Samstag, 9. Juni 2012

Schwerbehindertenausweis verlängern

Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen.

In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden, siehe § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung.

Der Schwerbehindertenausweis sollte möglichst drei Monate vor Ablauf beim zuständigen Landratsamt (Versorgungsamt) formlos verlängert werden.

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