Montag, 31. Dezember 2012

Chronische Niereninsuffizienz und Rente wegen EM

Auf Empfehlung eines Arztes ist Anfang Dezember 2012 ein Dialyse-Patient zu mir in die Erstberatung gekommen. Ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ist von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg abgelehnt worden. Der Mandant soll noch 6 Stunden täglich leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten können.

Seit August 2006 findet eine Heimdialyse statt. Der Mandant hat eine chronische Nierenerkrankung Stadium 5 bei Zustand nach Aortenklappenersatz. Die behandelnden Ärzte wurden vom ärztlichen Dienst nicht angeschrieben. Im wesentlichen wurde nur ein Rehaentlassungsbericht des Gesundheitszentrums Bad Wimpfen berücksichtigt.

Das Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt Stuttgart, hat bei der schweren Nierenfunktionseinschränkung einen Grad der Behinderung von 100 festgestellt. Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist hierbei von einer starken Einschränkung der Leistungsfähigkeit bei einer starken Störung des Allgemeinbefinden auszugehen.

Heute habe ich nach Akteneinsichtnahme die Widerspruchsbegründung erstellt. Die multiplen Erkrankungen (schwere Niereninsuffizienz Stadium V und reduzierte kardiale und körperliche Belastbarkeit) sind zu berücksichtigen sowie die behandelnde Ärzte anzuschreiben.

Freitag, 28. Dezember 2012

Selbständiger Logopäde - Rentenversicherungspflicht

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat laut RV-aktuell 11/2012, folgende verbindliche Entscheidung nach § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund getroffen:

"Selbständig tätige Logopäden sowie selbständig Tätige im medizinisch-therapeutischen Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie werden als selbständige Krankenpflegepersonen von § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI erfasst und unterliegen unter den dort genannten Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht".

Die Änderung der Rechtsauffassung wird auf alle ab dem 1.4.2012 neu aufgenommen selbständigen Tätigkeiten angewandt.

Für die vor dem 01.04.2012 aufgenommen Tätigkeiten besteht ein auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhender Vertrauensschutz. Die Betroffenen haben allerdings die Möglichkeit, auf den Vertrauensschutz zu verzichten.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, RV-aktuell 11/2012, Seite 361-365

Sonntag, 16. Dezember 2012

Freibetrag für Hinterbliebenrenten für 2013

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung erhöht sich ab 1.1.2013 um 50,00 € auf 450,00 €. Bezieher von Hinterbliebenenrenten, die gleichzeitig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, bitte aufpassen:

Die Hinterbliebenenrente kann durch die Erhöhung der Verdienstgrenze einer geringfügigen Beschäftigung auf 450,00 € durch Anrechnung gekürzt werden. Der entsprechende Freibetrag wird erst zum 01.07.2013 angepasst.

Für Witwen/Witwer, die vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt altes Recht. Im Gegensatz zum neuen Recht ab 01.01.2002 werden Betriebsrenten, Einkünfte aus Kapital, Vermietung und Verpachtung (soweit keine Gewerbeeinkünfte) und private Renten nicht angerechnet. Angerechnet werden Gesetzliche Renteneinkünfte, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Entgelt aus einer abhängigen Beschäftigung und Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld.

Nullrenten bei Witwen- und Witwerrenten werden bei dem neuen Hinterbliebenenrecht ab 01.01.2002 zunehmen. Dieser Personenkreis sollte sich überlegen, eine private Risikolebensversicherung abzuschließen um nicht in die Altersarmutsfalle zu geraten.

Der Freibetrag für Witwen-/Witwerrenten beträgt: 741,05 (West) und 657,89 € (Ost).
Bei Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes gibt es noch einen zusätzlichen Freibetrag für die Witwe/Witwer in Höhe von 157,19 € (West) und 139,55 € (Ost).

Der Freibetrag für Waisenrente beträgt 494, 03 € (West) und 438,59 € (Ost).

Das über dem Freibetrag liegende Einkommen wird mit 40 v.H. auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.

Näheres zu Einkommensanrechung auf Hinterbliebenenrenten erhalten Sie bei den unabhängigen Rentenberatern oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.


Samstag, 15. Dezember 2012

Hinzuverdienstgrenze 2013 für EM-Renten

Ab 01.01.2013 dürfen sich Frührentner und Rentner wegen voller Erwerbsminderung freuen. Der zulässige monatliche Hinzuverdienst neben einer vorgezogenen Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung steigt von 400,00 € auf 450,00 €

Der Hinzuverdienst von 450,00 € darf zweimal im Kalenderjahr um das Doppelte überschritten werden. Das heißt in zwei Monaten darf 900,00 € rentenunschädlich verdient werden. Der zulässige Hinzuverdienst wird manchmal überschritten bei tariflichen Lohnanpassungen oder Mehrarbeit.

Erst bei Bezug einer Regelaltersrente, die wegen Anhebung der Altersgrenzen nicht mehr mit dem 65. Lebensjahr übereinstimmen muss, darf unbegrenzt rentenunschädlich hinzuverdient werden.

Bei Bezug einer Hinterbliebenenrente neben einer Altersrente kann der Hinzuverdienst im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung von 450,00 € allerdingst zu Einkommensanrechnungen und damit zu Rentenkürzungen bei der Hinterbliebenenrente führen.

In diesen Fällen empfiehlt es sich eine kostenfreie Beratung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei einen registrierten unabhängigen Rentenberater aufzusuchen.




Freitag, 7. Dezember 2012

Versorgungsausgleich zwischen ausländischen Ehegatten

Auf Empfehlung eines Anwaltes war heute eine Mandantin bei mir. Ihre im Jahr 1991 geschlossene Ehe wurde 1995 in Deutschland geschieden. Der geschiedene Ehemann starb am 16.10.2010. Ein Versorgungsausgleich wurde bei der deutschen Scheidung nicht durchgeführt.

Ich habe folgende Punkte geprüft:

  1. Erziehungsrente für die Mandantin
  2. Halbwaisenrente für den Sohn
  3. Versorgungsausgleich
Auf Antrag eines Ehegatten hätte gemäß Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht durchgeführt werden können, wenn der andere Ehegatte in der Ehezeit inländische Versorgungsanrechte erworben hat.

Dies war der Fall. Der damalige Anwalt meiner Mandantin hat es versäumt einen Antrag auf Versorgungsausgleich beim Familiengericht einzureichen. Durch den Tod des geschiedenen Ehemannes ist wohl nun kein Versorgungsausgleich mehr möglich.

Ich habe die Mandantin wieder zu dem empfehlenden Anwalt gesandt, mit der Bitte um Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen den früheren Rechtsanwalt.

Sonntag, 2. Dezember 2012

Rente bei VBL und ZVK auch bei Rente wegen teilweiser EM

Soweit ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Zusatzversorgung  bei VBL oder ZVK eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, besteht ebenso ein Anspruch auf Betriebsrente bei VBL oder ZVK in Höhe der Hälfte der Rente, die sich bei einer Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung ergeben hätte.

Der Anspruch auf Betriebsrente für einen Zeitraum, der mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegt, in dem der Antrag bei der VBL eingegangen ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden (Ausschlussfrist)

Tipp: Antrag auf Betriebsrente immer rechtzeitig stellen


Antrag Umlagemonate für Mutterschutzfristen vor 2012 bei der VBL

Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.4.2011 wurde entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzfristen vor dem 18.5.1990 bei der VBL als Umlagemonate verfassungswidrig sei, siehe Blogartikel vom 18.5.2011.

Die VBL berücksichtigt erst ab 2012 die Mutterschutzzeiten als Umlagemonate. Vor 2011 können die Mutterschutzzeiten nur auf Antrag der Versicherten und Rentner berücksichtigt werden.

Die VBL hat dazu noch einen maschinenlesbaren Antragsvordruck entwickelt.
Link zum Antragsvordruck: Mutterschutzzeiten in der VBL vor 1.1.2012
Dem Antrag soll ein geeigneter Nachweis wie der Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung beigelegt werden.

Soweit die Versicherten und Rentner der VBL die Mutterschutzzeiten vor 2012 nicht beantragen, werden sie nicht berücksichtigt. Die Renten können dadurch zu niedrig ausfallen.

VBL-Rentner sollten die Frist bis zum 31.12.2012 beachten, soweit sie über die 2-jährige Ausschlussfrist Rentennachzahlungen ab dem 1.5.2009 erhalten wollen.

Mittwoch, 28. November 2012

Interne Teilung bei Versorgungsanstalt der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Bei der internen Teilung eines Anrechts aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht.

Rechtsgrundlage dazu ist § 10 Abs. 1 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)

Diesbezüglich hat mich heute eine Mandantin gefragt, ob Sie als Berechtigte aus der internen Teilung eines Anrechts bei der Versorgungsanstalt der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte einen Anspruch auf eine Versorgungsrente wegen Berufsunfähigkeit habe.

