Montag, 16. Mai 2011

Vergleich Rente wegen voller EM auf Dauer


Über das Sozialgericht Ulm haben wir von der Deutschen Rentenversicherung Bund folgenden Vergleich erhalten:

  1. Ausgehend von einem Leistungsfall vom 01.01.2009 zahlen wir eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) auf Dauer ab 01.02.2009
  2. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers werden zur Hälfte auf Antrag übernommen.
  3. Der Kläger nimmt das Vergleichsangebot an und erklärt den Rechtsstreit für beendet.
Hintergrund:

Mandant ist im Widerspruchsverfahren über VdK vertreten worden. Er leidet an folgenden Gesundheitsstörungen:
  • Arthritis urica mit anhaltenden Gichtanfällen im Bereich der Vorfüße,
  • Chronifiziertes Schmerzsyndrom, Sekundäres Fibromyalgie-Syndrom,
  • Depression
Mein Mandant war im Mai 2010 in stationärer Behandlung in einer Akutklinik für Psychosomatik. Laut Entlassungsbericht wurden die Diagnosen:
  1. Schwere depressive Episode (F 32.2)
  2. Somatoforme Schmerzstörung (F 45.40)
  3. Fibromyalgie (M 79.70)
  4. Adipositas (E 66.99)
  5. Gichtdiathese (M 10.99)
  6. Schwerhörigkeit (H 91.9)
  7. Hypercholesterinämie (E 78.0)
erstellt.

Erstellung eines neurologisch-psychiatrisches Fachgutachten durch Dr. W. im November 2010 mit Feststellung eines vollschichtigen Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten.

Danach fand eine erneute psychiatrische stationäre Behandlung im Januar 2011 statt. Entlassungsdiagnose war wieder eine rezidivierende depressive Störung (F 33.2).

Ein erneutes psychiatrisches Gutachten im Februar 2011 nach § 109 SGG erbrachte ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

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