Freitag, 8. Juli 2011

Rentenberatung für die Generation 50 plus

Die Generation 50 plus hat schon viele Jahrzehnte gearbeitet und umfangreiche private und berufliche Erfahrung gesammelt. Als Rentenberater möchte ich diese Zielgruppe ansprechen.

Die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit endet mit dem Jahrgang 1951. Ab dem 01.01.1952 entfallen beide Altersrente für Jahrgänge ab 1952.

Für den Jahrgang 1952 bleibt außer der Regelaltersrente nur noch die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem frühestmöglichen Rentenbeginn ab dem 63. Lebensjahr mit 9 % Rentenabschlägen oder einer günstigen Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für spätere Jahrgänge erhöhen sich die Rentenabschläge jeweils um 0,3 % pro Jahr. Wichtig ist es für Jahrgänge ab 1952 die Wartezeit von 35 Jahren für die vorgezogene Altersrente zu haben.

Es empfiehlt sich 5 Jahre vor Rentenantragstellung sich die Rentenauskunft dementsprechend anzuschauen und bei Fragen sich an einen unabhängigen, kostenpflichtigen Rentenberater oder an die Auskunft- und Beratungsstelle mit einer kostenlosen Beratung zu wenden. Die Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger antworten nur auf Fragen, die Ihnen gestellt werden. Sie weisen in aller Regel nicht auf Vorteile und Optimierungen hin. Denn Optimierungs-beratungen der Mitarbeiter würden die Versicherungsgemeinschaft belasten.

Häufig sind die Versicherungsverläufe nicht geklärt. Es sind noch Lücken im Versicherungskonto vorhanden. So können z.B. noch Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Ausbildungszeiten (Lehre) und Schul- und Fachschulzeiten fehlen. Der geübte Blick des Rentenberaters sieht solche Lücken im Versicherungsverlauf recht schnell.

Bei Vorliegen von Behinderungen empfiehlt es sich vor Rentenbeginn einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt (Landratsamt) einzureichen. Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind die Rentenabschläge erheblich niedriger. Vor allem sind alle Personen mit einer schon bestehenden Behinderung von weniger als 50 % angesprochen. Eine unabhängige Beratung bei einem Rentenberater schätzt die Chancen für die Erreichung einer Schwerbehinderung ab 50 % ein.

Der Aufwand einer Beratung amortisiert sich recht schnell durch die höhere Altersrente.

Die Altersgruppe 50Plus hat über den Bundesverband Initiative 50Plus ein Sprachrohr.
Der Bundesverband Initative 50Plus vertritt die Interessen von 34 Millionen Menschen in Deutschland. Interessenten in Baden-Württemberg melden sich bitte bei der Landesbeauftragte Frau Claudia Del Vecchio, Tel: 07194 / 95 45 40

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