Die Satzung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sagt hierzu in § 46 Abs. 3 folgendes:

"Bei der internen Teilung ohne Verrechnung ist der Anspruch des ausgleichsberechtigten Eheteils auf eine Altersversorgung nach § 25 Abs. 4 und 5 beschränkt".

Nur soweit beide Teilnehmer ein Anrecht aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt als Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte haben, besteht auch ein Anspruch auf eine Versorgungsrente wegen Berufsunfähigkeit.

Dienstag, 27. November 2012

Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks schließt zum 31.12.2012

Am Samstag habe ich einen Schornsteinfegermeister in meiner Zweigstelle in Konstanz beraten. Beratungshintergrund war, das die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks zum 31.12.2012 schließt und das er diesbezüglich schon mehrere Angebote von Versicherungsvermittlern bezüglich Rüruprente erhalten hat.

Seine Ehefrau ist Beamtin.

Die Pensionskasse ist nach dem Gesamtversorgungssystem ähnlich wie früher in der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aufgebaut. Es besteht eine Anwartschaft von ca. 1.000 €

Der Mandant hat eine Anwartschaft auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 1.400,00 € und eine Altersrente von ca. 1000,00 € in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er zahlte bis dato Regelbeiträge ein. Er fragt sich, ob er einen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen soll und bei einem Versicherungsvermittler eine Rüruprente abschließen soll.

Er hat keine private Berufsunfähigkeit abgeschlossen.

Vor dem Hintergrund seiner bisherigen Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich ihm empfohlen, weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung im Umfang eines Regelbeitrages einzubezahlen.

Eine zusätzliche Rüruprente aus der 1. Schicht würde im Rahmen der nachgelagterten Besteuerung zusammen mit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente in der Rentenphase steuerlich eher unwirtschaftlich sein. Dieser Auffassung ist auch sein Steuerberater gewesen.

Gegebenenfalls wäre noch eine private Rentenversicherung aus der 3. Schicht mit einem niedrigen Ertragsanteil von 18 % bei einem Rentenbeginn 65 sinnvoll.

Im Rahmen der Eurokrise ist eine gesetzliche Rentenversicherung mit einer privaten Versicherung zur Zeit eine gute Alternative, zumal auch Rehaleistungen gewährt werden, die bei Absicherung bei einem privaten Krankenversicherungsträger nicht zu verachten sind.

Sonntag, 25. November 2012

Rüruprente und Versorgungswerk der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater

Ledige Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten müssen bei einem Neuabschluss einer Rüruprente (Basisrente) aufpassen. Der förderfähige Höchstbeitrag liegt bei Ledigen bei 20.000,00 €

In der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte liegt die Höchstversorgungsabgabe gemäß § 23 der Satzung bei höchstens dem Doppelten der Durchschnittsabgabe, aber nicht mehr als das Fünfzehnfache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe der doppelten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung ergeben würden (Höchstabgabe).

Bei dem förderfähigen Grenzbetrag von 20.000 € sind die Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken der Freien Berufen anzurechnen.

Insoweit kann bei der Höchstabgabe in der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt bereits der förderfähige Höchstbeitrag von 20.000,00 € erreicht sein.

In diesen Fällen würde ein Abschluss einer Rüruprente keine Förderung ergeben. Ein Abschluss einer Rüruprente wäre nicht sinnvoll.

Zudem sollte nachgedacht werden ob nicht eine private Rentenversicherung mit einem niedrigen Ertragsanteil neben der Versorgungsrente nicht optimaler wäre. Diesbezüglich sollte die Beratung durch einen Steuerberater, Rentenberater oder Versicherungsberater erfolgen.

Sonntag, 18. November 2012

Haftung des Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge

Soweit ein Geschäftsführer Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung nach Insolvenzreife nicht abführt, ergibt sich daraus ein Straftatbestand aus § 266 a StGB:

"Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Schulden aus Arbeitnehmeranteilen zur gesetzlichen Sozialversicherung werden auch im Rahmen einer Insolvenz nach 6 Jahren Wohlverhaltensperiode nicht gelöscht - keine Restschuldbefreiung.

Tipp: Bei Insolvenzgefahr immer zuerst die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung zahlen (Hinweis auf Überweisung), vgl. BHG, Urteil vom 18.1.2010, Aktenzeichen: II ZA 4/09.

Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Arbeitsagentur am Betriebssitz bei Zahlungsunfähigkeit einen Anspruch auf Ersatz des Arbeitslohns, den ihm der Arbeitgeber für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gezahlt hat (§165 SGB III).

Das Insolvenzgeld dient zum zum Ausgleich des Nettogehalts innerhalb der letzten drei Monate.

Der Antrag der Beschäftigten auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur gestellt werden. Bei Ablauf der Frist verfallen die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld. Link Agentur bezüglich Antrag auf Insolvenzgeld.

Arbeitnehmer können beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren stellen.

Ich empfehle betroffenen Arbeitnehmern einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bezüglich den Fragestellungen zu Insolvenzgeld und Insolvenzereignis aufzusuchen.

Günstigere Krankenversicherungsbeiträge für Existenzgründer

Der Mindestbeitrag im Jahr 2012 für Selbständige beträgt 293,34 € ohne Krankengeldabsicherung bei einem Arbeitseinkommen von 1.968,75 € und weniger und einem Beitragssatz von 14,9 %, siehe Informationen zu den Beitragssätzen der AOK Baden-Württemberg. Das bedeutet grundsätzlich, das Selbständige, die weniger als 1968,75 € monatlich verdienen, trotzdem einen Beitrag von 293,34 € zu zahlen haben.

Doch es gibt Auswege. Auf Antrag können einkommensschwache Selbständige mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von weniger als 1.312,50 € den Mindestbeitrag für hauptberuflich selbständige Tätige in Höhe von 195,56 € ohne Krankengeldanspruch, bei Krankengeldanspruch ab der 7. Woche von 203,44  € erhalten.

Für Existenzgründer mit monatlichem Einkommen von unterhalb von 1.312,50 € oder Empfänger eines Gründungszuschuss ist der Beitrag unterhalb der Mindestbeitragsbemessung gedacht. Maßgebend ist die gewissenhafte Schätzung des Existenzgründers. Bei Nichtbeachtung dieser Möglichkeit ist eine Rückerstattung für die Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich. Es sei denn, ein Beratungsfehler eines Mitarbeiters einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor, der einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslöst.

Bei der Einkommensprüfung ist Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, entsprechend zu prüfen. Einzelheiten dazu erläutern Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen oder Ihr Rentenberater




Mittwoch, 7. November 2012

Unisex Termin am 21.12.2012 beachten

Das Jahresende läutet wieder ein gutes Geschäft für die Versicherer ein. Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen, Seite „Unisex-Tarif“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Oktober 2012, 22:09 UTC.

Neuabschlüssen in der privaten Krankenversicherung, privaten Rentenversicherung, Rürup-Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Plegezusatzversicherung werden für Männer ab 21.12.2012 teurer.

Autoversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung werden für Frauen teurer.


Samstag, 3. November 2012

Kein Krankengeld trotz Arbeitsunfähigkeit

In der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom Samstag, den 3.11.2012 wird ein Fall eines Mannes beschrieben, der trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeldanspruch hat.

Ihm wurde die Arbeitsstelle zum 30.09.2012 gekündigt. Er hat sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Als Folge einer Bandscheibenoperation schrieb ihn der Arzt im September krank. Erst für zehn Tage, dann erneut bis 30.09.2012. Da der 30.09.2012 ein Sonntag war hat der Arzt ihm gesagt, er solle am Montag wieder kommen, soweit es ihm nicht besser ginge. Der Arzt hat ihn ab 01.10.2012 wieder krankgeschrieben.

Bei der Agentur wurde ihm mitgeteilt, das er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, da er ja nicht arbeitsfähig sei. Er solle sich an seine Krankenkasse wegen Weiterbezug von Krankengeld wenden. Bei der AOK wurde ihm mitgeteilt, das er nur bis 30. September sozialversicherungspflichtig beschäftigt und seinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.10.2012 verloren habe.

Die Problematik liegt in der gesetzlichen Regelung des § 46 SGB V.
Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Da die Folgebescheinigung des Arztes vom 01. Oktober stammt, kann der Anspruch erst ab dem 02. Oktober entstehen. Bei Unterbrechung von Arbeitsunfähigkeit von einem Tag bei nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis besteht kein Krankengeldanspruch mehr.

Vom Ergebnis her hätte der Versicherte dem Grunde nach weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld. Vier Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gibt es noch den "Anspruch auf Leistungen im Nachgang" gemäß § 19 Abs. 2 SGB V.

Das Krankengeld ist grundsätzlich ca. 30 % höher als das Arbeitslosengeld. Bei Bezug von Krankengeld nach Arbeitslosengeldzahlung ist das Krankengeld nicht höher als das Arbeitslosengeld.

Tipp: Spätestens einen Tag vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeit sollte man zum Arzt wegen einer Folgebescheinigung gehen. 

