Samstag, 9. Juli 2011

Iniative 50plus für Beschäftigungslose

Beschäftigungslose ältere Arbeitnehmer ab 50 (50plus) mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monate haben Anspruch auf einen Eingliederungsschein gemäß § 223 SGB III.

Mit dem Eingliederungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zu leisten, wenn
  1. der Arbeitnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt,
  2. die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich beträgt und
  3. das Beschäftigungsverhältnis für mindestens ein Jahr begründet wird.
Für Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf einen Eingliederungsgutschein haben, beträgt die Förderhöhe 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für die Dauer von max. 24 Monate.

Für schwerbehinderte ältere Arbeitnehmer beträgt die Förderung gem. § 222 a SGB III bis zu 70 % des zu berücksichtigten Arbeitsentgeltes und einer maximalen Förderdauer von 36 Monaten.

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