Donnerstag, 16. August 2012

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abgelehnt

Heute war eine Mandantin bei mir, bei der ich vor kurzem den Antrag auf Verlängerung der Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht hatte.

In diesem Zusammenhang fragte ich Sie bezüglich ihren privaten Versicherungsunterlagen nach Beitragsbefreiung der Prämien bei Berufsunfähigkeit oder eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Sie teilte mir mit, das sie bei ERGO Lebensversicherung AG eine Rentenversicherung mit einer Beitragsbefreiungsklausel der Prämien bei Berufsunfähigkeit habe.

Die Lebensversicherungsgesellschaft lehnte ihren Antrag ab mit der Begründung, das sie auch noch eine Klausel mit folgendem Inhalt hätte:

"Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre, sofern die Berufsunfähigkeit auf einen Unfall zurückzuführen ist. Nach unseren Unterlagen liegt bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen mindestens ab dem 26.10.2003 vor. Ihre Berufsunfähigkeit ist auf eine Krankheit zurückzuführen.
Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden daher nicht fällig".

Mit Bescheid vom 09.05.2006 hat meine Mandantin aufgrund eines Anerkenntnisses vom 02.05.2006 Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines Leistungsfalles ab dem 20.04.2005 erhalten.

Krankheit ist nicht automatisch mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Ich habe ERGO ein Schreiben gesandt mit der Bitte um Beitragsbefreiung rückwirkend ab dem 20.04.2005. Gleichzeitig habe ich den Versicherer hingewiesen das im Ablehnungsfalle die Angelegenheit dem Versicherungsombudsmann vorgelegt wird.

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