Sonntag, 10. April 2011

Krebs und EM-Rente

Häufig erhalten Mandanten bei der Diagnose Krebs nach Bestrahlung und Chemo eine Ablehnung der EM-Rente. An was kann das liegen? Zum einem an dem Befund des Onkologen, der eine Remisssion des Krebsgeschehens nach OP, Bestrahlung und Chemo bescheinigt.

Bei der Diagnose Krebs findet regelmässig eine medizinische Reha statt. Im Entlassungsbericht wird ebenfalls eine Remission mit einem vollschichtigen Leistungsvermögen bescheinigt.

Schade finde ich, das die Onkologen kaum auf die erforderliche onkologische Psychotherapie hinweisen. Bei dem Krankheitsbild Krebs sind stützende Gespräche eines Psychiaters sehr hilfreich, haben die Betroffene erhebliche Ängste vor einem Rezidiv bei einem erhöhten Krebsrisiko aufgrund Familienhintergrund mit Krebs.

Mein Kollege Diamantis erzählte mir letzte Woche von einem Mandanten mit mehrfachen Krebs Rezidiv, dem der Rentenantrag wegen Erwerbsminderung abgelehnt wurde. Das ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung darf aber erst am Schluss der Behandlungsmöglichkeiten festgestellt werden. Eine ambulante oder stationäre Behandlung bzw. Reha hat immer Vorrang vor eine Rente wegen EM. Erst wenn die Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und das Krankheitsgeschehen chronifiziert ist, kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage.

Grundsätzlich wird eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit bis drei Jahre geleistet. Bei Feststellung eines Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden darf der Betroffene bei einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung noch im Rahmen seines Hinzuverdienstes arbeiten.

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