Der betroffenen Personengruppe ist zu empfehlen sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an einen Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht zu wenden, um finanzielle Schäden zu vermeiden.





Mittwoch, 31. Oktober 2012

Witwe kann nachversicherte Beiträge nicht erstatten lassen

Heute habe ich Akteneinsicht in eine Akte der Deutschen Rentenversicherung Bund genommen. Mandant ist eine Witwe, deren verstorbener Ehemann eine Nachversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung wählte. Er war als Rechtsreferendar Beamter. Vom Versorgungsträger wurde für drei Jahre 10.000 DM in die gesetzliche Versicherung eingezahlt. Danach war er im Versorgungswerk der Rechtsanwälte.

Die Witwe hat wegen fehlender Wartezeit von 60 Monaten keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Antrag auf Erstattung von Beiträgen gemäß § 210 SGB VI wurde abgelehnt.

Die Witwe zählt nach § 210 Abs. 1 Ziffer 3 Satz 1 SGB VI zwar zur Personengruppe der Erstattungsberechtigten: "Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch auf Rente wegen Todes nicht besteht".

Beiträge werden aber nur in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben. Arbeitgeberbeiträge sind nicht erstattungsfähig. In unserem Fall hat der Versicherte als Referendar im Beamtenverhältnis keine eigene Beiträge entrichtet. Insoweit haben wir hier einen Sachverhalt, in der die Witwe zwar dem Grunde nach einen Erstattungsanspruch hat, aber wegen fehlender eigener Beitragszahlung kein Betrag zur Erstattung anfällt.

Im Bereich der Erstattung tauchen auch immer wieder Probleme auf, soweit der Versicherte eine Sach- oder Geldleistung aus der Versicherung in Anspruch genommen hat, z.B. eine medizinische Rehabilitation. Hier kann nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangt werden.


Samstag, 27. Oktober 2012

Onlinetermin vereinbaren mit Rentenberater Sommer

Quelle: https://de.freepik.com/

Ab sofort können Sie online Termine bei Rentenberater Sommer in Stuttgart vereinbaren. Für die Zweigstelle in Ulm ist dies leider noch nicht möglich. Unter dem Begriff  "Dienstleistung" können Sie wählen, ob Sie eine Rentenberatung oder ein Antrag auf  eine Altersrente persönlich, telefonisch oder per Videoberatung möchten. Dann wählen Sie Ihren Wunschtermin mit Tag und Uhrzeit aus.  Der Termin wird von uns bestätigt.

Der Vorteil liegt für den Mandanten auf der Hand. Unabhängig von den Telefon- und Öffnungszeiten kann er Termine 24 Stunden lang ohne Zeitdruck auswählen. Egal ob am Samstag, Sonntag oder Feiertag.

Die Termine werden bei mir im Google-Kalender eingetragen.

Link: https://conversiontoolbox.net/book/1015609549002872?button=1015609549003333&lang=de

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Rentenberatung im bizzcenter24 in Konstanz

Am Freitag, den 26.10.2012 wird Rentenberater Sommer in den Räumen des bizzcenter24, Lohnerhofstr.2, 78467 Konstanz Rentenberatungen durchführen. Drei Termine stehen auf seinem Terminkalender.

Unter Telefon: 07531-89262318 können Mandanten am Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 und am Freitag von 8.30 bis 12.00 weitere Beratungstermine für Konstanz vereinbaren.

Wegbeschreibung zu Rentenberater Sommer:

Anfahrt & Routenplaner powered by CYLEX CYLEX Branchenbuch Deutschland powered by CYLEX Telefonbuch

Dienstag, 23. Oktober 2012

Sozialplan bei Sparkassen Tochter Finanz Informatik in Fellbach

Laut Information der Stuttgarter Zeitung vom 23.10.2012 haben in Fellbach 300 Beschäftigte der Sparkassen-Tochter Finanz Informatik ihre Arbeit niedergelegt.Im Rahmen einer Bündelung von Aktivitäten sollen 6 Standorte, unter anderem Fellbach aufgegeben werden.

Seit Anfang Oktober verhandelt die Geschäftsführung mit der Gewerkschaft Verdi über einen Tarifsozialplan.

"Es geht um der Ausgleichsmaßnahmen für die vom Umzug Betroffenen und Abfindungen für diejenigen,die das Unternehmen freiwillig verlassen". Für ältere Mitarbeiter seien Altersteilzeitmodelle vorgesehen.

Der Betriebsratsvorsitzende Frank Biela berichtete, dass das Durchschnittsalter der Beschäftigten bei 49 Jahren liege. "Auf dem freien Markt werden viele Kollegen nichts mehr finden" schätzt Frank Biela.

Vor Annahme einer Abfindung empfiehlt sich Rat bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe bezüglich den steuerlichen Auswirkungen und bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. einem registrierten Rentenberater bezüglich den rentenrechtlichen Auswirkungen zu suchen. Es gilt der Grundsatz: "Brutto ist nicht gleich Netto".


Dienstag, 16. Oktober 2012

Versorgungsausgleich - Wiederaufnahme von ausgesetzen Verfahren nach dem VAÜG

Heute war eine Mandantin bei mir in der Erstberatung auf Empfehlung eines Anwaltes aus Böblingen.

Bei der Beratung ging es um eine Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem VAÜG.
Nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) kann auf Antrag eines Ehegatten oder eines Versorgungsträgers ein ausgesetzer Versorgungsausgleich wieder aufgenommen werden.

Dieser Antrag ist nach § 50 Abs. 2 VersAusglG frühestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem aufgrund des Versorgungsausgleichs voraussichtlich Leistungen zu erbringen oder zu kürzen wären.

Hierbei gilt, das nach § 48 Abs. 2 Ziffer 1 VersAusglG das ab 01.09.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht, soweit zum Stichzeitpunkt am 01.09.2009 ein Versorgungsausgleich abgetrennt oder ausgesetzt war.

Ich erläuterte meiner Mandantin die grundlegende Hintergrundinformation zum neuen Gesetz über den Versorgungsausgleich und half ihr beim Ausfüllen des Fragebogens bezüglich den Anrechten und ermittelte grob die unterliegenden Anrechte auf Ausgleich.


Samstag, 13. Oktober 2012

Insolvenz nach Kontenklärung bei der Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung versendet tausende Kontenklärungsanfragen an ihre Versicherten. Für die Versicherten ist es generell wichtig, das ihr Versicherungskonto vollständig und geklärt ist. Problematisch sind die verschienen Übergangsregelungen durch Gesetzesänderungen, die ebenfalls durch Fragebögen abgeklärt werden. Problematisch wird es, wenn der Fragebogen unwissentlich falsch ausgefüllt wird, da dann möglicherweise später die Rente falsch festgestellt wäre.

Selbständige sollten die Kontenklärungsvordrucke im eigenen Interesse über einen unabhängigen Rentenberater und nicht selbst oder über die Deutsche Rentenversicherung bzw. Ortsbehörde ausfüllen.

Warum gebe ich diesen Rat? Manche Selbständige sind 5 Jahre nach Existenzgründung möglicherweise schon insolvent, ohne es zu wissen. Es gibt eine Anzahl von Selbständige, die in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Rechtsgrundlage ist § 2 SGB VI.

Beispiel: Vor zwei Wochen habe ich eine Friseurmeisterin beraten, die mit Versäumniszuschlägen 45.000 € für die Vergangenheit zahlen soll. Wie ist es dazu gekommen? Die Handwerkskammer hat keine Meldung von der Eintragung der Meistereigenschaft in die Handwerksrolle an die Deutsche Rentenversicherung abgegeben. Dies ist leider kein Einzelfall. Empfehlenswert wäre es, wenn die Handwerkskammer Rentenberater bei Existenzgründungsberatungen einbindet.

'Bei obiger Mandantin habe ich im Widerspruchsverfahren niedrigere Beitragseinstufung und gleichzeitig Stundung (Ratenzahlung) beantragt.

Zur der Personengruppe der versicherungspflichtigen Selbständigen zählen u.a.:
  1. Selbständige Lehrer (Sportlehrer, Musiklehrer, Dozenten etc.)
  2. Selbständige Physiotherapeuten,
  3. Selbständige Pflegepersonen
  4. Selbständige Künstler und Publizisten,
  5. Selbständige Hebammen
  6. Selbständige Handwerker
  7. Arbeitnehmerähnliche Selbständige
Bei Betriebsprüfungen wird speziell nach Scheinselbständigkeit geprüft. Hierbei können auch Personen mit Gewerbeschein scheinselbständig sein.

An diesen Beispielen möchte ich aufzeigen, das es im Grund kein Selbständiger überblicken kann, inwieweit eventuell Versicherungspflicht besteht und er nach Kontenklärung in eine Insolvenzsituation geraten kann.

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Selbständiger Sportlehrer - Versicherungspflicht RV

Selbständige Lehrer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Heute war ein selbständiger Sportlehrer auf Empfehlung eines Kollegen bei mir in der Erstberatung.
Es wurde laut seinen Angaben zuvor in einem Verfahren vor dem Sozialgericht in Stuttgart geprüft, inwieweit bei der Tätigkeit als Sportübungsleiter eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts liegt keine Scheinselbständigkeit vor.

