Samstag, 31. Dezember 2011

Heilende Magnetfelder (TMS) bei schwerer Depression

Bei schweren Depressionen, bei denen die Behandlung mittels Antidepressiva und Verhaltenstherapie nicht greift, gibt es noch die Möglichkeit der Elektrokrampftherapie (EKT) sowie die Transkranielle Magnetstimulation (TMS).

"Das Wirkprinzip der EKT besteht in der Auslösung eines epileptischen Anfalls durch Verabreichung von elektrischem Strom am Schädel des narkotisierten Patienten. Angewendet wird die EKT vorwiegend bei schweren depressiven Störungen mit Suizidalität oder wahnhaften Symptomen. Hier gehört sie zu den wirksamsten Therapieoptionen und kann auch bei bisher therapieresistenten Depressionen zu einer weitgehenden Verbesserung führen. Die wichtigsten unerwünschten Wirkungen der EKT bestehen in kognitiven Beeinträchtigungen, die vorwiegend das Gedächtnis betreffen; diese bilden sich jedoch in vielen Fällen von selbst weitgehend zurück", „Elektrokrampftherapie“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. Dezember 2011, 08:21 UTC.

"Die transkranielle Magnetstimulation, kurz TMS, ist eine nicht-invasive Technologie, bei der mit Hilfe starker Magnetfelder Bereiche des Gehirns sowohl stimuliert als auch gehemmt werden können. Damit ist die TMS ein nützliches Werkzeug in der neurowissenschaftlichen Forschung. Darüber hinaus wird die transkranielle Magnetstimulation in beschränktem Umfang in der neurologischen Diagnostik eingesetzt oder für die Behandlung von neurologischen Erkrankungen wie des Tinnitus, Apoplexie, der Epilepsie oder der Parkinson-Krankheit vorgeschlagen, ebenso in der Psychiatrie für die Therapie affektiver Störungen, allen voran der Depression, aber auch von Schizophrenien. Aus ersten durchgeführten Studien lässt sich noch nicht erkennen, inwieweit die teilweise recht hohen klinischen Erwartungen an die transkranielle Magnetstimulation berechtigt sind", siehe „Transkranielle Magnetstimulation“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. September 2011, 21:55 UTC.

"Mittlerweile ist die TMS in der Behandlung schwerer Depressionen etabliert", siehe Focus online. Nach den Daten des Münchner Max-Planck-Instituts für Psychiatrie erkranken in Deutschland pro Jahr etwa 2,8 Millionen Männer und fünf Millionen Frauen an einer schweren Depression; bei einigen Hunderttausend wird das Leiden chronisch. „Etwa einem Drittel dieser Patienten können wir mit der TMS gut helfen, einem weiteren Drittel ein bisschen, während das restliche Drittel therapieresistent bleibt“, erklärt Psychiater Göran Hajak von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Regensburg.
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MEDIZIN: Heilende Magnetfelder - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-heilende-magnetfelder_aid_200257.html

Winterdepression Selbsttests

Machen Sie den Winterdepression-Selbsttest und stellen Sie fest, ob Ihre Gesundheitsbeschwerden auf eine Winterdepression oder deren mildere Version, das "Wintertief / der Winterblues", zurückzuführen sind. Unter einem Wintertief leiden Schätzungen der Krankenkassen etwa 1/3 der Deutschen.

Der Winterdepression-Selbsttest wurde vom naturwissenschaftlichen Forschungsinstitut "Experimentarium" in Dänemark entwickelt.

Link zum Selbsttest Litebook Lichttherapie und Behandlung

Weitere Selbsttests:

Link zum Selbsttest Dr. Gumbert - Selbsttest Depression

Link zum Selbsttest Davita

Link zum Selbsttest Focus online - Leiden Sie an Winterblues

Link zum Selbsttest Lifeline

Lichttherapie in Stuttgart - Winterdepression / Winterblues

In den lichtarmen Tagen der Monate Oktober bis Februar leiden laut einer Studie der TK 1/5 der Deutschen unter "Winterblues" auch als milde Veriante der Winterdepression bekannt.

Saisonale abhängige Depressionen (SAD) auch Winterdepression genannt, hat die Symptome einer leichten Depression. Schätzungsweise 5 - 10 % der Bevöllkerung leidet unter einer SAD.

