Montag, 24. September 2012

Grenzgängerberatung Schweiz

Seit Mitte August 2012 biete ich in meiner Zweigstelle in Konstanz für Grenzgänger in die Schweiz Beratungen hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung an.

  • Welche Rentenarten gibt es in der Schweiz (AHV)?
  • Wann kann man in der Schweiz frühestens in die Altersrente?
  • Invalidität (Invalidenversicherung - kurz IV)
  • Prüfung des AHV Rentenbescheides
  • Anwendung der EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/72 über das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz und der EU - Stichwort Anrechnung der Beitragszeiten in der Schweiz und Deutschland für die Wartezeit
  • Frühestmögliche Altersrente in Deutschland bei Einbeziehung der Beitragszeiten in der Schweiz

Zweigstelle in Konstanz: Lohnerhofstr. 2, 78467 Konstanz, Telefon:  07531/89262318 im Business Center Konstanz

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