Die Deutsche Rentenversicherung hat dem Mandant angekündigt die Versicherungspflicht als selbständiger Lehrer zu prüfen und diesbezüglich einen Beitragsbescheid zu erteilen.

Folgende Themen wurden durchgesprochen:
  1. Regelbeitrag
  2. 1/2 Regelbeitrag
  3. Beiträge nach tatsächlichen Einkünften 
  4. Vergleich mit 1/2 Regelbeitrag
  5. Antrag auf Stundung und Ratenzahlung
  6. Befreiung durch zwei geringfügige Beschäftigte mit einer Entgeltsumme von zusammen größer als 400,00 € für die Zukunft

Sonntag, 7. Oktober 2012

Internist und Rheumatologe - Ulm und Umgebung

In Ulm gibt es folgende Internisten und Rheumatologen bezüglich Behandlung einer Fibromyalgie:
  • Dr. med. Gerhold Kratzsch, Internist und Rheumatologe, Bahnhofsplatz 7, 89073 Ulm,            Telefon: 0731 60089
  • Dres. Nadia Rinaldi, Peter Bürkle, Internisten und Rheumatologen, Hafenbad 19, 89073 Ulm, Telefon:  0731-62821
  • Dr. med. Klaus Becker, Internist und Rheumatologe, Ulmer Straße 26, 89143 Berghülen,                 Telefon: 07344-917024
  • Ulrich Teubert, Internist und Rheumatologe, Bronnerstr. 34, 88471 Laupheim,                                Telefon: 07392/7071
  • Dr. med. Matthias Hauser, Internist und Rheumatologe, Jahnufer 20, 89231 Neu-Ulm,                   Telefon: 0731-140380

Rentenberater in Ulm

Seit Anfang September berate ich Mandanten in der Zweigstelle in Ulm, Magirus-Deutz-Straße 12 in den Räumlichkeiten des Business-Center Ulm.

Ulmer kennen die Magirus-Straße, häufig jedoch nicht die Magirus-Deutz-Straße. Das liegt daran, das die Magirus-Deutz Straße im Rahmen eines Neubauprojektes "Stadtregal" 2007 gebaut wurde. Bei vielen Navis ist die Straße noch nicht eingetragen. Es empfiehlt sich, die Einsteinstraße 60 einzutippen und dann bei der Kreuzung rechts in die Magirus-Deutz-Straße einzubiegen zum Stadtregal, vormals die Feuerwehr-Requisiten-Fabrik Magirus, in dem Feuerwehrfahrzeuge und Lastwagen bis Mitte der 80-iger Jahre hergestellt wurden.



Die Räumlichkeiten des Business-Center Ulm sind nach Feng-Shui Grundsätzen gestaltet Die Beratung findet im Besprechungsraum für 5 Personen statt.


Mandanten im Raum Ulm oder Neu-Ulm, die mich wegen einer Erstberatung aufsuchen, müssen nicht mehr den weiten Weg nach Stuttgart auf sich nehmen. Zu mir kommen Mandanten mit Problemen in den Bereichen
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Krankengeld
  • Schwerbehinderung, Merkzeichen
  • Arbeitsunfall, Berufskrankheit
  • Opferentschädigung
  • Statusverfahren (Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit/Scheinselbständigkeit)
  • Vorruhestandsberatung

Für kleine und mittelständische Unternehmen biete ich die Themen Statusverfahren (Scheinselbständigkeit/Arbeitnehmerähnlichhe Selbständigkeit), Vorruhestandsberatung, Altersteilzeitberatung und Beratung zu sozialverträgliche Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bei geringstmöglichen Abschlägen an. Hier bietet sich für Beratungen der Konferenzraum an.









Donnerstag, 4. Oktober 2012

Analyse Rentenchance Erwerbsminderung

Heute habe ich ein Telefonat mit einer Frau aus Saarbrücken bezüglich einem Wunsch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen ihrem Krankheitsbild Fibromyalgie geführt.

Ich bot ihr an im Rahmen einer Erstberatung eine Analyse ihrer Rentenchancen durchzuführen und mit ihr eine Strategie bezüglich den weiteren notwendigen Maßnahmen durchzusprechen.

Die Alternative wäre Rentenantrag stellen ohne Kenntnis der Erfolgschancen, verbunden mit einer langjährigen Verfahrenszeit, die erheblichen seelischen Stress verursacht.

Um ihr die Möglichkeit zu bieten die Beratung außerhalb ihrer Arbeitszeit durchzuführen, habe ich ihr einen Termin an einem Samstag-Nachmittag vorgeschlagen.

Sonntag, 30. September 2012

Riesterrente - große Renditeunterschiede

Laut der neuen Oktober Ausgabe der Stiftung Warentest "Finanztest" gibt es große Unterschiede bei der Rentenzusage eines Modellkunden zwischen 138 € und 161 €, also bis zu 17 %. Online-money berichtet am 13.11.2007 ebenfalls von "gewaltigen Renditeunterschiede".

Bezieht der Versicherungskunde 15 Jahre seine Rente beträgt der Unterschied zwischen einem guten und schlechten Anbieter 4.140 €.

Die Versicherungskunden sollten sich von staatlich geförderten Riesterzulagen nicht blenden lassen, da  hohe Abschluss- und Verwaltungskosten die Zulagen letztendlich marginalsieren können. Der teuerste Anbieter in dem Test verlangte 16,5 % vom Riesterbeitrag und 7,5 % der staatlichen Zulage als Versicherungsprovision.

Die jährliche Zulage beträgt 154 € plus 185 € für jedes vor 2008 geborenes Kind. Für später geborene Kinder gibt es 300 € Kinderzulage.

Um die staatliche Förderung zu erlangen muss der Versicherte inklusive der Zulagen 4 % des Bruttolohnes aus dem Vorjahr einzahlen, höchstens jedoch 2.100 €.

Bei dem Finanztest wurden leider nur 29 Angebote verglichen. 26 Versicherungsunternehmen haben sich an dem Test nicht beteiligt. Wegen der fehlenden Transparenz hat das Bundeskabinett am 26.9.2012 die Schaffung eines Produktinformationsblattes für 2013 angekündigt. Eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite-Erwartung und des Anlage-Risikos soll es dem Verbraucher künftig besser als bisher ermöglichen, sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die wesentlichen Vertragsmerkmale zu verschaffen, siehe Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums vom 26.9.2012.

Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt in der Zeitschrift "Die Welt" vom 27.9.2012: "Neun von zehn Verbraucher bekommen Verträge, die nicht zu ihrem Bedarf passen." In drei von vier Fällen seien die Verträge zu teuer, weil es bessere Produkte mit einem ähnlichen Risikoprofil bei höherer Rendite gebe.

Es empfiehlt sich bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder behördlich registrierten Rentenberater sich die individuelle optimale Tarife (niedrige Abschluss- und Verwaltungskosten, gutes Unternehmensrating) erstellen zu lassen. Versicherungs- oder Rentenberater dürfen keine Provisionen von Versicherern annehmen.

Der Rentenberater prüft dazu noch den Versicherungsverlauf des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers auf Lücken wegen fehlender Berücksichtigung von z.B. Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, Schul- und Hochschulzeiten und Berufsausbildung.

Bei der Beratung wird auch die Abdeckung einer privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Risikoleben bei Erziehung von Kindern angesprochen - Stichwort: Lebensrisiken).

Montag, 24. September 2012

Grenzgängerberatung Schweiz

Seit Mitte August 2012 biete ich in meiner Zweigstelle in Konstanz für Grenzgänger in die Schweiz Beratungen hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung an.

  • Welche Rentenarten gibt es in der Schweiz (AHV)?
  • Wann kann man in der Schweiz frühestens in die Altersrente?
  • Invalidität (Invalidenversicherung - kurz IV)
  • Prüfung des AHV Rentenbescheides
  • Anwendung der EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/72 über das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz und der EU - Stichwort Anrechnung der Beitragszeiten in der Schweiz und Deutschland für die Wartezeit
  • Frühestmögliche Altersrente in Deutschland bei Einbeziehung der Beitragszeiten in der Schweiz

Zweigstelle in Konstanz: Lohnerhofstr. 2, 78467 Konstanz, Telefon:  07531/89262318 im Business Center Konstanz

Freitag, 21. September 2012

10.000 € Zuschuss für Arbeitgeber

Unternehmen, die erstmals einen schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten einstellen, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Inklusionsprämie von bis zu 10.000 € erhalten.

Voraussetzungen:
  1. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 18 Stunden betragen,
  2. Der Arbeitsvertrag muss wenigstens auf zwölf Monate abgeschlossen sein,
  3. Der Antrag muss vor der Einstellung des schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden
Insgesamt stehen für Unternehmen in Baden-Württemberg 5,27 Millionen Euro für die Umsetzung des bundesweiten Programms "Initative Inklusion" zur Förderung der Beschäftigungsschancen dieser Menschen zur Verfügung.

