Samstag, 30. April 2011

Gerichtsurteil Fibromyalgie und EM-Rente


Diese Woche habe ich eine Mandantin in einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Stuttgart vertreten. In einer 1 1/2 stündigen Verhandlung wurde ein Urteil bezüglich Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer verkündet. Das Urteil liegt mir noch nicht vor.

Hintergrund:

Rentenantrag am 22.6.2007 bei Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd wegen Fibromyalgiesyndrom, Depressionen, Tinnitus nach 2 Hörsturzen. Der Rentenantrag wurde von mir erstellt.

Mit Bescheid vom 29.10.2007 wurde der Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht entsprochen, weil weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung vorliegen soll.

Der Widerspruch vom 06.11.2007 wurde mit Widerspruchsbescheid vom 22.02.2008 abgelehnt. Dagegen wurde 28.02.2008 Klage beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht.

Mit internistischen Gutachten des Prof. Dr. A. vom 24.01.2009 wurde ein Leistungsvermögen in Zusammenschau aller Erkrankungen sowie Beeinträchtigungen ein Leistungsvermögen von 3 bis unter sechs Stunden bei leichten beruflichen Tätigkeiten festgestellt.

Ein nervenfachärztliches Gutachten eines "sehr harten Gutachters" Herr Dr. F vom 01.07.2009 diagnostizierte eine Schmerzstörung mit somatischen und Psychischen Faktoren, eine mittelgradige Depression ohne somatisches Syndrom (F 32.10), die angesichts der beklagten Freudlosigkeit und des Gefühls der "Wertlosigkeit" sogar einige qualitative Typika der "schweren depressiven Episode ohne psychotische Symptome" (F 32.2) aufweist, ohne dass diese Diagnose, gerade auch vom psychischen Querschnitt her, gestellt werden kann.

Der nervenfachärztliche Gutachter stellte trotz der vorliegenden Diagnosen nur ein Leistungsvermögen von sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten fest.

Die Klägerin war vom 27.05.2009 bis zum 10.06.2009 im Rheumazentrum Oberammergau. Laut Entlassungsbericht wurden die Diagnosen Chronfiziertes Schmerzsyndrom vom Typ der Fibromyalgie - mit somatoformer Komponente, mittelschwere Depression, Hyperthyreose bei Struma Grad II, Schwerhörigkeit nach Hörsturz beidseits mit Hörgeräteversorgung, Allergisches Asthma erstellt.

Herr Dr. A. hat ein nervenärztlich-psychotherapeutisches Sozialgerichtsgutachten nach § 109 SGG am 21.09.2009 mit Untersuchung am 18.09.2009 erstellt. Es wurden die Diagnosen einer rezidivierenden depressiven Störung, mittelschwerer Ausprägung (F 33.1G), Somatoforme Schmerzstörung (F 45.4G) und eine Persönlichkeitsstörung bei chronischem Schmerzsyndrom (F 62.2G) erstellt. Die Anpassungsfähigkeit, Umstellungsfähigkeit und Konfliktbewältigungsfähigkeit wie auch die Belastbarkeit unter Zeitdruck sind laut Dr. A. erheblich reduziert und genügen letztlich nicht den Anforderungen, welche in zumindest geringer Form an eine wenigstens sechsstündige Tätigkeit von Erwerbswert zu stellen ist. Er hat ein Leistungsvermögen von drei bis vier Stunden für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt. Die Störung ist chronifiziert. Die Behandlungsmöglichkeiten sind weitgehend ausgeschöpft laut Dr. A.

Wegen hohem Leidensdruck hat die behandelnde Nervenärztin meine Mandantin eine eine Akutklinik für Psychosomatik eingewiesen. Dort wurde sie von Ende Oktober bis Anfang Dezember 2009 stationär behandelt. Im Entlassungsbericht stehen die Diagnosen Involutionsdepression F 32.9, Chronisches Schmerzsyndrom, Fibromyalgiesyndrom (M 79.70. Ein weiterer stationärer Aufenthalt folgte in der Akutklinik für Psychosomatik von Mitte August bis Mitte September 2010. Laut Entlassungsbericht wurde eine schwere depressive Störung (F 33.2), Fibromyalgie (M 79.70), Diabetes mellitus (E 05.9), Schilddrüsenüberfunktion (E 05.9), Arterielle Hypertonie (l 10.90), Generalisierte Angsstörung diagnostiziert.

Die Beklagte äußerte sich dazu in der Stellungnahme: "die Entlassung erfolgte in gebesserten Zustand".

