Donnerstag, 20. Oktober 2011

Sozialrecht - Stuttgart - Rentenberater - Rechtsbeistand

Was fällt alles unter das Sozialrecht?
  1. Sozialversicherungsrecht und Arbeitsforderung (SGB III)
  2. Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Impfschäden)
  3. Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Kinder- und Jugendhilfe)
  4. Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Welche Teile des Sozialrechts darf ein Rentenberater und Rechtsbeistand beraten und vor dem Sozialgericht vertreten?
  1. Sozialversicherungsrecht (Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Pflegeversicherung, Küstlersozialversicherung, Landwirtschaftliche Altersversorgung)
  2. Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (Schwerbehindertenrecht, Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Entschädigung von Impfschäden)
Ein Erlaubnisinhaber nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz ist in den registrierten Bereichen einem Rechtsanwalt gleichgestellt.

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