Mittwoch, 6. Juli 2011

Vorbereitung auf den medizinischen Begutachtungstermin

Heute war ein Mandant bei mir bezüglich dem Wunsch ihn auf die medizinische Begutachtung vorzubereiten.

Er wird im Klageverfahren von einem bekannten Fachanwalt für Sozialrecht in Stuttgart-Mitte vertreten. Ich kenne ihn als kompetenten Anwalt für Sozialrecht.

In einer Erstberatung habe ich den Mandanten auf die notwendige Verhaltenstherapie (VT) bei schweren depressiven Episoden hingewiesen. Ich habe ihm eine Liste von Diplom-Psychologen in Stuttgart-Mitte überreicht.

Der behandelnde Psychiater diagnostiziert eine schwere depressive Episode ohne ihn aktuell in eine psychosomatische Klinik zu überweisen. Für den ärztlichen Dienst der Rentenversicherungsträger oder dem Gutachter ist die Diagnose F 32.2 ohne VT und Akutklinik nicht zu vermitteln. Es wird oft von einer Gefälligkeitsdiagnose ausgegangen.

Dem Mandanten werden die häufigen Fehler in einem Begutachtungsgespräch vermittelt. Hierbei gehe ich von einem Mandanten ohne Aggravation aus. Häufig stehen falsche Schamgedanken, Angst vor Führerscheinentzug oder einer möglichen Einweisung in eine psychiatrische Klinik einer objektiven Anamnese im Weg. Der Gutachter kommt in der Anamnese nicht "unter die Oberfläche", da der Probant eine Maske verwendet und manche Symptome beschönigt oder verschweigt.

Dies wird bei besonders "harten Gutachtern" mit einer hohen Ablehnungsquote zum Problem. Diese Gutachter gehen häufig nur auf das vom Probanden vorgebrachtes ein. Versteckte Symptome gehen hierbei unter.

Tipp: Ich kann Rechtsanwälten, die selten Verfahren in Sachen Rente wegen EM oder Schwerbehinderung durchführen und Mandanten den Service einer neutralen Erstberatung mit Chancen für die Rentengewährung/Schwerbehinderung und die Vorbereitung auf den medizinischen Begutachtungstermin bieten.

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