Samstag, 3. September 2011

Schizophrenes Residuum (F 20.5) und EM-Rente

Ein Psychiater überwies mir eine Mandantin mit der Diagnose einer schizophrenes Residuum (F 20.5) mit der Bitte, sie sozialversicherungsrechtlich zu beraten.

Die Mandantin zögerte zunächst, mir ihre Krankheitsgeschichte zu erzählen. Sie hatte früher eine akute schizophrene Episode und wurde stationär in einer psychiatrischen Klinik behandelt.

Das schizophrene Residuum ist ein chronifiziertes Stadium, gekennzeichnet durch eine geminderte Belastbarkeit und negative Symptome wie:
  • psychomotorische Verlangsamung,
  • verminderte Aktivität,
  • Affektverflachung,
  • Initiativemangel,
  • Antriebslosigkeit,
  • Kommunikationsmangel hinsichtlich Menge und Inhalt des Gesprochenen,
  • geringe nonverbale Kommunikation durch Gesichtsausdruck, Blickkontakt, Modulation der Stimme und Körperhaltung,
  • sozialer Rückzug,
  • mangelnde Körperpflege
und subjektive Basisstörungen (nach Huber) wie
  • erlebte Denkstörungen,
  • Ordnungsverlust,
  • Einfallsverarmung,
  • Verständnisbeeinträchtigungen
  • Blockierungen
Die Mandantin hatte bei Jahrgang 1960 noch Berufsschutz und lies sich von mir bezüglich einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit hinsichtlich den Hinzuverdienstgrenzen beraten. Sie wollte als Versicherungskauffrau noch halbtags in einer großen Versicherung weiterarbeiten und daneben die teilweise EM-Rente bei Berufsunfähigkeit beziehen.

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