

Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks schließt zum 31.12.2012

Am Samstag habe ich einen Schornsteinfegermeister in meiner Zweigstelle in Konstanz beraten. Beratungshintergrund war, das die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks zum 31.12.2012 schließt und das er diesbezüglich schon mehrere Angebote von Versicherungsvermittlern bezüglich Rüruprente erhalten hat.

Seine Ehefrau ist Beamtin.

Die Pensionskasse ist nach dem Gesamtversorgungssystem ähnlich wie früher in der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aufgebaut. Es besteht eine Anwartschaft von ca. 1.000 €

Der Mandant hat eine Anwartschaft auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 1.400,00 € und eine Altersrente von ca. 1000,00 € in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er zahlte bis dato Regelbeiträge ein. Er fragt sich, ob er einen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen soll und bei einem Versicherungsvermittler eine Rüruprente abschließen soll.

Er hat keine private Berufsunfähigkeit abgeschlossen.

Vor dem Hintergrund seiner bisherigen Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich ihm empfohlen, weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung im Umfang eines Regelbeitrages einzubezahlen.

Eine zusätzliche Rüruprente aus der 1. Schicht würde im Rahmen der nachgelagterten Besteuerung zusammen mit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente in der Rentenphase steuerlich eher unwirtschaftlich sein. Dieser Auffassung ist auch sein Steuerberater gewesen.

Gegebenenfalls wäre noch eine private Rentenversicherung aus der 3. Schicht mit einem niedrigen Ertragsanteil von 18 % bei einem Rentenbeginn 65 sinnvoll.

Im Rahmen der Eurokrise ist eine gesetzliche Rentenversicherung mit einer privaten Versicherung zur Zeit eine gute Alternative, zumal auch Rehaleistungen gewährt werden, die bei Absicherung bei einem privaten Krankenversicherungsträger nicht zu verachten sind.

Sonntag, 25. November 2012

Rüruprente und Versorgungswerk der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater

Ledige Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten müssen bei einem Neuabschluss einer Rüruprente (Basisrente) aufpassen. Der förderfähige Höchstbeitrag liegt bei Ledigen bei 20.000,00 €

In der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte liegt die Höchstversorgungsabgabe gemäß § 23 der Satzung bei höchstens dem Doppelten der Durchschnittsabgabe, aber nicht mehr als das Fünfzehnfache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe der doppelten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung ergeben würden (Höchstabgabe).

Bei dem förderfähigen Grenzbetrag von 20.000 € sind die Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken der Freien Berufen anzurechnen.

Insoweit kann bei der Höchstabgabe in der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt bereits der förderfähige Höchstbeitrag von 20.000,00 € erreicht sein.

In diesen Fällen würde ein Abschluss einer Rüruprente keine Förderung ergeben. Ein Abschluss einer Rüruprente wäre nicht sinnvoll.

Zudem sollte nachgedacht werden ob nicht eine private Rentenversicherung mit einem niedrigen Ertragsanteil neben der Versorgungsrente nicht optimaler wäre. Diesbezüglich sollte die Beratung durch einen Steuerberater, Rentenberater oder Versicherungsberater erfolgen.

Sonntag, 18. November 2012

Haftung des Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge

Soweit ein Geschäftsführer Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung nach Insolvenzreife nicht abführt, ergibt sich daraus ein Straftatbestand aus § 266 a StGB:

"Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Schulden aus Arbeitnehmeranteilen zur gesetzlichen Sozialversicherung werden auch im Rahmen einer Insolvenz nach 6 Jahren Wohlverhaltensperiode nicht gelöscht - keine Restschuldbefreiung.

Tipp: Bei Insolvenzgefahr immer zuerst die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung zahlen (Hinweis auf Überweisung), vgl. BHG, Urteil vom 18.1.2010, Aktenzeichen: II ZA 4/09.

Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Arbeitsagentur am Betriebssitz bei Zahlungsunfähigkeit einen Anspruch auf Ersatz des Arbeitslohns, den ihm der Arbeitgeber für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gezahlt hat (§165 SGB III).

Das Insolvenzgeld dient zum zum Ausgleich des Nettogehalts innerhalb der letzten drei Monate.

Der Antrag der Beschäftigten auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur gestellt werden. Bei Ablauf der Frist verfallen die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld. Link Agentur bezüglich Antrag auf Insolvenzgeld.

Arbeitnehmer können beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren stellen.