Freitag, 31. August 2012

Eingliederungszuschuss als Teilhabeleistung

Manche Mandanten haben einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers über die Bewilligung einer Teilhabeleistung erhalten. Hierbei handelt es sich in aller Regel um einen Eingliederungszuschuss.

Arbeitgeber erhalten zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung (= Eingliederungszuschuss).

Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitentgelts und die Förderdauer bis zu 12 Monate betragen.

Bei Älteren Versicherten ab 50+ beträgt die Förderung mindestens 12 Monate bis zu 36 Monate bei einer Förderhöhe von 30 bis zu 50 %. Nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Eingliederungszuschuss um zehn Prozentpunkte jährlich zu vermindern.

Für schwerbehinderte, sonstige behinderte und besonders betroffene schwerbehinderte Menschen darf die Förderhöhe bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen.


Montag, 27. August 2012

Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle

Heute habe ich einen Telefontermin mit einem Mandanten von mir aus Österreich gehabt. Er hat Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten. Er bezieht eine Rente von ca. 1.000 € und soll für die letzten Jahre Steuern nachzahlen.

Ich habe ihm empfohlen sich diesbezüglich einen Steuerberater mit Erfahrung mit Internationalem Steuerrecht zu suchen.

Laut einem Bericht von Welt-Online vom 08.04.2012 muss eine 101-jährige Rentnerin in Kanada mit einer Rente von 720 € laut einem Steuerbescheid des Finanzamt Neubrandenburg, das für alle Auslandsrentner zuständig ist, Steuern im Umfang von 5.800,00 € nachzahlen.

Hunderttausende Rentner im Ausland haben nun zu befürchten Post vom Finanzamt Neubrandenburg bezüglich Steuernachzahlungen zu erhalten. Deutsche Auslandsrentner gelten grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig" mit der Folge,das sie keinen Grundfreibetrag erhalten und dadurch hohe Steuernachforderungen haben.

Betroffene Auslandsrentner können einen Antrag auf "unbeschränkte Steuerpflicht" stellen. Damit wird ihnen der Grundfreibetrag angerechnet.

Informationen sind auf der Seite "Rente im Ausland - Ihr Finanzamt Neubrandenburg - Das Finanzamt für die Rentner" zu finden. Hier gibt es auch die entsprechenden Formulare.

"Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils".

Es empfiehlt sich den Steuerantrag bei einem fachkundigen Steuerberater erstellen zu lassen - sie vermeiden dadurch in die Steuerfalle zu treten.

Quelle: Welt-Online vom 08.04.2012, Finanzamt Neubrandenburg "Rente im Ausland"


Donnerstag, 16. August 2012

150.000 Rentenbescheide fehlerhaft

Laut einer Untersuchung des Bundesversicherungsamtes sind 150.000 Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesknappschaft-Bahn-See fehlerhaft mit der Konsequenz, das die Versicherten Nachzahlungen zu erwarten haben.

Es wurden Kinderzuschläge bei Witwen/Witwer und Berufsausbildungszeiten bei der Berechnung übersehen.

Laut Veröffentlichung der Bild wurden bei den Rentenkassen häufig Fehler bei der Berechnung der Rentenanwartschaft für das letzte Ausbildungsjahr gemacht. "Von 215.542 überprüften Renten waren 147 702 (68,5 %) zu niedrig berechnet".

Bezüglich den Rentenbescheide der regionalen Rententräger wie z.B. der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg sind die Prüfungen noch anhängig oder wurden noch nicht begonnen.

Das bedeutet, das wahrscheinlich nochmal 150.000 Rentenbescheide der regionalen Rentenversicherungsträger fehlerhaft sind.

Die Versicherten sollten sich im Zweifel an einen unabhängigen Rentenberater wenden, der die Rentenbescheide auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft.

Was können die Versicherten selber tun? Sie sollten zunächst die Sozialversicherungsnachweise ihrer Arbeitgeber auf Richtigkeit prüfen anhand der Entgeltmeldungen, prüfen ob die gemeldeten Entgelte im Rentenbescheid mit den Sozialversicherungsnachweise übereinstimmen. Häufig gibt es Zahlendreher oder Lücken im Versicherungsverlauf durch Schul- und Studienzeiten, Pflegezeiten, Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten. Diese Zeiten werden nicht immer von den entsprechenden Sozialträgern gemeldet.

Leider haben die Versicherten nicht die Erfahrungen bezüglich möglichen Fehlern und übersehen Fehler, die Rentenberater aufgrund Berufserfahrung und Weiterbildung kennen.


Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abgelehnt

Heute war eine Mandantin bei mir, bei der ich vor kurzem den Antrag auf Verlängerung der Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht hatte.

In diesem Zusammenhang fragte ich Sie bezüglich ihren privaten Versicherungsunterlagen nach Beitragsbefreiung der Prämien bei Berufsunfähigkeit oder eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Sie teilte mir mit, das sie bei ERGO Lebensversicherung AG eine Rentenversicherung mit einer Beitragsbefreiungsklausel der Prämien bei Berufsunfähigkeit habe.

Die Lebensversicherungsgesellschaft lehnte ihren Antrag ab mit der Begründung, das sie auch noch eine Klausel mit folgendem Inhalt hätte:

"Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre, sofern die Berufsunfähigkeit auf einen Unfall zurückzuführen ist. Nach unseren Unterlagen liegt bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen mindestens ab dem 26.10.2003 vor. Ihre Berufsunfähigkeit ist auf eine Krankheit zurückzuführen.
Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden daher nicht fällig".

Mit Bescheid vom 09.05.2006 hat meine Mandantin aufgrund eines Anerkenntnisses vom 02.05.2006 Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines Leistungsfalles ab dem 20.04.2005 erhalten.

Krankheit ist nicht automatisch mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Ich habe ERGO ein Schreiben gesandt mit der Bitte um Beitragsbefreiung rückwirkend ab dem 20.04.2005. Gleichzeitig habe ich den Versicherer hingewiesen das im Ablehnungsfalle die Angelegenheit dem Versicherungsombudsmann vorgelegt wird.

Samstag, 11. August 2012

Psychiater in Konstanz

Anläßlich meiner Kanzleigründung in Kostanz möchte ich auf meine Schwerpunkte aufmerksam machen. Ich habe mich unter anderem auf die Vertretung von seelisch erkrankten Mandanten fokkusiert. Themen sind Burn-Out, Depression, Posttraumatische Belastungsstörung, Dissoziative Störungen, Ängste, Panikattacken, Schizophrenie, Borderline Persönlichkeitsstörung, Manisch-Depressiv, Psychosen u.a.

In diesem Zusammenhang möchte ich eine Liste von Psychiatern in Konstanz mit den jeweiligen Telefon-Nummern zusammenstellen. Ich arbeite mit Ärzten zusammen, um mit den Ärzten und den Patienten eine Umsetzung in sozialversicherungsrechtlichen Problemfeldern wie z.B. Schwerbehinderung, Krankengeld, Erwerbsminderung, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Opferentschädigung zu erzielen. Insoweit entlaste ich Ärzte, damit diese sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.

