Sonntag, 10. April 2011

Rente wegen EM und Grundsicherung

Für arme Rentner wegen Erwerbsminderung und Regelaltersrente hat der Gesetzgeber einen Grundsicherungsanspruch geschaffen. Beim Rentner wegen Erwerbsminderung entsteht ein Anspruch nur bei einer Erwerbsminderungsrente auf Dauer.

Die Grundsicherung soll "verschämte Altersarmut" vermeiden helfen. Die Rentenversicherungsträger legen dem Rentenbescheid in geeigneten Fällen ein Antragsformular auf Grundsicherunng bei.

Nachstehend habe ich einen Link bei der Stadt Stuttgart bezüglich Antragsformular auf Grundsicherung gefunden.

Über eine Google Suche sind mehrere Grundsicherungsrechner zu finden. Auf der Homepage von www.brutto-netto-rechner.info gibt es einen kostenlosen Grundsicherungsrechner.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen