Dienstag, 31. Juli 2012

Nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher Renten

Seit 2005 wird bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterskassen für Landwirte, den Berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Rüruprente die nachgelagerte Besteuerung umgesetzt.

Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle (siehe § 22 EStG) zu entnehmen:

Jahr des
Renten-
beginns
Besteuerungs-
anteil
in %
bis 2005 50
ab 2006 52
2007 54
2008 56
2009 58
2010 60
2011 62
2012 64
2013 66
2014 68
2015 70
2016 72
2017 74
2018 76
2019 78
2020 80
2021 81
2022 82
2023 83
2024 84
2025 85
2026 86
2027 87
2028 88
2029 89
2030 90
2031 91
2032 92
2033 93
2034 94
2035 95
2036 96
2037 97
2038 98
2039 99
2040100

Wechsel in günstigeren Krankenversicherungstarif

Innerhalb des gleichen privaten Krankenversicherungsunternehmens kann man in einen anderen Tarif mit gleichartigen Versicherungsschutz wechseln unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 204 VVG (Tarifwechsel).

Bei Beitragsanpassungen müssen die Versicherer auf das Wechselrecht in einen anderen Tarif hinweisen.

Viele Tarife sind überaltet, das heißt höheres Alter der Versicherten in der Tarifgemeinschaft mit häufigeren Erkankungen und deren Behandlungen, die kostenintensiv sind. Dagegen wurden für junge Versicherte mit noch guten Gesundheitsrisiken neue Tarife von dem gleichen Versicherungsunternehmen geschaffen mit geringen Behandlungskosten und dementsprechend niedrigeren Beiträgen.

soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und eine Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart
Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherte wechseln will, höher oder umfassender sind, als in dem bisherigen Tarif, kann das Versicherungsunternehmen für die Mehrleistung einen Leistungsausschluß oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.

Der Versicherte kann der Mehrleistung oder dem Risikozuschlag und einer Wartezeit dadurch entrinnen, das er bezüglich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und eine Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Aufpreise mancher Versicherer in Form eines Tarifstrukturzuschlages sind gesetzlich untersagt, soweit der andere Tarif den gleichen Versicherungsschutz bietet, siehe Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2010, Aktenzeichen: 8 C 42.09.

Samstag, 28. Juli 2012

Versorgungslücke Krankengeld

Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten die Versicherten 6 Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des letzten Gehalts. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoentgelts, maximal 90 % des Nettoentgelts.

Das Krankengeld wird begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von monatlich 3.825,00 € (2012).

Alle Versicherten, mit einem Bruttoentgelt über 3.825,00 € haben eine Versorgungslücke, die über eine private Krankentagegeldversicherung  geschlossen werden kann.

Bei einem angenommen Bruttoverdienst von 5.000,00 € und einem angenommen Nettoverdienst von 2.783,43 € (laut Brutto-Netto-Rechner) gilt folgendes:

70 % des Bruttoentgelts, begrenzt auf die BBG: 2.677,50 €
90 % des Nettoentgelts = 2.505,09 €

Das Krankengeld wird als Berechnungsgrundlage von dem niedrigsten Wert = 2.505,09 € ermittelt.
Das tägliche Krankengeld beträgt 83,50 €.

Davon sind noch die Beiträge der Sozialversicherung abzuziehen:
Rentenversicherung: 8,18
Arbeitslosenversicherung: 1,25
Pflegeversicherung:  0,81

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich ein täglicher Auszahlungsbetrag von 73,26 € und ein monatlicher Auszahlungsanspruch von 2.197,80 €.

Bei einem Nettoentgelt von 2.783,43 € beträgt die Versorgungslücke im Bereich Krankengeld 585,63 € monatlich. In diesem Umfang empfehle ich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Bezüglich Versorgungslücke Krankengeld empfehle ich eine Beratung bei einem Versicherungsberater und Rentenberater. Dieser kann Ihnen die exakte Versorgungslücke im Bereich Krankengeld ermitteln.

Soweit das zusätzliche Krankentagegeld für Deckung der Versorgungslücke erst ab dem 92. Tag beginnt, ist die Prämie fast nur halb so hoch wie ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag. 


Freitag, 27. Juli 2012

Unabhängiger Vergleich Sofortrenten bei Einmalzahlung

Letzte Woche hat mir ein Freund beim Grillabend auf unserer Terrasse eine Police einer Sofortrente als Partnerrente gezeigt. Sollte er während der Rentengarantiezeit versterben, erhält seine Ehefrau die für sie vereinbarte Sofortrente bis zum vereinbarten Ablaufdatum.

Verwirrend war die Anlage zum Anschreiben an den Versicherungsnehmer im Rahmen der Informationspflicht. Die Rede ist von § 33 Abs. 3 ErBStG, § 20 Ab.s 1 Ziffer 6 und § 43 Abs. 1 Ziffer 4 EStG. Soweit die Kapitalversicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird und die Kapitallebensversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde sind diese Hinweise eher verwirrend.

Der Versicherungsnehmer war dadurch der Auffassung, das er die ausgezahlte Kapitallebensversicherungssumme versteuern müsse und dies nur durch den Abschluss einer Sofortrente vermeiden könne.

Bei ihm habe ich die Schwerbehinderungseigenschaft über ein Klageverfahren durchgesetzt, so dass er bereits mit 63 die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen konnte.

Er hat eine Kapitallebensversicherung in Höhe von 50.000 € ausgezahlt bekommen und bei der gleichen Versicherung über Einmalbeitrag eine Sofortrente erhalten.

Beim Vergleich dieser Police mit anderen Versicherern mit gleichen Parametern durch ein Softwareprogramm ergab sich folgendes:

  1. Die bisherige Versicherung hat nur ein durchschnittliches Unternehmensrating.
  2. Die garantierte Rentenzahlung ist bei den Versicherern bei bestem Unternehmensrating um ca. 30 € monatlich höher.
 Folgerungen:
  1.  Bei einer Partnerrente mit einer Rentengarantiezeit von 26 Jahren ergibt sich ein Vorteil von ca. 10.000 € bei Versicherern mit besserem Unternehmensrating.
  2. Bei Vorlage eines Angebots bei einer Bank oder einem Vermittler vorher unbedingt eine neutrale und unabhängige Beratung bei einem Versicherungsberater oder Rentenberater in Anspruch nehmen, der einen Vergleich mit anderen Versicherern durchführt.
  3. Nicht unbedingt beim gleichen Versicherer abschließen, sofern dieser schlechtere Konditionen bietet.
  4. Die Police kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt am besten durch Einschreiben mit Rückschein widerrufen werden.
Die Sofortrente bietet als Altersvorsorge steuerliche Vorteile in Form eines niedrigen Ertragsanteil. Dieser liegt bei Rentenbeginn 65 Jahren bei 18 %. Diesbezüglich empfiehlt sich eine Beratung bei einem Steuerberater bezüglich Vergleich mit dem persönlichen Steuersatz und dem Bezug einer gesetzlichen Rente bei nachgelagerter Besteuerung.

Als Variante gibt es auf dem Versicherungsmarkt eine "individuelle Sofortrente". Bei erkrankten Versicherten zahlen die Versicherungen bei diesem Tarif eine höhere Rente.Die individuelle Sofortrente kann bei schweren Krankheiten bis zu 100 % höher ausfallen als bei einer normalen Sofortrente.

Da Versicherungsberater und Rentenberater keine Provisionen von Versicherungsunternehem annehmen dürfen, ist eine unabhängige Beratung des Mandanten gewährleistet. Rentenberater sind Rechtsbeistände für die gesetzliche Rentenversicherung und als Alterlaubnisinhaber den Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts gleichgestellt.





Donnerstag, 26. Juli 2012

Private Berufsunfähigkeit für Studenten und Azubis

Jahrgänge ab 2.1.1961 haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Bei Eintritt eines Leistungsfalles gibt es keinen Berufsschutz mehr. Das bedeutet das z.B. der Diplom-Mathematiker in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auf leichteste Tätigkeiten wie z.B. eines Museumswärters verwiesen werden kann.

Die Anforderungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Berufsschutz sind erheblich höher angesiedelt. Der Rentenversicherungsträger kann insoweit einen Versicherten mit einem Bandscheibenvorfall und Schmerzsyndrom bei mittelgradiger Depression bezüglich seines Rentenwunsches abschlägig bescheiden, da er noch leichteste Tätigkeiten im Wechsel zwischen Stehen, Gehen und Sitzen ohne erhöhte Anforderungen an die Konzentration und ohne Publikumsverkehr verrichten kann.

Insoweit rate ich jedem Studenten und Azubi eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit abzuschließen. Die Prämien sind in der Ausbildungsphase noch sehr niedrig und der Gesundheitszustand ist noch besser als Jahre später im Berufsleben, wo eine Allergie oder ein anderes Krankheitsbild hinzutreten kann.

K.o-Gründe wären z.B. Wirbelsäulenschäden oder seelische Erkrankungen.

Bei manchen Versicherungen ist es möglich in der Ausbildungsphase eine niedrige Rente auszuwählen mit der Möglichkeit einer Erhöhung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach Ausbildungsende (Nachversicherung). Der Vorteil liegt darin, das keine erneute Gesundheitsüberprüfung stattfinden muss (Problem Vorerkrankung).

Zu empfehlen ist eine strikte Trennung von Risikoversicherung (Rente wegen privater Berufsunfähigkeit) und Altersversorgung wie z.B. eine private Rentenversicherung. Eine Kombination ist bei Zahlungsschwierigkeiten oder im Leistungsfall problematisch. Ich empfehle insoweit eine isolierte BU-Versicherung abzuschließen.

Bei der Auswahl sind u.a. das Unternehmensrating und die Leistungen (das Kleingedruckte) wichtig. Bei einem Antrag muss darauf geachtet werden, das der Beruf bzw. die Tätigkeit richtig angegeben wird. Im Zweifel empfiehlt es sich eine Kopie des Arbeitsvertrages beizulegen (kann ansonsten ein Ablehnungsgrund sein).

Samstag, 21. Juli 2012

Rechtsschutzversicherung für Widerspruch im Sozialrecht

Es gibt inszwischen viele Rechtsschutzversicherungen, die das Widerspruchsverfahren im Sozialrechtsangelegenheiten übernehmen. Zum Sozialrecht zählen Angelegenheiten wie Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung, Ablehnung Schwerbehinderung, Ablehnung Krankengeld, Ablehnung Rente wegen Arbeitsunfall oder Opferentschädigung. Waren es früher noch nur wenige Versicherungen wie z.B. die Rechtsschutz-Union, Auxilia und DEURAG, sind es inzwischen mehr Rechtsschutzversicherungen, die das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in Sozialrechtssachen übernehmen. Ich habe versucht eine Übersicht der Versicherungsunternehmen aufzustellen, die in ihren Bedingungen das Widerspruchsverfahren mitversichern. Falls ich eine Rechtsschutzversicherung übersehen haben sollte, bitte mich kontaktieren. Ich freue mich die Aufstellung zu aktualisieren.

Quelle: Stiftung Warentest Ausgabe 1/2012 und eigene Recherchen

Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" hat in der Ausgabe 1/2012 die Rechtsschutzversicherungen verglichen. Zum Stand 12. Oktober 2011 werden die Jahresbeiträge bei 150 € Selbstbehalt zusammengestellt. Die individuellen Tarife können direkt beim Versicherer oder beim Versicherungsmakler erfragt werden.

Freitag, 20. Juli 2012

Parkplatz für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG"

An der Ecke Calwer,-Gymnasiumstr. in Stuttgart-Mitte befindet sich ein Parkplatz für Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" (Außergewöhnlich Gehbehindert).

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Beratungen bei Rentenberater Sommer, Diamantis und Kollegen in der Calwerstraße 15, im 2. Stock, sind insoweit auch für Rollstuhlfahrer möglich, da ebenerdig bis zum Aufzug (Breite 61 cm). 

Im 3. Stock befindet sich der Friseursalon Peppino.

Wegen der Breite des Fahrstuhls empfiehlt es sich einen faltbaren Rollstuhl mitzunehmen.

Über den öffentlichen Nahverkehr erreichen Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbeeinträchtigung die Calwerstraße über die S-Bahn Haltestelle Stadtmitte (Fahrstuhl Rothebühlplatz).

Für Interessierte noch die Seite "behindert-barrierefrei e.V." - Öffentlicher Nahverkehr in Stuttgart mit einem Video. 

Für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen "aG" gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ihr Auto auf Behindertenparkplätzen zu stellen: siehe dazu den Beitrag "Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr ohne Merkzeichen aG".

Mittwoch, 18. Juli 2012

Frühpensionierungen in Konstanz

Laut Presseschau des Südkurier Online vom 10.05.2012 müssen bei der Firma Nykomed im Zusammenhang mit der Übernahme durch den japanischen Konzern Takeda 750 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz in Konstanz aufgeben.