Ich empfehle betroffenen Arbeitnehmern einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bezüglich den Fragestellungen zu Insolvenzgeld und Insolvenzereignis aufzusuchen.

Günstigere Krankenversicherungsbeiträge für Existenzgründer

Der Mindestbeitrag im Jahr 2012 für Selbständige beträgt 293,34 € ohne Krankengeldabsicherung bei einem Arbeitseinkommen von 1.968,75 € und weniger und einem Beitragssatz von 14,9 %, siehe Informationen zu den Beitragssätzen der AOK Baden-Württemberg. Das bedeutet grundsätzlich, das Selbständige, die weniger als 1968,75 € monatlich verdienen, trotzdem einen Beitrag von 293,34 € zu zahlen haben.

Doch es gibt Auswege. Auf Antrag können einkommensschwache Selbständige mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von weniger als 1.312,50 € den Mindestbeitrag für hauptberuflich selbständige Tätige in Höhe von 195,56 € ohne Krankengeldanspruch, bei Krankengeldanspruch ab der 7. Woche von 203,44  € erhalten.

Für Existenzgründer mit monatlichem Einkommen von unterhalb von 1.312,50 € oder Empfänger eines Gründungszuschuss ist der Beitrag unterhalb der Mindestbeitragsbemessung gedacht. Maßgebend ist die gewissenhafte Schätzung des Existenzgründers. Bei Nichtbeachtung dieser Möglichkeit ist eine Rückerstattung für die Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich. Es sei denn, ein Beratungsfehler eines Mitarbeiters einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor, der einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslöst.

Bei der Einkommensprüfung ist Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, entsprechend zu prüfen. Einzelheiten dazu erläutern Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen oder Ihr Rentenberater




Mittwoch, 7. November 2012

Unisex Termin am 21.12.2012 beachten

Das Jahresende läutet wieder ein gutes Geschäft für die Versicherer ein. Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen, Seite „Unisex-Tarif“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Oktober 2012, 22:09 UTC.

Neuabschlüssen in der privaten Krankenversicherung, privaten Rentenversicherung, Rürup-Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Plegezusatzversicherung werden für Männer ab 21.12.2012 teurer.

Autoversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung werden für Frauen teurer.


Samstag, 3. November 2012

Kein Krankengeld trotz Arbeitsunfähigkeit

In der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom Samstag, den 3.11.2012 wird ein Fall eines Mannes beschrieben, der trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeldanspruch hat.

Ihm wurde die Arbeitsstelle zum 30.09.2012 gekündigt. Er hat sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Als Folge einer Bandscheibenoperation schrieb ihn der Arzt im September krank. Erst für zehn Tage, dann erneut bis 30.09.2012. Da der 30.09.2012 ein Sonntag war hat der Arzt ihm gesagt, er solle am Montag wieder kommen, soweit es ihm nicht besser ginge. Der Arzt hat ihn ab 01.10.2012 wieder krankgeschrieben.

Bei der Agentur wurde ihm mitgeteilt, das er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, da er ja nicht arbeitsfähig sei. Er solle sich an seine Krankenkasse wegen Weiterbezug von Krankengeld wenden. Bei der AOK wurde ihm mitgeteilt, das er nur bis 30. September sozialversicherungspflichtig beschäftigt und seinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.10.2012 verloren habe.

Die Problematik liegt in der gesetzlichen Regelung des § 46 SGB V.
Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Da die Folgebescheinigung des Arztes vom 01. Oktober stammt, kann der Anspruch erst ab dem 02. Oktober entstehen. Bei Unterbrechung von Arbeitsunfähigkeit von einem Tag bei nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis besteht kein Krankengeldanspruch mehr.

Vom Ergebnis her hätte der Versicherte dem Grunde nach weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld. Vier Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gibt es noch den "Anspruch auf Leistungen im Nachgang" gemäß § 19 Abs. 2 SGB V.

Das Krankengeld ist grundsätzlich ca. 30 % höher als das Arbeitslosengeld. Bei Bezug von Krankengeld nach Arbeitslosengeldzahlung ist das Krankengeld nicht höher als das Arbeitslosengeld.

Tipp: Spätestens einen Tag vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeit sollte man zum Arzt wegen einer Folgebescheinigung gehen. 

Der betroffenen Personengruppe ist zu empfehlen sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an einen Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht zu wenden, um finanzielle Schäden zu vermeiden.