Freitag, 22. April 2011

Freiwillige Unfallversicherung für Existengründer

Als Arbeitnehmerin/er ist jeder über den Arbeitgeberbeitrag versichert in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Wie sieht es aus, wenn man nun als Existenzgründer selbständig ist? Sind die Risiken bezüglich Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit entfallen? Wohl kaum.

Der Existenzgründer ist häufig oft auf der Autobahn von A nach B unterwegs. Das Risiko eines Verkehrsunfalles mit einem Dauerschaden bei einem Zusammenstoß ist permament vorhanden. Der Existenzgründer kann eine freiwillige Versicherung für Unternehmer abschließen, siehe Antragsformular Verwaltungs-BG.

Soweit z.B. ein Wegeunfall vorliegt kann der Versicherte auf gute BG-Kliniken und Anschlußreha vertrauen.

Als Versicherungssumme muss mindestens ein Jahresbeitrag entsprechend der Bezugsgröße 2011 von 30.408,00 € (Mindestversicherungssumme) und ein Beitrag von höchstens 84.000,00 € (Höchstversicherungssumme) geleistet werden.

Ein Rechtsanwalt zahlt z.B. bei einer Versicherungssumme von 84.000,00 € einen Jahresbeitrag von 266,05, ein Gesellschafter-Geschäftsführer eines IT-Unternehmens einen Jahresbeitrag von 199,08 €.

Das Beitrags-Leistungsverhältnis ist hervorragend bei Büroberufen (geringe Gefahrenklasse). Bei einer MdE von 100,00 % würde eine monatliche Rente in Höhe von 4.666,66 € geleistet.

Ihr Rentenberater kann Sie auf Wunsch gerne beraten.

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