Die Betroffenen haben Symptome einer depressiven Verstimmung, Ängste, niedriges Ernergieniveau, Heißhunger auf Süßes, Gewichtszunahme, Verlängerung der Schlafdauer und einer Antriebslosigkeit und Stimmungsschwankungen.

"Ein Forscherteam der MedUni Wien hat nachgewiesen, dass die verminderte Lichteinstrahlung in den finsteren Wintermonaten tatsächlich psychische und physische Veränderungen auslösen kann: Bei reduziertem Licht funktioniert der Serotonin 1A-Rezeptor, der als Andockstelle an die Nervenzelle dient, wesentlich schlechter - ähnlich wie bei Depressionen oder Angststörungen. Damit wurde ein weiterer biologischer Faktor für die sogenannte Winterdepression entschlüsselt und untermauert, hieß es in einer Presseaussendung am Freitag", siehe Link Wiener Zeitung online und NetDoktor.at.

"US-Psychologen haben den aufheiternden Effekt der Lichttherapie nun auch für Patienten mit einer bipolaren Störung festgestellt. Bei dieser manischen Depression schwanken die Patienten immer wieder zwischen Euphorie und Niedergeschlagenheit", siehe Link Focus online.

Gegen den "Winterblues" helfen Outdooraktivitäten wie Spazierengehen, Wandern oder Radfahren in der Mittagszeit. Selbst an einem wolkigen Wintertag beträgt die Lichtstärke noch 2000 Lux.

Bei SAD oder Winterdepression, die länger als zwei Wochen anhält sollte ein Psychiater aufgesucht werden. Hochdosiertes Johanneskraut als Pflanzenheilmittel (Antidepressiva) oder Lichttherapie kann helfen.

Lichttherapie soll als Behandlungsform bei Patienten mit leicht- bis mittelgradigen Episoden rezidivierender depressiver Störungen, die einem saisonalen Muster folgen, erwogen werden, siehe S3-Leitlinie/Langfassung/August 2011 Vers. 1.2NVL Unipolare Depression, Ziffer 3.53

Die ergonomisch angenehme Entfernung zum Lichttherapiegerät beträgt ca. 50 bis 110 cm. Insoweit sollte bei einem Abstand von 50 cm noch mindestens 2.500 Lux vorhanden sein. Medizinisch wertvoller wäre aus meiner Sicht 10.000 Lux bei einem Abstand von 50 cm. Die Anwendungsdauer verkürzt sich auf ca. 30 Minuten bei 10.000 Lux/Abstand 50 cm gegenüber 2 Stunden bei 2.500 Lux.

In Stuttgart bieten viele Ärzte oder Heilpraktiker eine Lichttherapie an (bitte kontaktieren Sie mich, wenn ich Sie als Arzt oder Heilpraktiker in die Liste aufnehmen soll):

Berufsausübungsgemeinschaft Appy, Molt, Böhm & Kollegen:

Dr. Univ. Mailand Matthias Appy
Dr. med. Wolfgang Molt
Dr. medic/IMF Klausenburg Theresia Böhm
Dr. med. Benedicta Kühnler
Prof. Dr. med. Ingo S. Neu
Bernd Jürgen Wildner

Dr. Hilde-Suse Obermayer
Fachärztin für Neurologie, Deutschland
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Deutschland

Zentrum für seelische Gesundheit, Klinikum Stuttgart, Bürgerhospital, siehe Apparative Ausstattung: Lichtfluter zur Lichtterapie bei Depressionen
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Psychotherapie: Licht lindert manische Depression - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/news/psychotherapie_aid_232211.htm

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Privater BU-Rentner möchte Tätigkeit aufnehmen

Heute habe ich einen BU-Rentner beraten, der eine monatliche private Rente wegen Berufsunfähigkeit in Höhe von 1.500,00 € bis längstens zum 60. Lebensjahr erhält.

Er suchte mich mit der Frage auf, ob er eine Tätigkeit als Beifahrer für die Fahrten von behinderten Kindern im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung aufnehmen darf. Hierbei geht es um eine Fragestellung der konkreten Verweisung.

Laut den Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in § 2 "Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?" steht in Satz 2 folgendes:

  • Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
  • Als entsprechend wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung und der Sozialen Stellung nicht erheblich unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt.

