Sonntag, 5. August 2012

Alte Bausparverträge nicht kündigen - Goldschatz hüten

Ältere Bausparverträge bieten noch Guthabenzinsen von 4 bis 5 %. Insoweit sollten diese Verträge, auch wenn sie zuteilungsreif sind, weiter bespart werden. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel erst 40 bis 50 % der Vertragssumme eingezahlt. Bausparer, die auf einen Bausparkredit verzichtet haben und dafür einen höheren Guthabenzins erhalten, sollten bis zur Erreichen der vertraglichen Bausparsumme weitersparen.

Die Bausparkassen sind verpflichtet, den Sparern so lange Zinsen auf das Bausparkonto zu zahlen, bis die Bausparsumme erreicht ist.

Die Marktzinsen bei Tagesgeld bewegen sich im Spitzenfeld bei 2 %, siehe Vergleiche.de im Internet. Insoweit bieten diese alten Bausparverträge doppelt so viel Zinsen wie bei Tagesgeldkonten. Für Bausparkassen ein schlechtes Geschäft.

Für die Bausparer mit hohen Guthabenzinsen sind die Bausparverträge ein Goldschatz, der gehütet werden sollte und keineswegs vorzeitig vor Erreichen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme gekündigt oder aufgestockt werden. Die Aufstockung gilt als neuer Vertrag mit schlechteren Konditionen.

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