  • Stefan Schulz, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Konradigasse 22, 78462 Konstanz, Telefon: 07531 160 66,
  • Dr. Anselm Grusche, Arzt für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie, Hypnose, Neuhauserstr. 31, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-65321,
  • Dr. Kerstin Schneider, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Schulstr. 4 a, 78462 Konstanz,          Telefon: 07531-29110,
  • Dr. Ariane Schulte, Fachärztin für Psychosomatische Medizin, Psychotherapie, Schulstr. 4a, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 15 78 8,
  • Dr. Ulrich Bohnet, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Geriatrie und Suchtmedizin, Schützenstr. 1, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-1 33 555,
  • Dr. Michael Amann, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Rosgartenstr. 14, 78462 Konstanz,              Telefon: 07531-916 300,
  • Dr. Paula Hetzler-Rusch, Ärztin Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Obere Laube 73, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-18 33 0,
  • Joachim Rank, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Obere Laube 73, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 63 08 0,
  • Dr. Hasslacher-Steck, Neurologe, Psychiater, Theodor-Heuss-Str. 1, 78462 Konstanz, Teleofn: 07531-63 08 0,
  • Dr. Dieter Zinsmayer, Arzt für Neurologie und Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialmedizin, Brandestr. 3, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-69 33 10,
  • Dr. Andreas Hawle, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde, Schmerztherapie, Akupunktur, Fischmarkt 15, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 18 06 0,
  • Dr. Ines-Maria Schonauer, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Zollernstr. 4, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-81 37 0 91,
  • Dr. Ursula Trockel, Ärztin für Neurologie und Nervenheilkunde, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung, Luisenstr. 7 g, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 80 12 930,
  • Dr. Reinhold Hammers, Arzt für Neurologie und Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung, Lusisenstr. 7 g, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 80 12 930,
  • Elisabeth Karr, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung, Luisenstr. 7 g, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 80 12 930,
  • Dr. Annette Caroline Grasser, Ärztin für Neurologie und Nervenheilkunde, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Hussenstr. 34, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 44 08,
  • Friedrich Ulman Lehmann, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Naturheilverfahren, Rosgartenstr. 14, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 63 46,
  • Dr. Roger Schmidt, Arzt für Neurologie und Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, , Kliniken Schmider, Eichhornstr. 68, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 98 6 0,
  • Dr. Rolf Gütler, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kliniken Schmider, Eichhornstr. 68, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-986-0,
  • Dr. Joachim Belz, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Hussenstr. 14, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 36 32 434,
  • Dr. Johanna Mok-Schmidt, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Hussenstr. 8, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 16 34 2,
  • Dr. Oliver Müller, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentrum für Psychiatrie, Feuersteinstr. 55, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 977-0,
  • Dr. Andrea Temme, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentrum für Psychiatrie, Feuersteinstr. 55, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 977-0,
  • Dr. Johannes Rusch, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentrum für Psychiatrie, Feuersteinstr. 55, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 977-0,
  • Dr. Michael Völter, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Hussenstr. 17, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-3632 434,
  • Prof. Dr. Dr. Klaus Schonauer, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Zollernstr. 4, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 81 37 090,
  • Dr. Eckhardt Friedrich, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin, Neurologie und Nervenheilkunde, Rheingasse 11, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 25 97 0,
  • Dr. Mechthild Hauswald, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Alter Wall 7, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 99 78 610,
  • Dr. Johann Georg Reck, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychoanalyse, Tulengasse 1, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 68 33 6,
  • Dr. Christoph Schulz, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Rheingasse 15, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 65 91,
  • Irina Huber, Ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Marktstätte 3-5, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 28 45 532,
  • Dr. Giovanni Red, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Rosgartenstr. 14, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 63 00

Freitag, 10. August 2012

Widerspruch gegen die Minderung des Zugangsfaktors

Zur Zeit versendet die Deutsche Rentenversicherung viele Widerspruchsbescheide bezüglich Minderung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Hinterbliebenenrenten.

Rechtsanwälte, Rentenberater, VdK, Gewerkschaften und Versicherte haben bezüglich der Kürzung des Zugangsfaktors (10,8 Rentenabschlag) bei Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten mit Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr Widersprüche und Klagen eingereicht und bei Anlaufen der Musterverfahren ruhend gestellt bis es zu einem Abschluss der Verfahren kommt.

Hintergrund war eine Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006, das keine gesetzliche Grundlage bestehe, den Zugangsfaktor abzusenken, wenn bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahrs gewährt wurde.

Nachdem der 5. Senat und der 13. Senat die Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger bestätigt haben und die Kürzung des Zugangsfaktors als rechtsmäßig einstuften und das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 11.1.2011 die Verfassungsbeschwerde zurückwies, empfiehlt es sich nicht mehr gegen die ablehnende Bescheide Klage einzureichen.


Mittwoch, 8. August 2012

Urlaubsgeldanspruch verfällt nach 15 Monate

Viele Mandanten von mir beziehen eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit und haben bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis für die nicht verfallenen Urlaubsansprüche einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung.

Der Abgeltungsanspruch entsteht allerdings erst bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis. 

Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07. August 2012, Az. 9 AZR 353/10 verfallen die finanziellen Ansprüche auf Abgeltung des Urlaubsanspruches 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet, siehe Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 56/12.

Ich empfehle bei Problemen bezüglich des Urlaubsanspruches einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Montag, 6. August 2012

Besteuerungsanteil von Folgerenten

Ein Mandant hat mir heute eine Kurzmitteilung des Finanzamt Stuttgart II bezüglich Besteuerungsanteil bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2012 in eine Altersrente vorgelegt.

Folgen nach dem 31. Dezember 2004 Renten aus derselben Versicherung einander
nach, z. B. eine Altersrente folgt einer Rente wegen Erwerbsminderung nach, wird bei
der Ermittlung des Besteuerungsanteils der Rente nicht der tatsächliche Beginn der
Folgerente herangezogen.

Vielmehr wird – zugunsten des Rentners – ein fiktives Jahr des Rentenbeginns ermittelt,
indem vom tatsächlichen Rentenbeginn der Folgerente die Laufzeiten der vorhergehenden
Renten abgezogen werden. Dabei darf der Prozentsatz von 50 % nicht unterschritten werden.

Das bedeutet im Fall meines Mandanten, das wenn er der Umwandlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.07.2012 zustimmt, die bisherigen Jahre der vorher gezahlten Renten wegen Erwerbsminderung abgezogen werden.

Beginn der Zahlung der Erwerbsminderungsrente laut Aktenlage = 01.06.2009. Laufzeit z.B.bis 01.09.2012 = 3 Jahre und 3 Monate. Der fiktive Beginn wäre also der 01.06.2009 mit dem Besteuerungsanteil von 58 %.

Sonntag, 5. August 2012

Alte Bausparverträge nicht kündigen - Goldschatz hüten

Ältere Bausparverträge bieten noch Guthabenzinsen von 4 bis 5 %. Insoweit sollten diese Verträge, auch wenn sie zuteilungsreif sind, weiter bespart werden. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel erst 40 bis 50 % der Vertragssumme eingezahlt. Bausparer, die auf einen Bausparkredit verzichtet haben und dafür einen höheren Guthabenzins erhalten, sollten bis zur Erreichen der vertraglichen Bausparsumme weitersparen.

Die Bausparkassen sind verpflichtet, den Sparern so lange Zinsen auf das Bausparkonto zu zahlen, bis die Bausparsumme erreicht ist.

Die Marktzinsen bei Tagesgeld bewegen sich im Spitzenfeld bei 2 %, siehe Vergleiche.de im Internet. Insoweit bieten diese alten Bausparverträge doppelt so viel Zinsen wie bei Tagesgeldkonten. Für Bausparkassen ein schlechtes Geschäft.

Für die Bausparer mit hohen Guthabenzinsen sind die Bausparverträge ein Goldschatz, der gehütet werden sollte und keineswegs vorzeitig vor Erreichen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme gekündigt oder aufgestockt werden. Die Aufstockung gilt als neuer Vertrag mit schlechteren Konditionen.

Samstag, 4. August 2012

Umstieg in anderen Krankenversicherungstarif kann teuer werden

Es gibt verschiedene Honorarberater auf dem Markt, die für einen Wechsel eines teueren in einen günstigeren Krankenversicherungstarif das fünf bis zwölffache der monatlichen Ersparnis vom Versicherungskunden nehmen. Das kann teuer werden.

Der Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater, Versicherungsberater Rüdiger Falken sagt in einem Artikel des Capital 08/2012: "Das ist eine Gelddruckmaschine, besser als Abschlussprovisonen."

In der Regel  sei ein Tarifwechsel nach ein paar Stunden zu einem Preis von 400 bis 800 € bei einem Versicherungsberater erledigt. Bei einem Honorarberater kann es auch 5.600 € kosten.

Honorarberater arbeiten nach einem Erfolgsmodell. Je höher die Einsparung, desto höher die Rechnung an den Kunden.

Zu achten ist, das man nicht in einem zu hohen Selbstbehalt oder niedrigerem Versicherungsschutz landet. Lassen Sie sich persönlich von dem Honorarberater auf die Leistungsunterschiede beraten und lassen Sie sich nicht auf 20 bis 30 Seiten lange Leistungsvergleiche ein, die man in aller Regel nicht durchliest.

"Der Erfolgsfall wird herbeigeführt - auf Teufel komm raus", so  Stefan Albers.

Den ursprünglichen Schutz mit höherer Leistung wieder herzustellen ist nicht mehr einfach. Der Versicherer verlangt eine erneute Gesundheitsüberprüfung und berechnet eventuelle Risikozuschläge.


Freitag, 3. August 2012

Selbsteinschätzungsbogen R 215

Heute war eine Mandantin von mir in der Beratung mit einem neuen Vordruck "Selbsteinschätzungsbogen R 215".

Laut Rundschreiben der Deutschen Rentenversicherung vom Februar 2012 "soll mit diesem Selbsteinschätzungsbogen der versichertenorientierte Handlungsansatz der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des SGB IX intensiviert werden".

Übersetzt für die Versicherten bedeutet dies, das der Rentenversicherungsträger  versteckten Wünschen nach einer medizinischen Rehabilitation im Rahmen eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung nachgehen möchte.

Der Selbsteinschätzungsbogen soll bei allen Rentenanträgen eingesetzt werden, die eine sozialmedizinische Sachaufklärung durch den Träger der Rentenversicherung erfordern.

Die Angaben sind freiwillig.

Laut dem Rundschreiben wurden die Rentenantragsvordrucke erneut geändert und zusätzliche Fragen in die Vordrucke eingebettet. Falls Sie Probleme mit diesem Formular oder anderen Vordrucken haben, stehen Ihnen die behördlich registrierten Rentenberater gerne zur Seite.

