Samstag, 21. Juli 2012

Rechtsschutzversicherung für Widerspruch im Sozialrecht

Es gibt inszwischen viele Rechtsschutzversicherungen, die das Widerspruchsverfahren im Sozialrechtsangelegenheiten übernehmen. Zum Sozialrecht zählen Angelegenheiten wie Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung, Ablehnung Schwerbehinderung, Ablehnung Krankengeld, Ablehnung Rente wegen Arbeitsunfall oder Opferentschädigung. Waren es früher noch nur wenige Versicherungen wie z.B. die Rechtsschutz-Union, Auxilia und DEURAG, sind es inzwischen mehr Rechtsschutzversicherungen, die das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in Sozialrechtssachen übernehmen. Ich habe versucht eine Übersicht der Versicherungsunternehmen aufzustellen, die in ihren Bedingungen das Widerspruchsverfahren mitversichern. Falls ich eine Rechtsschutzversicherung übersehen haben sollte, bitte mich kontaktieren. Ich freue mich die Aufstellung zu aktualisieren.

Quelle: Stiftung Warentest Ausgabe 1/2012 und eigene Recherchen

Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" hat in der Ausgabe 1/2012 die Rechtsschutzversicherungen verglichen. Zum Stand 12. Oktober 2011 werden die Jahresbeiträge bei 150 € Selbstbehalt zusammengestellt. Die individuellen Tarife können direkt beim Versicherer oder beim Versicherungsmakler erfragt werden.

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