Freitag, 10. August 2012

Widerspruch gegen die Minderung des Zugangsfaktors

Zur Zeit versendet die Deutsche Rentenversicherung viele Widerspruchsbescheide bezüglich Minderung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Hinterbliebenenrenten.

Rechtsanwälte, Rentenberater, VdK, Gewerkschaften und Versicherte haben bezüglich der Kürzung des Zugangsfaktors (10,8 Rentenabschlag) bei Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten mit Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr Widersprüche und Klagen eingereicht und bei Anlaufen der Musterverfahren ruhend gestellt bis es zu einem Abschluss der Verfahren kommt.

Hintergrund war eine Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006, das keine gesetzliche Grundlage bestehe, den Zugangsfaktor abzusenken, wenn bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahrs gewährt wurde.

Nachdem der 5. Senat und der 13. Senat die Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger bestätigt haben und die Kürzung des Zugangsfaktors als rechtsmäßig einstuften und das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 11.1.2011 die Verfassungsbeschwerde zurückwies, empfiehlt es sich nicht mehr gegen die ablehnende Bescheide Klage einzureichen.


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