Donnerstag, 17. Mai 2012

Versicherungspflicht für Selbständige

Ich habe einen 56-jährigen Selbständigen beraten, der zuvor versicherungspflichtig beschäftigt war.

Folgende Ausgangssituation ergibt sich aus dem Beratungsgespräch:

  1. Mein Mandant erhält seine Aufträge am Anfang über einen Auftraggeber
  2. Er hat keine private Berufsunfähigkeit
  3. Laut der Renteninformation hat er einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 1.800,00 €
Was ist für meinen Mandanten wichtig?

  1. Private Berufsunfähigkeit in dem Alter von 56 Jahren nicht mehr absicherbar
  2. Absicherung der Anwartschaft auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
Insoweit scheidet grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Selbständiger im Rahmen der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit aus, da ansonsten die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr gegeben wären.

Bei einem Garantiezins von 1,75 % auf den Sparanteil in der privaten Rentenversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung  wieder konkurrenzfähig geworden. Vor allem bei rentennahen Jahrgängen ab dem 55. Lebensjahr.

Insoweit habe ich ihm empfohlen, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben mit einem  Beitrag in Höhe des halben Regelbeitrages für die ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und anschließend mit einem Regelbeitrag.

Um den Status als arbeitnehmerähnlichen Selbständigen nachzuweisen, ist ein Statusverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzuleiten. Hier hilft Ihnen ein behördlich registrierter Rentenberater.

Darüber hinaus ist eine Basisrente (Rüruprente) zur Vermeidung einer Versorgungslücke abzuwägen.

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