"Zehn Prozent davon haben bereits einen Antrag auf den Härtefonds gestellt, wie der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Horst Schließer sagt. Der Fonds greift für Mitarbeiter, die aufgrund ihres Alters, ihrer Gesundheit oder ihrer mangelnden Mobilität nur schwer eine neue Stelle finden würden"

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich für die rentennahe Jahrgänge sich eine fiktive Hochberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich den Auswirkungen auf die Rentenhöhe erstellen zu lassen.

Dienstag, 17. Juli 2012

Rentenberater in Konstanz




Ab Mai 2015 findet in der Konzil Kanzlei in Konstanz,  Sigismundstr. 16, 78467 Konstanz, eine regelmässige unabhängige Rentenberatung am Bodensee durch Rentenberater Sommer einmal im Monat statt.
Die Kanzlei ist in der Nähe vom Einkaufscenter Lago im Zentrum von Konstanz und in der Nähe vom Bahnhof in Kostanz. Mit den Anwälten der Bürogemeinschaft Konzil Kanzlei findet eine Kooperation in den Bereichen Arbeitsrecht, Medizinrecht, Existenzgründungsberatung statt.
Themen: Schweizerische Altersversorgung (AHV), Grenzgänger, wie werden schweizerische Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt? Deutsche Rentenversicherung (DRV), Ablehnung Schwerbehinderung, Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung, Ablehnung Krankengeld, Ablehnung Unfallrente, Kontenklärung, Einkommensanrechnung auf Witwenrente, Rentenanträge, Anträge Schwerbehinderung, Statusverfahren Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger.

Termine für die Zweigstelle in Konstanz bitte unter 

 Tel. +49 (0)7531 2821029 (unter Angabe Terminwunsch Konstanz)

vereinbaren.

Frühpensionierung bei Karstadt

Laut der heutigen Presseschau möchte Karstadt 2.000 Stellen bis Ende 2014 durch sozialverträgliche Maßnahmen wie Frühpensionierungen, die Nichtverlängerung von befristeten Verträgen sowie freiwilligen Austritt von Beschäftigten abbauen.

Die betroffenen Beschäftigten sollten sich vor Annahme von Vereinbarungen bei einem Rentenberater die finanziellen Auswirkungen auf die zukünftige Frührente ausrechnen lassen. Lassen Sie sich bezüglich frühestmöglichen Rentenbeginn und deren Rentenabschlägen und hinsichtlich der Brutto- und Nettorente beraten.

Sonntag, 15. Juli 2012

Verlängerte Öffnungszeiten bei Rentenberater Sommer, Diamantis und Kollegen

Um Ratsuchenden nach Geschäftsschluss die Möglichkeit eines Beratungstermins zu geben, hat die Rentenberatungskanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen ab sofort längere Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstat: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.30
Freitag:                        8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00

Die Beratungstermine in der gesetzlichen Rentenversicherung in Stuttgart enden an den meisten Tagen um 16.00 Uhr außer Donnerstags an den Termine bis 18.00 und Freitags, an den Termine bis 12.00 Uhr vereinbart werden können.

Auf Wunsch kann nach Abstimmung mit einem Rentenberater auch ein Abendtermin nach 18.30 bis 20 Uhr vereinbart werden. Info Telefon für Abendtermine: 0711-284 217 4


Samstag, 14. Juli 2012

Kostenfreie Seminare im Sozialversicherungsrecht

Wir sind Rentenberater und Rechtsbeistände für Sozialversicherungsrecht in Stuttgart-Mitte und bieten für Unternehmen, Existenzgründer, Medizinische Kliniken, Rehakliniken und Selbsthilfegruppen kostenfreie Seminare an.

Die kostenfreie Seminare finden bevorzugt in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Folgende Themen könnten wir uns vorstellen:

  • Vom Antrag auf Schwerbehinderung bis zum Schwerbehindertenausweis,
  • Vom Rentenantrag auf Erwerbsminderung bis zur Rentenzahlung,
  • Kontenklärung, ein Buch mit Sieben Siegeln?
  • Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst,
  • Sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren für Existenzgründer

Soweit Ihnen ein anderes Thema vorschwebt sprechen Sie es gerne bei uns an. Wir klären mit Ihnen die Umsetzung des Themenwunsches ab.