Laut internistisch-algesiologschen Fachgutachten des Dr. T. vom 05.07.2010 wurde ein chronifziertes myofasziales Schmerzsyndrom vom Typus Fibromyalgie mit Anklängen einer somatoformen Schmerzstörung, ein chronifziertes depressives Syndrom mit Dysthmie, Antriebsmangel sowie Komponenten einer Angst- und Zwangsstörung diagnostiziert. Herr Dr. T. stellt fest, das die Klägerin nur noch für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden einsetzbar ist.

Das positive Urteil einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer kam wegen dem erheblichen Leidensdruck meiner Mandantin in Verbindung mit der chronifizierten Schmerzstörung ausnahmsweise in Betracht. Die Diagnose einer Fibromyalgie reicht für eine Rente wegen EM nicht alleine aus. Es müssen alle erheblichen Krankheitsbilder mit entsprechender Leistungsbeeinträchtigung einfließen und der Behandlungsnachweis geführt werden.

Freitag, 29. April 2011

Vergleich 50 v.H. beim Sozialgericht Stuttgart














Heute habe ich für eine Mandantin einen positiven Vergleich beim Sozialgericht Stuttgart bezüglich einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 v.H. abgeschlossen. Das Verfahren dauerte 2 1/2 Jahre wegen zwei 109-Gutachten und wegen Richterwechsel.

Das Versorgungsamt Stuttgart in Gestalt des Regierungs präsidiums hat vor der mündlichen Verhandlung eine Gesamt-Beurteilung abgegeben und einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 40 v.H. abgegeben. Die Klägerin habe vom stationären Therapieprogramm gut profitieren können und sei in gutem psychischen und physischen Zustand.

  1. Depression, Seelische Störung = Teil GdB 30
  2. Funktionsbehinderung des rechten Kniegelenks, Lymphstauung beider Beine, Fersensporn links = Teil GdB 20
  3. Bluthochdruck = Teil GdB 10
  4. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Chronisches Schmerzsyndrom = Teil GdB 10
Im Entlassungsbericht der Psychosomatischen Klinik wurde eine schwere depressive Episode F 33.2 diagnostiziert. Wegen den seelischen Störungen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund der Klägerin eine Zeitrente bewilligt. Insoweit ist die versorgungsärztliche Stellungnahme mit Vergleichsangebot nicht angenommen worden.

Der 109-Gutachter auf dem psychiatrischen Fachgebiet schlug einen Einzel-Wert von 40 v.H. bezüglich den psychischen Störungen vor. Der orthopädische 109-Gutachter hat bezüglich dem chronisch rezidivierenden degenerativem Lumbalsyndrom mit radikulärer Symptomatik L4/ L5, L5/S1 rechts und fortgeschrittenem HWS-Syndrom einen Einzel-GdB von 40 v.H. und für die Gonarthrose rechts betont einen Einzel-GdB von 30 v.H. sowie für das chronische Fußsyndrom, Fersensporn, Senk-Spreizfußbildung beiderseits einen Einzel-GdB von 10 v.H. vorgeschlagen.

Auf Initiative der Vorsitzenden Richterin kam ein Vergleich eines Gesamt-GdB von 50 v.H. seit Begutachtungsdatum beim Orthopäden am 16.10.2009 zustande. Hierbei wurde bezüglich dem chronisch rezidivierenden degenerativem Lumbalsyndrom ein Einzel-GdB von 20 v.H. angenommen (Erhöhung von 10 auf 20 v.H.). Der Gesamt-GdB 50 kam insoweit durch die Einzel-Werte 30 - 20 - 20 zustande.

Ohne Prozessbevollmächtigten wäre dieser Vergleich wohl nicht zustande gekommen. Insoweit lohnt es sich immer, auch wenn es Geld kostet, einen Rentenberater für das Klageverfahren zu haben.

Donnerstag, 28. April 2011

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 236 a SGB VI entfällt für Versicherte, die ab dem 01. Januar 1951 geboren sind und berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht sind und bei denen keine Schwerbehinderungs-eigenschaft vorliegt.

Diese Fallvariante tauchte heute bei einer Erstberatung bezüglich Notwendigkeit für ein Klageverfahren wegen der Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft auf. Mein Mandant war im Jahr 1951 geboren. Eine Umwandlung einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahres wäre für meinen Mandanten ohne Schwerbehinderung nicht zum Tragen gekommen.