Die frühere bislang ausgeübte Tätigkeit meines Mandanten war selbständiger Gastronom und Koch. Jetzt würde er eine abhängige Beschäftigung als Beifahrer im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung ausüben.

Laut einer Entscheidung des OLG Nürnberg vom 1.12.1988 - 8 U 23/88, VersR 1989, 693 = r + s 1989, 165 ist bei einer Minderung des monatlichen Bruttolohns von etwa 40 % von einer Ungleichwertigkeit der Lebensstellung und damit einer Unzumutbarkeit auszugehen.

Die Versicherung kann ihn nicht auf diese konkrete Tätigkeit verweisen, weil sie nicht mehr der früheren sozialen Stellung entspricht.

Im zweiten Prüfungsschritt ging ich noch der Frage einer medizinischen Nachprüfung (Nachprüfungsverfahren) im Zusammenhang mit der Meldung der geringfügigen Beschäftigung bei der Versicherung nach. Bei der Analyse wurde die notwendige medizinische psychiatrische und orthopädische Behandlung in entsprechendem Umfang angesprochen (Stichwort: Beweiswürdigung).

Es empfiehlt sich für alle BU-Rentner, die einer Beschäftigung nachgehen wollen, sich vorher bei einem Rentenberater und Versicherungsberater abquecken zu lassen, ob bei Beschäftigungaufnahme nicht die BU wegen konkreter Verweisung auf eine Beschäftigung entzogen wird. Hierzu sind die individuellen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung maßgeblich.


Freitag, 16. Dezember 2011

Berechnungsgrößen 2012 für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für die freiwillige Versicherung gelten im Jahr 2012 folgende Berechnungsgrößen:
  • Beitragsbemessungsgrenze: 67.200 € jährlich, 5.600 € monatlich
  • Bezugsgröße: 31.500 € jährlich, 2.625 € monatlich
  • Mindestbeitragsbemessungsgrundlage: 400 € monatlich

Beitragswerte 2012 für die freiwillige Versicherung

  • Beitragssatz: 19,6 %
  • Mindestbeitrag: 78,40 €
  • Regelbeitrag: 514,50 €
  • halber Regelbeitrag: 257,25 €
  • Höchstbeitrag: 1.097,60 €

Dienstag, 13. Dezember 2011

Belastungserprobung bei schwerer Depression

Bei einem 50-jährigen Kläger wurde der Antrag auf Rente wegen medizinischer Rehabilitation wegen einer Depression zunächst abgelehnt. Im Rahmen einer Einweisung wurde er in einer psychosomatischen Klinik 6 Wochen stationär behandelt. Der dortige Chefarzt empfahl eine medizinische Rehabilitation. Ein erneuter Antrag auf Rehabilitation wurde im Rahmen einer Belastungserprobung in der Schmieder Klinik, Neurologischen Klinik, stattgegeben.

Ich habe im Widerspruchs- und Klageverfahren auf das Wunsch- und Wahlrecht hingewiesen und beantragt den Kläger in einer bestimmten psychosomatische Klinik stationär behandeln zu lassen.
Im Entlassungsbericht der Akutklinik wurde eine schwere depressive Episode diagnostiziert.

Im Rahmen eines Erörterungstermines beim Sozialgericht Stuttgart wurde von der Beklagtenvertreterin erklärt, das eine Belastungserprobung für den Kläger positiv sei. Sie wich nicht von der Stellungnahme des ärztlichen Dienstes ab. Ich erwiderte, das es sich bei der Schmiederklinik um eine Neurologische Klinik handelt und kaum schwerpunktmässig psychosomatische Krankheiten behandelt werden.

Vor dem Erörterungstermin wurden keine behandelnde Ärzte als sachverständige Zeugen gehört.

Die Beklagte wird nach mehr als 1 Stunde Erörterungstermin im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet nach einer psychosomatischen Klinik mit der Möglichkeit der Belastungserprobung zu suchen. Hierbei war es mir wichtig, das schwerpunktmäßig eine stationäre psychosomatische Behandlung stattfindet.

Sonntag, 11. Dezember 2011

Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - § 45 SGB X

(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
  1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
  2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
  3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
(3) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung vorliegen. Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn
  1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 oder 3 gegeben sind oder
  2. der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde.
In den Fällen des Satzes 3 kann ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt wurde. War die Frist von zehn Jahren am 15. April 1998 bereits abgelaufen, gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass der Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird.