Donnerstag, 2. August 2012

40 % der Steuerbescheide von Rentnern falsch

Laut Stiftung Warentest, Heft 9/2009 seien laut einer Stichprobe in Nordrhein-Westfalen 40 % der Steuerbescheide falsch. Der Fehler liegt häufig im falschen Ausfüllen der Steuerformulare. Unter anderem hatten viele ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

In einer Schritt für Schritt Anleitung wird in dem Artikel der Stiftung Warentest das Ausfüllen des Steuerformulars Anlage R erläutert. Diese Anleitung ersetzt allerdings nicht die Unterstützung durch einen Steuerberater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein.


Mittwoch, 1. August 2012

Rentnerin bekommt Zwangsgeldandrohung

Meine Schwiegermutter legte mir ein Schreiben des Finanzamtes vor, das sie bis 7.8.2012 die Steuererklärung 2010 abzugeben habe. Ansonsten wird ein Zwangsgeld von 500,00 € fällig.

Sie ist 75 Jahre alt, Witwe seit 40 Jahren und bezieht eine kleine Witwenrente und und kleine Regelaltersrente.

Sie fragte mich "ob es reicht, wenn sie ihre Kontoauszüge dem Finanzamt sendet". Leider nicht. Das Finanzamt möchte von ihr eine Steuererklärung mit folgenden Formularen und Anleitungen z.B. zur Anlage R - siehe Portal der Finanzämter Baden-Württemberg:
  1. Mantelbogen
  2. Anlage R (Eintrag sämtlicher Renteneinkünfte)
  3. Anlage Vorsorgeaufwand (Abfrage der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung)
So ist z.B. in der Anleitung zur Anlage R zu entnehmen, das in der Zeile 5 stets der aus der Renten-(anpassungs)mitteilung zu errechnende Jahres-(brutto)rentenbetrag, der in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist, einzutragen ist.

Laut der Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand gilt für Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. folgendes (unverbindlich, nur Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann verbindliche Erklärung abgeben):
  1. Beiträge zur Krankenversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung werden in die Zeile 18 eingetragen,
  2. Beiträge zur Pflegeversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung in die Zeile 21 eingetragen,
  3. Zuschüsse der Rentenversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung werden in Zeile 24 eingetragen 
Bei meiner Schwiegermutter fehlte im übrigen die Anlage "Vorsorgeaufwand", die sehr wichtig bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist.

Bei der Deutschen Rentenversicherung erhält man auf Wunsch eine Bescheinigung über die Rentenhöhe mit Ausfüllhilfen für die Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwand. Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der Rentenversicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 48024 angefordert werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat auch eine kostenfreie Broschüre herausgegeben: "Versicherte und Rentner - Informationen zum Steuerrecht".

Ich rege an sich rechtzeitig an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden, der die Formulare ausfüllt. Über Google Suche findet man auch eine Reihe von Softwareprogrammen für die Steuererklärung.

Bei jedem Rentner sieht die Situation anders aus und weitere Formulare, wie z.B. Anlage N (Firmen- und Beamtenpensionen, angestellte Nebentätigkeit), Anlage V (Vermietung), Anlage KAP (Kapitaleinnahmen), sind auszufüllen.

Dienstag, 31. Juli 2012

Nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher Renten

Seit 2005 wird bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterskassen für Landwirte, den Berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Rüruprente die nachgelagerte Besteuerung umgesetzt.

Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle (siehe § 22 EStG) zu entnehmen:

Jahr des
Renten-
beginns
Besteuerungs-
anteil
in %
bis 2005 50
ab 2006 52
2007 54
2008 56
2009 58
2010 60
2011 62
2012 64
2013 66
2014 68
2015 70
2016 72
2017 74
2018 76
2019 78
2020 80
2021 81
2022 82
2023 83
2024 84
2025 85
2026 86
2027 87
2028 88
2029 89
2030 90
2031 91
2032 92
2033 93
2034 94
2035 95
2036 96
2037 97
2038 98
2039 99
2040100

Wechsel in günstigeren Krankenversicherungstarif

Innerhalb des gleichen privaten Krankenversicherungsunternehmens kann man in einen anderen Tarif mit gleichartigen Versicherungsschutz wechseln unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 204 VVG (Tarifwechsel).

Bei Beitragsanpassungen müssen die Versicherer auf das Wechselrecht in einen anderen Tarif hinweisen.

Viele Tarife sind überaltet, das heißt höheres Alter der Versicherten in der Tarifgemeinschaft mit häufigeren Erkankungen und deren Behandlungen, die kostenintensiv sind. Dagegen wurden für junge Versicherte mit noch guten Gesundheitsrisiken neue Tarife von dem gleichen Versicherungsunternehmen geschaffen mit geringen Behandlungskosten und dementsprechend niedrigeren Beiträgen.

soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und eine Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart
Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherte wechseln will, höher oder umfassender sind, als in dem bisherigen Tarif, kann das Versicherungsunternehmen für die Mehrleistung einen Leistungsausschluß oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.

Der Versicherte kann der Mehrleistung oder dem Risikozuschlag und einer Wartezeit dadurch entrinnen, das er bezüglich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und eine Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Aufpreise mancher Versicherer in Form eines Tarifstrukturzuschlages sind gesetzlich untersagt, soweit der andere Tarif den gleichen Versicherungsschutz bietet, siehe Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2010, Aktenzeichen: 8 C 42.09.

Samstag, 28. Juli 2012

Versorgungslücke Krankengeld

Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten die Versicherten 6 Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des letzten Gehalts. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoentgelts, maximal 90 % des Nettoentgelts.

Das Krankengeld wird begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von monatlich 3.825,00 € (2012).

Alle Versicherten, mit einem Bruttoentgelt über 3.825,00 € haben eine Versorgungslücke, die über eine private Krankentagegeldversicherung  geschlossen werden kann.

Bei einem angenommen Bruttoverdienst von 5.000,00 € und einem angenommen Nettoverdienst von 2.783,43 € (laut Brutto-Netto-Rechner) gilt folgendes:

70 % des Bruttoentgelts, begrenzt auf die BBG: 2.677,50 €
90 % des Nettoentgelts = 2.505,09 €

Das Krankengeld wird als Berechnungsgrundlage von dem niedrigsten Wert = 2.505,09 € ermittelt.
Das tägliche Krankengeld beträgt 83,50 €.

Davon sind noch die Beiträge der Sozialversicherung abzuziehen:
Rentenversicherung: 8,18
Arbeitslosenversicherung: 1,25
Pflegeversicherung:  0,81

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich ein täglicher Auszahlungsbetrag von 73,26 € und ein monatlicher Auszahlungsanspruch von 2.197,80 €.

Bei einem Nettoentgelt von 2.783,43 € beträgt die Versorgungslücke im Bereich Krankengeld 585,63 € monatlich. In diesem Umfang empfehle ich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Bezüglich Versorgungslücke Krankengeld empfehle ich eine Beratung bei einem Versicherungsberater und Rentenberater. Dieser kann Ihnen die exakte Versorgungslücke im Bereich Krankengeld ermitteln.

Soweit das zusätzliche Krankentagegeld für Deckung der Versorgungslücke erst ab dem 92. Tag beginnt, ist die Prämie fast nur halb so hoch wie ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag. 


Freitag, 27. Juli 2012

Unabhängiger Vergleich Sofortrenten bei Einmalzahlung

Letzte Woche hat mir ein Freund beim Grillabend auf unserer Terrasse eine Police einer Sofortrente als Partnerrente gezeigt. Sollte er während der Rentengarantiezeit versterben, erhält seine Ehefrau die für sie vereinbarte Sofortrente bis zum vereinbarten Ablaufdatum.

Verwirrend war die Anlage zum Anschreiben an den Versicherungsnehmer im Rahmen der Informationspflicht. Die Rede ist von § 33 Abs. 3 ErBStG, § 20 Ab.s 1 Ziffer 6 und § 43 Abs. 1 Ziffer 4 EStG. Soweit die Kapitalversicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird und die Kapitallebensversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde sind diese Hinweise eher verwirrend.

Der Versicherungsnehmer war dadurch der Auffassung, das er die ausgezahlte Kapitallebensversicherungssumme versteuern müsse und dies nur durch den Abschluss einer Sofortrente vermeiden könne.

Bei ihm habe ich die Schwerbehinderungseigenschaft über ein Klageverfahren durchgesetzt, so dass er bereits mit 63 die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen konnte.

Er hat eine Kapitallebensversicherung in Höhe von 50.000 € ausgezahlt bekommen und bei der gleichen Versicherung über Einmalbeitrag eine Sofortrente erhalten.