Mein Mandant wollte die ständigen Nachprüfungen der Rente wegen EM durch eine Umwandlung in eine Altersrente vermeiden.

Der frühestmögliche Rentenbeginn einer vorgezogenen Altersrente wäre das 63. Lebensjahr bei Altersrente für langjährig Versicherte bei einer Wartezeit von 35 Versicherungsjahren gewesen.

Insoweit kam das Klageverfahren wegen der Feststellung einer Schwerbehinderungseigenschaft bezüglich einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr zur Vermeidung von Rentennachprüfungen für meinen Mandanten in Frage.

Freitag, 22. April 2011

Der Rentenberater ist ein Organ der Rechtspflege

Der Rentenberater als registrierter Erlaubnisinhaber gem. § 1 Abs. 3 RDGEG ist bei der gerichtlichen Vertretung in geeigneten Fällen nach § 3 Abs. 2 RDGEG dem Rechtsanwalt gleichgestellt. Alterlaubnisinhaber dürfen vor Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten, Familiengerichten, Amtsgerichten und Arbeitsgerichten gerichtlich vertreten.

Der Rentenberater ist wie der Rechtsanwalt als Rechtsdienstleister
  • behördlich registriert,
  • unabhängig,
  • darf keinen gegensätzlichen Interessen dienen (Interessengegensatz),
  • für seine Tätigkeit in gleichem Umfang haftpflichtversichert,
  • Organ der Rechtspflege
Der Rentenberater rechnet wie der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Die gleichzeitige Registrierung als Rentenberater und Versicherungsmakler ist rechtswidrig. Versicherungsmakler nehmen Abschlussprovisionen entgegen. Rentenberater dürfen nicht gleichzeitig Versicherungen vermitteln, da sie sonst nicht mehr unabhängig wären. Rentenberater erhalten ausschließlich vom Mandanten ihr Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Freiwillige Unfallversicherung für Existengründer

Als Arbeitnehmerin/er ist jeder über den Arbeitgeberbeitrag versichert in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Wie sieht es aus, wenn man nun als Existenzgründer selbständig ist? Sind die Risiken bezüglich Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit entfallen? Wohl kaum.

Der Existenzgründer ist häufig oft auf der Autobahn von A nach B unterwegs. Das Risiko eines Verkehrsunfalles mit einem Dauerschaden bei einem Zusammenstoß ist permament vorhanden. Der Existenzgründer kann eine freiwillige Versicherung für Unternehmer abschließen, siehe Antragsformular Verwaltungs-BG.

Soweit z.B. ein Wegeunfall vorliegt kann der Versicherte auf gute BG-Kliniken und Anschlußreha vertrauen.

Als Versicherungssumme muss mindestens ein Jahresbeitrag entsprechend der Bezugsgröße 2011 von 30.408,00 € (Mindestversicherungssumme) und ein Beitrag von höchstens 84.000,00 € (Höchstversicherungssumme) geleistet werden.

Ein Rechtsanwalt zahlt z.B. bei einer Versicherungssumme von 84.000,00 € einen Jahresbeitrag von 266,05, ein Gesellschafter-Geschäftsführer eines IT-Unternehmens einen Jahresbeitrag von 199,08 €.

Das Beitrags-Leistungsverhältnis ist hervorragend bei Büroberufen (geringe Gefahrenklasse). Bei einer MdE von 100,00 % würde eine monatliche Rente in Höhe von 4.666,66 € geleistet.

Ihr Rentenberater kann Sie auf Wunsch gerne beraten.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Existenzgründer sollten Ihre soziale Absicherung prüfen. Dazu gehört Absicherung der Berufsunfähigkeit, die für Versicherte die ab dem 2.1.1961 geboren sind, nicht mehr über die gesetzliche Rentenversicherung möglich ist. Existenzgründer sollten auch nicht die Absicherung für Krankheitsfälle, also Krankengeld bzw. Krankentagegeld, vergessen.
Soweit Existenzgründer noch eine Familie zu versorgen haben, ist eine freiwillige Absicherung des Risikos einer Arbeitslosigkeit über eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit nach § 28a SGB III zu empfehlen.

Seit dem 01.01.2011 hat sich der Beitrag auf 76,65 € (West) pro Monat, entsprechend der monatlichen Bezugsgröße (West) erhöht (2.555,00 x 3 %) erhöht. Der Existenzgründer zahlt im ersten Jahr einen monatlichen Beitrag von 38,33 € (Hälfte der Bezugsgröße).

Für die Höhe des Arbeitslosengeld ist nicht das Einkommen, sondern die individuelle Qualifikationsgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB III als fiktives monatliches Einkommen maßgebend.