Ansprechpartner: Siegfried Sommer, Rentenberater, Calwerstr. 15, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711-247597

Donnerstag, 12. Juli 2012

Sozialgericht Stuttgart

Das Gebäude des Sozialgericht Stuttgart befindet sich in der Theodor-Heuss-Straße 2 in Stuttgart-Mitte. Das Sozialgericht ist sehr gut über die S-Bahn-Haltestelle Stadtmitte oder U-Bahn-Haltestelle Friedrichsbau (Börse) oder Schlossplatz erreichbar.

Das Sozialgericht Stuttgart ist zuständig für den Stadtkreis Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen und Rems-Murr. Der benachbarte Landkreis Ludwigsburg zählt dagegen zum Sozialgerichtsbezirk Heilbronn.

Liegt der Beschäftigungsort des Klägers im Bezirk eines anderen Sozialgerichts, kann der Kläger auch bei diesem Sozialgericht Klage erheben.

Laut Geschäftsverteilungsplan vom 1.1.2012 hat das Sozialgericht Stuttgart 26 Kammern. In einer mündlichen Verhandlung wird die Kammer von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern vertreten.

Eine Klage kann man innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des ablehnenden Widerspruchsbescheides einreichen. Nach Ablauf der Klagefrist wird die Klage vom Sozialgericht abgewiesen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beim Sozialgericht eingereicht werden. 

Es empfiehlt sich die Klage über einen Rentenberater einzureichen. Rentenberater sind häufig vor ihrer Registrierung bei den Rentenversicherungsträgern beschäftigt gewesen und kennen die dortigen Abläufe recht genau.

Sehr informativ sind die Leitsatzentscheidungen des Sozialgericht Stuttgart mit Link zur vollständigen Entscheidung - siehe Link Sozialgericht Stuttgart-Leitsatzentscheidungen

Freitag, 6. Juli 2012

Harninkontinenz und GdB (Schwerbehinderung)

Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Ziffer 12.2.4 zu Harninktontinenz gilt folgendes:
  1. Bei relativer Harninkontinenz                                                                                                          Leichter Harnabgang bei Belastung (z.B. Stressinkontinenz Grad I) = 0 - 10 GdB, Harnabgang tags und nachts (z.B. Stressinkontinenz Grad II - III) = 20 - 40 GdB
  2. Bei völliger Harninkontinenz = 50 GdB, bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit = 60 - 70 GdB, nach Implantation einer Sphinkterprothese mit guter Funktion = 20 GdB
Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre bei Harninkontinenz = 10 GdB
Harnweg-Darmfistel bei Analkontinenz, je nach Luft- und Stuhlentleehrung über die Harnröhre = 30 - 50 GdB
Künstliche Harnableitung (ohne Nierenfunktionsstörung)
  1. in den Darm = 30 GdB
  2. nach außen mit guter Versorgungsmöglichkeit = 50 GdB, sonst (z.B. bei Stenose, Retraktion, Abdichtungsproblemen) = 60 - 80 GdB
Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen = 30 GdB

Selbsthilfegruppe Inkontinenz in Stuttgart

Eine Harninkontinenz (lat.: Incontinentia urinae) bezeichnet den Verlust oder das Nichterlernen der Fähigkeit, Urin sicher in der Harnblase zu speichern und selbst Ort und Zeitpunkt der Entleerung zu bestimmen, siehe Seite „Harninkontinenz“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Juni 2012, 21:35 UTC.
Es werden drei Schweregrade nach Stamey unterschieden:
  1. Inkontinenz bei Husten oder Niesen,
  2. Inkontinenz bei abrupten Bewegungen, beim Hinsetzen oder Aufstehen,
  3. Inkontinenz bei Bewegungen ohne Anstrengung, beim Liegen
In Stuttgart gibt es eine Selbsthilfegruppe "Inkontinenzhilfe".  Betroffene und deren Angehörige versuchen ihre Probleme zusammen mit Ärzten, Apothekern, Krankenpflegepersonal, Physiotherapeuten und Sanitätshandel zu lösen.

Ansprechpartnerin: Soja Hanle,  Tel./Fax 0711 8872061

Die Gruppe trifft sich jeden ersten Mittwoch um 18.00 Uhr im Alten Pfarrhaus in Stuttgart-Weilimdorf, Ditzinger Str. 7
 

Dienstag, 3. Juli 2012

Haftung des Arbeitgebers für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge

Heute war ein Mandant bei mir bezüglich dem Thema Freiberufliche Tätigkeit in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitsvertrages. Vorgelegt wurden ein Beratervertrag mit Beratungstätigkeiten in den Monaten Dezember 2012 und Januar 2013.

