Samstag, 26. Mai 2012

Spondylodese und GdB - Landratsamt Ortenaukreis

Heute habe ich Akteneinsicht in eine Verwaltungsakte des Landratsamts Ortenaukreis - Amt für Soziales und Versorgung - Sachgebiet 304 - in Offenburg genommen.

Bezüglich degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule und Versteifung von Wirbelsäulen-Abschnitten hat mein Mandant aus Lahr nur 20 v.H. vom Versorgungsamt erhalten.

Laut Entlassungsbericht der ambulanten Reha aus dem Jahr 2010 wird eine Spondylarthrose L1 bis S1 mit Facettensyndrom, Osteochondrose L2/3 und L5/S1 sowie ein Zustand nach Dorsoventralsponylodese L2 bis S1, Operation Ende 2011 diagnostiziert.

Spondylodese (Wirbelkörperverblockung) ist eine Operation zur Versteifung von zwei oder mehr Wirbelkörpern an der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule. Die Operation dient der Behebung oder der Verhütung einer Instabilität der Wirbelsäule, wie sie z. B. bei instabilen Brüchen (Fraktur) oder beim Wirbelgleiten (Spondylolisthese) auf Grund einer Spaltbildung im Wirbelbogen vorliegt, siehe Seite „Spondylodese“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Juni 2011, 00:13 UTC.

Bei Wirbelsäulenschäden mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule) schlagen die Versorgungsmedizinische Grundsätze Ziffer 18.9, Seite 107, einen Einzel-GdB zwischen 50 und 70 v.H. vor.

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