Hoch-/Fachhochschule (QG 1): 3.066 € (West)
Fachschule/Meister (QG 2): 2.554,80 € (West)
Abgeschlossener Ausbildungsberuf (QG 3): 2.043,90 € (West)
Keine Ausbildung (QG 4): 1.533,00 € (West)

Das Arbeitslosengeld würde bei Annahme Steuerklasse III, ein Kind wie folgt betragen:
  1. Hochschul-/Fachhochschule: 1.426,50 €,
  2. Fachschule/Meister: 1.243,50 €,
  3. Abgeschlossene Ausbildung: 1.038,90 €
  4. Keine Ausbildung: 800,40 €
Das Arbeitslosengeld kann entsprechend Steuerklasse und Kind/kein Kind über den Arbeitslosengeldrechner ermittelt werden.

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Existenzgründung eingereicht werden.

Steuern sparen durch unabhängige Rentenberatung

Die steuerpflichtigen Einnahmen sind um die Werbungskosten zu mindern. Zu den Werbungskosten zählen insbesondere die Kosten für die Rechtsverfolgung oder Beratung, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus der betrieblichen oder berufsständischen Altersversorgung stehen.

Zu beachten ist, das Rechtsberatungskosten- und Prozesskosten im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung als Werbungskosten abziehbar sind, unabhängig ob die Kosten
  • während des Rentenbezugs,
  • bei der Beantragungg der Rentenleistung (Rente wegen EM) oder
  • vor der Rentenantragstellung
entstehen.

Beispiel: Mandant zahlt einem Rentenberater ca. 2.500,00 € für die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Sozialgericht. Diese 2.500,00 € mindern als Werbungskosten die steuerpflichtigen Einnahmen. Insoweit kann die Steuerlast reduziert werden.

Der Rechnungsbeleg sollte bei dem Lohnsteuerjahresausgleich einbezogen werden. Ihr Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe beraten Sie entsprechend.

Mittwoch, 20. April 2011

Geringfügige Beschäftigung neben Witwenrente

Heute war eine 73-jährige Mandantin bei mir bezüglich Einkommensanrechnung auf Witwenrente.
Ihr Ehemann verstarb im Jahr 2001. Die Ehe bestand seit 1977.

Gemäß § 97 SGB VI sind Einkommen aus Altersrenten und Arbeitsentgelt auf die Witwenrente anzurechnen.

Die Regelung des § 314 SGB VI bezüglich einer "gemeinsamen Erklärung" bezüglich der weiteren Anwendung des bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts greift nicht, da die Witwe am 01.01.1986 noch nicht mindestens 50 Jahre alt war.

Laut einem Anhörungsschreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund ist von 2001 bis 2011 eine Überzahlung in Höhe von 6.900 € aufgetreten. Die Anhörung ist aus meiner Sicht nicht ausreichend begründet. Aus ihr geht nicht hervor, aus welchen Gründen die Überzahlung entstanden ist.

Im Witwenrentenbescheid steht, das sie Arbeitsentgelt melden muss. Ihr war nicht bewusst, das eine geringfügige Beschäftigung, das sie neben der Altersrente für Frauen rentenunschädlich hinzuverdienen und auch steuerunschädlich beziehen darf, dem Rentenversicherungsträger melden muss. Arbeitsentgelt wird in § 14 SGB IV definiert.

Insoweit ist fraglich, ob der Rentenversicherungsträger gem. § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X bis zum Ablauf von 10 Jahren einen Rentenbescheid zurücknehmen kann, wenn weder
  1. der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde,
  2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
  3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonder schwerem Maße verletzt hat.
Soweit in den Mitteilungspflichten nur von Arbeitsentgelt die Rede ist und nicht von einer geringfügigen Beschäftigung kann wohl schwerlich von einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder von einem Kennen müssen der Rechtswidrigkeit durch die Mitteilungspflichten ausgegangen werden

Montag, 18. April 2011

Unabhängige Rentenberater

Unabhängige Rentenberater vertreten Mandanten anwaltsähnlich im Bereich des Renten- und Sozialversicherungsrechts und rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Sie dürfen ihre Mandanten auch in Klage- und Berufungsverfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit vertreten.

Rentenberater erhalten ihr Honorar vom Mandant und sind nicht beim Rentenversicherungsträger beschäftigt. Insoweit gibt es auch keinen Interessenkonflikt.

