Sonntag, 24. Juli 2011

Internationale Rentenberatung Italien

Das italienische Sozialversicherungssystem kennt zwei Altersrenten. Die Beitragsaltersrente (pensione di anzianitá) wird gezahlt:

  • unabhängig vom Lebensalter nach 40 Beitragsjahren oder
  • nach 35 Beitragsjahren und einem Alter von 60 Jahren (61 Jahre ab 2013)
Das Renteneintrittsalter für Selbständige beträgt 61 Jahre ab 2011 (62 Jahre ab 2013).

Ab dem 01.01.2011 wird die Beitragsaltersrente für Arbeitnehmer um 12 Monate, für Selbständige um 18 Monate erhöht.

Die Altersrente (pensione di vecchiaia) für Frauen beginnt ab 60 Jahren und für Männer ab 65 Jahren. Es gibt eine Mindestversicherungszeit von 20 Jahren (1040 Wochen) Beitragszeit.

Beide Altersrenten werden erst nach Beendigung einer Beschäftigung gezahlt.

Die italienische Verbindungsstelle für Rentenanträge ist die INPS.

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