Freitag, 3. August 2012

Selbsteinschätzungsbogen R 215

Heute war eine Mandantin von mir in der Beratung mit einem neuen Vordruck "Selbsteinschätzungsbogen R 215".

Laut Rundschreiben der Deutschen Rentenversicherung vom Februar 2012 "soll mit diesem Selbsteinschätzungsbogen der versichertenorientierte Handlungsansatz der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des SGB IX intensiviert werden".

Übersetzt für die Versicherten bedeutet dies, das der Rentenversicherungsträger  versteckten Wünschen nach einer medizinischen Rehabilitation im Rahmen eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung nachgehen möchte.

Der Selbsteinschätzungsbogen soll bei allen Rentenanträgen eingesetzt werden, die eine sozialmedizinische Sachaufklärung durch den Träger der Rentenversicherung erfordern.

Die Angaben sind freiwillig.

Laut dem Rundschreiben wurden die Rentenantragsvordrucke erneut geändert und zusätzliche Fragen in die Vordrucke eingebettet. Falls Sie Probleme mit diesem Formular oder anderen Vordrucken haben, stehen Ihnen die behördlich registrierten Rentenberater gerne zur Seite.

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