Die Art der Tätigkeit unterscheidet sich nicht wesentlich von der früheren Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitvertrages.

Insoweit muss grundsätzlich von einer "Scheinselbständigkeit" ausgegangen werden. Ich habe empfohlen eine Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung zur Abklärung des versicherungsrechtlichen Status einzureichen, um eine Haftung des Geschäftsführers, Steuerberaters bzw. Rechtsanwalts zu vermeiden.

Der Geschäftsführer haftet für nicht abgeführte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 a StGB.

Montag, 2. Juli 2012

Haftung des Steuerberaters in Statusverfahren

Heute habe ich wieder eine Empfehlung von Steuerberaterin F erhalten. Der Mandant hatte bei Steuerberaterin F bezüglich einer Zweitmeinung in einem sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren angerufen. Die Steuerberaterin empfiehlt mich gegenüber ihren Mandanten in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

Hintergrund: Der bisherige Steuerberater der UG (kleine GmbH) hatte eine besonders komplexe Struktur beraten. Mein Mandant hat ein Gewerbe im Rahmen eines Einzelunternehmens und ist gleichzeitig Gesellschafter einer UG. Die UG hat bisher nur einen Geschäftsführer und zwar seinen Mitgesellschafter G. Mein Mandant ist nicht Geschäftsführer und schreibt Rechnungen an die UG.

Insoweit musste ich heute meinen Mandanten auf die Problematik der Scheinselbständigkeit und der Arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit mit den entsprechenden Folgen hinweisen. Soweit eine Scheinselbständigkeit vorliegt, muss die UG rückwirkend Pflichtbeiträge für meinen Mandanten zahlen, was die finanzielle Situation der UG sicherlich sehr anspannt. Daneben wird der Rentenversicherungsträger auch die Frage einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit prüfen.

Die Problematik für den Steuerberater der UG besteht darin, das er unter Umständen von den Gesellschaftern wegen fehlerhaften Beratung in Haftung genommen wird. Die Vermögensschadensversicherung des Steuerberaters deckt nicht den Haftungsschaden, den der Steuerberater aus Eigenmitteln zahlen muss (Haftungsfalle).

Der BGH stellte in seinem Urteil vom 12.02.2004 (IX ZR 246/02, DB 2004, 1771) eindeutig fest, dass der Steuerberater bei sich aufdrängenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen seinen Mandanten die Empfehlung aussprechen muss, einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt aufzusuchen. Unterlässt er dies, macht er sich in der Folge schadenersatzpflichtig. Auch das OLG Brandenburg vertritt diesen Standpunkt (OLG Brandenburg, Urt. v. 01.11.2006 - 6 U 23/06, DB 2007, 1459; ebenso LG Köln, Urt. v. 23.04.1994 - 16 O 6/93).

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen weist Steuerberater in seiner Entscheidung vom 23.2.2011, Aktenzeichen: L 8 R 319/10 in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren nach § 7a SGB IV zurück.

Ein Steuerberater kann dem Haftungsrisiko durch Empfehlung an einen Rentenberater oder Rechtsanwalt entgehen. Rentenberater haften für Ihre Beratung wie ein Rechtsanwalt.

Sonntag, 1. Juli 2012

Mit dem Regionalexpress zum Sozialgericht Ulm

Am Donnerstag hatte ich als Rentenberater einen Termin beim Sozialgericht in Ulm. Ich nutzte den Regionalexpress von Stuttgart nach Ulm. Gegenüber dem Auto habe ich den Vorteil gemütlich die Rechtsangelegenheit durchzuschauen und gut vorbereitet in die mündliche Verhandlung zu gehen.

Der Regionalexpress hält an folgenden Stationen Stuttgart-Bad-Cannstatt, Esslingen, Plochingen, Reichenbach (Fils), Ebersbach (Fils), Uhingen, Fauerndau, Göppingen, Eislingen (Fils), Süßen, Geißlingen (an der Steige), Amstetten, Ulm.

Mit Bahn-Card 50 kostet eine Strecke nur 9,05 €. Die Fahrzeit beträgt 1 Stunde und 16 Minuten. Noch schneller geht es mit dem ICE bei einer Fahrzeit von 55 Minuten und einem Fahrpreis von 12,50


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