Beim Vergleich dieser Police mit anderen Versicherern mit gleichen Parametern durch ein Softwareprogramm ergab sich folgendes:

  1. Die bisherige Versicherung hat nur ein durchschnittliches Unternehmensrating.
  2. Die garantierte Rentenzahlung ist bei den Versicherern bei bestem Unternehmensrating um ca. 30 € monatlich höher.
 Folgerungen:
  1.  Bei einer Partnerrente mit einer Rentengarantiezeit von 26 Jahren ergibt sich ein Vorteil von ca. 10.000 € bei Versicherern mit besserem Unternehmensrating.
  2. Bei Vorlage eines Angebots bei einer Bank oder einem Vermittler vorher unbedingt eine neutrale und unabhängige Beratung bei einem Versicherungsberater oder Rentenberater in Anspruch nehmen, der einen Vergleich mit anderen Versicherern durchführt.
  3. Nicht unbedingt beim gleichen Versicherer abschließen, sofern dieser schlechtere Konditionen bietet.
  4. Die Police kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt am besten durch Einschreiben mit Rückschein widerrufen werden.
Die Sofortrente bietet als Altersvorsorge steuerliche Vorteile in Form eines niedrigen Ertragsanteil. Dieser liegt bei Rentenbeginn 65 Jahren bei 18 %. Diesbezüglich empfiehlt sich eine Beratung bei einem Steuerberater bezüglich Vergleich mit dem persönlichen Steuersatz und dem Bezug einer gesetzlichen Rente bei nachgelagerter Besteuerung.

Als Variante gibt es auf dem Versicherungsmarkt eine "individuelle Sofortrente". Bei erkrankten Versicherten zahlen die Versicherungen bei diesem Tarif eine höhere Rente.Die individuelle Sofortrente kann bei schweren Krankheiten bis zu 100 % höher ausfallen als bei einer normalen Sofortrente.

Da Versicherungsberater und Rentenberater keine Provisionen von Versicherungsunternehem annehmen dürfen, ist eine unabhängige Beratung des Mandanten gewährleistet. Rentenberater sind Rechtsbeistände für die gesetzliche Rentenversicherung und als Alterlaubnisinhaber den Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts gleichgestellt.





Donnerstag, 26. Juli 2012

Private Berufsunfähigkeit für Studenten und Azubis

Jahrgänge ab 2.1.1961 haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Bei Eintritt eines Leistungsfalles gibt es keinen Berufsschutz mehr. Das bedeutet das z.B. der Diplom-Mathematiker in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auf leichteste Tätigkeiten wie z.B. eines Museumswärters verwiesen werden kann.

Die Anforderungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Berufsschutz sind erheblich höher angesiedelt. Der Rentenversicherungsträger kann insoweit einen Versicherten mit einem Bandscheibenvorfall und Schmerzsyndrom bei mittelgradiger Depression bezüglich seines Rentenwunsches abschlägig bescheiden, da er noch leichteste Tätigkeiten im Wechsel zwischen Stehen, Gehen und Sitzen ohne erhöhte Anforderungen an die Konzentration und ohne Publikumsverkehr verrichten kann.

Insoweit rate ich jedem Studenten und Azubi eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit abzuschließen. Die Prämien sind in der Ausbildungsphase noch sehr niedrig und der Gesundheitszustand ist noch besser als Jahre später im Berufsleben, wo eine Allergie oder ein anderes Krankheitsbild hinzutreten kann.

K.o-Gründe wären z.B. Wirbelsäulenschäden oder seelische Erkrankungen.

Bei manchen Versicherungen ist es möglich in der Ausbildungsphase eine niedrige Rente auszuwählen mit der Möglichkeit einer Erhöhung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach Ausbildungsende (Nachversicherung). Der Vorteil liegt darin, das keine erneute Gesundheitsüberprüfung stattfinden muss (Problem Vorerkrankung).

Zu empfehlen ist eine strikte Trennung von Risikoversicherung (Rente wegen privater Berufsunfähigkeit) und Altersversorgung wie z.B. eine private Rentenversicherung. Eine Kombination ist bei Zahlungsschwierigkeiten oder im Leistungsfall problematisch. Ich empfehle insoweit eine isolierte BU-Versicherung abzuschließen.

Bei der Auswahl sind u.a. das Unternehmensrating und die Leistungen (das Kleingedruckte) wichtig. Bei einem Antrag muss darauf geachtet werden, das der Beruf bzw. die Tätigkeit richtig angegeben wird. Im Zweifel empfiehlt es sich eine Kopie des Arbeitsvertrages beizulegen (kann ansonsten ein Ablehnungsgrund sein).

Samstag, 21. Juli 2012

Rechtsschutzversicherung für Widerspruch im Sozialrecht

Es gibt inszwischen viele Rechtsschutzversicherungen, die das Widerspruchsverfahren im Sozialrechtsangelegenheiten übernehmen. Zum Sozialrecht zählen Angelegenheiten wie Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung, Ablehnung Schwerbehinderung, Ablehnung Krankengeld, Ablehnung Rente wegen Arbeitsunfall oder Opferentschädigung. Waren es früher noch nur wenige Versicherungen wie z.B. die Rechtsschutz-Union, Auxilia und DEURAG, sind es inzwischen mehr Rechtsschutzversicherungen, die das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in Sozialrechtssachen übernehmen. Ich habe versucht eine Übersicht der Versicherungsunternehmen aufzustellen, die in ihren Bedingungen das Widerspruchsverfahren mitversichern. Falls ich eine Rechtsschutzversicherung übersehen haben sollte, bitte mich kontaktieren. Ich freue mich die Aufstellung zu aktualisieren.

Quelle: Stiftung Warentest Ausgabe 1/2012 und eigene Recherchen

Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" hat in der Ausgabe 1/2012 die Rechtsschutzversicherungen verglichen. Zum Stand 12. Oktober 2011 werden die Jahresbeiträge bei 150 € Selbstbehalt zusammengestellt. Die individuellen Tarife können direkt beim Versicherer oder beim Versicherungsmakler erfragt werden.

Freitag, 20. Juli 2012

Parkplatz für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG"

An der Ecke Calwer,-Gymnasiumstr. in Stuttgart-Mitte befindet sich ein Parkplatz für Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" (Außergewöhnlich Gehbehindert).

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Beratungen bei Rentenberater Sommer, Diamantis und Kollegen in der Calwerstraße 15, im 2. Stock, sind insoweit auch für Rollstuhlfahrer möglich, da ebenerdig bis zum Aufzug (Breite 61 cm). 

Im 3. Stock befindet sich der Friseursalon Peppino.

Wegen der Breite des Fahrstuhls empfiehlt es sich einen faltbaren Rollstuhl mitzunehmen.

Über den öffentlichen Nahverkehr erreichen Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbeeinträchtigung die Calwerstraße über die S-Bahn Haltestelle Stadtmitte (Fahrstuhl Rothebühlplatz).

Für Interessierte noch die Seite "behindert-barrierefrei e.V." - Öffentlicher Nahverkehr in Stuttgart mit einem Video. 

Für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen "aG" gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ihr Auto auf Behindertenparkplätzen zu stellen: siehe dazu den Beitrag "Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr ohne Merkzeichen aG".

Mittwoch, 18. Juli 2012

Frühpensionierungen in Konstanz

Laut Presseschau des Südkurier Online vom 10.05.2012 müssen bei der Firma Nykomed im Zusammenhang mit der Übernahme durch den japanischen Konzern Takeda 750 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz in Konstanz aufgeben.

"Zehn Prozent davon haben bereits einen Antrag auf den Härtefonds gestellt, wie der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Horst Schließer sagt. Der Fonds greift für Mitarbeiter, die aufgrund ihres Alters, ihrer Gesundheit oder ihrer mangelnden Mobilität nur schwer eine neue Stelle finden würden"

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich für die rentennahe Jahrgänge sich eine fiktive Hochberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich den Auswirkungen auf die Rentenhöhe erstellen zu lassen.

Dienstag, 17. Juli 2012

Rentenberater in Konstanz




Ab Mai 2015 findet in der Konzil Kanzlei in Konstanz,  Sigismundstr. 16, 78467 Konstanz, eine regelmässige unabhängige Rentenberatung am Bodensee durch Rentenberater Sommer einmal im Monat statt.
Die Kanzlei ist in der Nähe vom Einkaufscenter Lago im Zentrum von Konstanz und in der Nähe vom Bahnhof in Kostanz. Mit den Anwälten der Bürogemeinschaft Konzil Kanzlei findet eine Kooperation in den Bereichen Arbeitsrecht, Medizinrecht, Existenzgründungsberatung statt.
Themen: Schweizerische Altersversorgung (AHV), Grenzgänger, wie werden schweizerische Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt? Deutsche Rentenversicherung (DRV), Ablehnung Schwerbehinderung, Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung, Ablehnung Krankengeld, Ablehnung Unfallrente, Kontenklärung, Einkommensanrechnung auf Witwenrente, Rentenanträge, Anträge Schwerbehinderung, Statusverfahren Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger.

Termine für die Zweigstelle in Konstanz bitte unter 

 Tel. +49 (0)7531 2821029 (unter Angabe Terminwunsch Konstanz)

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