Bei den Versichertenberatern, die häufig bei den gesetzlichen Krankenkassen beschäftigt sind, kann ein Interessengegensatz entstehen. Folgender Fall liegt zugrunde: Anruf beim Versicherten, er möge doch bei der Krankenkasse vorbeikommen für einen Termin beim "Rentenberater der DRV". Durch einen zu frühen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung hätte mein Mandant einen finanziellen Schaden erlitten. Ich empfahl bei der Krankenkasse nichts zu unterschreiben, bevor ich es nicht durchgeschaut habe.

Die Versichertenberater sind die früheren Versicherungsältesten, nicht zu verwechseln mit den unabhängigen Rentenberatern. Die Versichertenberater sind ehrenamtlich tätig. Sie erstellen kostenlos Rentenanträge und klären Konten. Sie werden durch Pauschalbeträge entsprechend Zeit und Anzahl der Anträge von der Deutschen Rentenversicherung entschädigt. "Kostenlose" Versichertenberater sind gegenüber dem Rentenberater nicht unabhängig.

Unabhängige Rentenberater unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rentenberater.

Rückforderung durch Überschreiten Hinzuverdienst

Ich habe eine Mitarbeiterin der Klinik Schillerhöhe in Gerlingen bezüglich einer Rückforderung wegen Überschreiten des zulässigen Hinzuverdienstes neben einer Rente wegen vollen Erwerbsminderung vertreten.

Mit Bescheid vom 29.02.2008 wurde der Rentenbescheid vom 04.08.2006 hinsichtlich der Rentenhöhe mit Wirkung ab. 01.11.2006 nach § 48 SGB X aufgehoben und für den Zeitraum vom 01.11.2006 bis 31.03.2008 eine Überzahlung von 739,95 E festgestellt.

In der Anhörung weist die Beklagte daraufhin, das die Rente im November 2006, Juli 2007 und Oktober 2007 bis Dezember 2007 wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen nur in Höhe von 3/4 der vollen Erwerbsminderung zu leisten sei.

Laut einer Information der Deutschen Rentenversicherung Bund sind aus der Änderung des Tarifvertrages resultierende Gehaltsnachzahlungen, die für die Zeit vor Abschluss des Tarifvertrages gezahlt werden, im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze unberücksichtigt zu lassen.

Insoweit ist die tariflichen Einmalzahlung für den Monat Juli 2007 für den Hinzuverdienst unbeachtlich.

Nach dem BSG-Urteil vom 23.03.1995, Az. 13 RJ 39/94 ist eine rückwirkende Aufhebung des Rentenbescheides bzw. eine Rückforderung nur in Höhe des die Grenze überschreitenden Mehrverdienstes zugelassen.

Mit Urteil vom 28.03.2011 wurde beim Sozialgericht Stuttgart beschlossen:

  1. Der Bescheid vom 29.02.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.06.2008 wird aufgehoben, soweit der Bescheid vom 04.08.2006 für den Monat November 2006 um mehr als den Betrag von 330,45 €, für den Monat Oktober 2007 um mehr als den Betrag von 2,59 €, für den Monat November 2007 um mehr als den Betrag von 316,56 und für den Monat Dezember 2007 um mehr als den Betrag von 2,59 € aufgehoben wird und von der Klägerin mehr als 652,23 € erstattet verlangt werden.
  2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.

Altersrente wird auf Witwenrente angerechnet

Heute war eine Mandantin bei mir mit einer schweizerischen Witwenrente der AHV und einer deutschen Witwenrente. Sie bat mich die Einkommensanrechnung ihrer Altersrente auf die Witwenrente aus der deutschen Rentenversicherung zu prüfen. Sie übt keine selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung mehr aus.

Rechtsgrundlage für die Einkommensanrechnung ist § 97 SGB VI. Hiernach sind Erwerbsersatzeinkommen, wie Altersrenten, auf die Witwenrente anzurechnen.

Die Witwe hat vor dem 01.01.2002 geheiratet und mindestens ein Ehegatte ist vor dem 02.01.1962 geboren ("alter" Hinterbliebenenfall). Insoweit sind bei Renten wegen Todes gemäß § 114 SGB IV als Einkommen zu berücksichtigen
  1. Erwerbseinkommen,
  2. Leistungen, die aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht werden, um Erwerbseinkommen zu ersetzen (Erwerbsersatzeinkommen) mit Ausnahme von Zusatzleistungen
Die Altersrenten in Höhe des Bruttobetrages nach § 18 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IV werden um 13 % nach § 18 b Abs. 5 Nr. 8 SGB IV (Fassung v. 11.8.2010) gekürzt. Das Ergebnis wäre mit dem Freibetrag nach § 97 Abs. 2 SGB VI von derzeit 718,08 € (keine Waisen) zu reduzieren und das Ergebnis mit 40 % zu multiplizieren.

