Mittwoch, 8. August 2012

Urlaubsgeldanspruch verfällt nach 15 Monate

Viele Mandanten von mir beziehen eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit und haben bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis für die nicht verfallenen Urlaubsansprüche einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung.

Der Abgeltungsanspruch entsteht allerdings erst bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis. 

Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07. August 2012, Az. 9 AZR 353/10 verfallen die finanziellen Ansprüche auf Abgeltung des Urlaubsanspruches 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet, siehe Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 56/12.

Ich empfehle bei Problemen bezüglich des Urlaubsanspruches einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

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