(4) Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Die Behörde muss dies innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen tun, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen.

(5) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.

Einkommensanrechnung auf Witwenrente - § 97 SGB VI

(1) Einkommen (§§ 18a bis 18e Viertes Buch) von Berechtigten, das mit einer
  1. Witwen- oder Witwerrente,
  2. Erziehungsrente,
  3. Waisenrente an ein über 18 Jahre altes Kind

zusammentrifft, wird hierauf angerechnet. Dies gilt nicht bei Witwenrenten oder Witwerrenten, solange deren Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt.

(2) Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich
  1. bei Witwenrenten, Witwerrenten oder Erziehungsrenten das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts,
  2. bei Waisenrenten das 17,6fache des aktuellen Rentenwerts
übersteigt. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 vom Hundert angerechnet. Führt das Einkommen auch zur Kürzung oder zum Wegfall einer vergleichbaren Rente in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, ist der anrechenbare Betrag mit dem Teil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Entgeltpunkte für Zeiten im Inland zu den Entgeltpunkten für alle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz zurückgelegten Zeiten stehen.

(3) Für die Einkommensanrechnung ist bei Anspruch auf mehrere Renten folgende Rangfolge maßgebend:
  1. Waisenrente,
  2. Witwenrente oder Witwerrente,
  3. Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten.
Die Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung hat Vorrang vor der Einkommensanrechnung auf eine entsprechende Rente wegen Todes. Das auf eine Hinterbliebenenrente anzurechnende Einkommen mindert sich um den Betrag, der bereits zu einer Einkommensanrechnung auf eine vorrangige Hinterbliebenenrente geführt hat.

(4) Trifft eine Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente zusammen, ist der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente das Einkommen zugrunde zu legen, das sich nach Durchführung der Einkommensanrechnung auf die Erziehungsrente ergibt.

Überzahlung aus Witwenrente muss nur im Umfang von 2/3 zurückgezahlt werden

Ich habe im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart eine über 90-jährige Mandantin vertreten, die zudem an Demenz litt.

Die Mandantin bezog neben der Altersrente eine Witwenrente. Im Rahmen von § 97 SGB VI muss eine Witwenrente bei dem Rentenantrag auf Altersrente angegeben werden. Der Sohn der Mandantin hatte damals den Antrag für die Altersrente erstellt. Er erklärte mir das er die Angaben zum Bezug einer Witwenrente im Rentenantrag ausgefüllt habe.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die Regelaltersrente jahrelang ohne Einkommensanrechnung wegen gleichzeitigem Bezug der Hinterbliebenenrente gezahlt. Im Rahmen einer späteren Plausibilitätsprüfung über die EDV wurde dieser Fehler erkannt und die Witwe wegen der Überzahlung aus Einkommensanrechnung angehört und danach der frühere Witwenrentenbescheid für die Vergangenheit und für die Zukunft nach § 45 SGB X aufhoben und ein neuer Bescheid wegen Witwenrente mit niedrigerem Zahlbetrag festgestellt.

Aus der Akteneinsicht der Verwaltungsakte der Deutschen Rentenversicherung Bund ergab sich, dass die Unterlagen aus früherer Zeit zum großen Teil vernichtet wurden und nur noch der frühere Rentenbescheid der Regelaltersrente vorlag.

Das Problem der Klägerin war, das keine Kopie des Rentenantrages vorlag und somit die Beweislast für die Fehlerfreiheit des Rentenantrages bei der Klägerin liegt.

Die Beklagte hat allerdings im Rahmen einer Ermessensentscheidung das hohe Alter und die schwere Erkrankung der Klägerin nicht berücksichtigt.

Im Rahmen eines Vergleiches wurde in der mündlichen Verhandlung eine Reduktion der Überzahlung im Umfang von 1/3 vor dem Hintergrund des hohen Alters und der schweren Erkrankung der Klägerin beschlossen.

Hätte die Beklagte eine Kopie des Rentenantrages vorlegen können, wäre eine Aufhebung für die Vergangenheit und für die Zukunft wegen Fristablauf und Vertrauensschutz nicht mehr möglich gewesen.