Zum Schluss ergibt sich das anzurechnende Einkommen auf die Witwenrente. Rentenberater sind in der Lage diese komplexen Berechnungselemente zu verstehen und nachzuprüfen.

Im Fall der Witwe war das Versicherungskonto nicht geklärt. Zeiten der Berufsausbildung und Hochschulzeiten fehlten. Auf Nachfrage von mir erklärte die Witwe, das ihr verstorbener Ehemann seine Beitragszeiten nicht durch Berufsausbildung oder Hochschulausbildung "verwässert" haben wollte. Offensichtlich ein Rechtsirrtum. Ich habe ihr eine Überprüfung des Witwenrentenbescheides dringend nahegelegt, soweit sie die Nachweise für das Studium (5 Jahre) und die Berufsausbildung (3 Jahre) findet.

Sonntag, 17. April 2011

Arbeitslosengeldrechner 2011

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Selbstberechnungsprogramm zur Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes ins Netz gestellt. Mit dem Rechner können Sie einfach und schnell Ihr Arbeitslosengeld ermitteln. Beachten Sie bitte das das Ergebnis nur eine Orientierung geben kann und rechtlich nicht bindend ist. Einige Sonderfälle lassen sich über den Rechner nicht ermitteln.
Ich verwende den Rechner häufig in meinen Rentenberatungen.

Samstag, 16. April 2011

Freie Parkplätze und Verkehrslage in Stuttgart

Wo gibt es in Stuttgart noch freie Parkplätze oder Parkhäuser, welche sind belegt? Welches Parkhaus nutze ich für die anschließende Erstberatung bei Rentenberater Sommer? Wie fließt der Verkehr auf Stuttgarts Straßen, auf welchen Straßen gibt es Stau oder dichten Verkehr?

Diese Informationen sind über den Online-Service der Integrierten Verkehrsleitzahle Stuttgart verfügbar.

Freie Parkhäuser in Stuttgart

Wo gibt es in Stuttgart Samstags noch freie Parkplätze oder Parkhäuser, welche sind belegt? Wie fließt der Verkehr auf Stuttgarts Straßen, auf welchen Straßen gibt es Stau oder dichten Verkehr?

Diese Informationen sind über den Online-Service der Integrierten Verkehrsleitzahle Stuttgart verfügbar.

Freitag, 15. April 2011

Die günstigste Tankstelle finden im Großraum Stuttgart

Zu Ostern werden die Preise für Diesel und Super steigen. Wo finde ich die günstigsten Angebote zum Tanken in meiner Nähe? Mit clever-tanken.de finden Sie die günstigsten Preise für Benzin, Super, Diesel, Autogas und Erdgas. Die bundesweite Preisspanne (Stand: 16.4.2011) bei Super E 10 liegt bei bis zu 30 Cent, bei Super plus bei bis zu 29 Cent, bei Diesel bei bis zu 16 Cent. Die hohe Preisspanne ergibt sich aus regionalen und temporären Unterschiede. In Stuttgart schätze ich die durchschnittliche Preisdifferenz (Unterschiede bezüglich Tageszeit, Wochentag und Tankstelle) bei Super auf bis 10 Cent ein. Bei einem Tankvolumen von 50 Liter macht die Ersparnis circa 5,00 € aus. Bei 20 Tankfüllungen im Jahr bei einem Tankvolumen von 50 Liter können sich hierdurch Einsparungen bis zu 100 € im Jahr ergeben. Das Auf und Ab der Preise bei den Tankstellen ist mit der Börse vergleichbar. Morgens zwischen 9 und 11 Uhr sind die Preise durchschnittlich am günstigsten, abends ab 22.00 Uhr erhöhen sich die Preise deutlich, siehe die Statistik (Stand 16.04.2011) der Homepage "Tageszeiten - wann tanken?" Zusätzlich sind Preisdifferenzen der Wochentage ( ca. 4 Cent) erkennbar. Am Sonntag und Montag tankt man durchschnittlich am günstigsten.
Der Grund liegt an der nachgefragten Menge zu den verschiedenen Tageszeiten und dem Beginn der Schulferien.


PLZ/Ort
Sorte



Zur Schnellsuche:
Einfacher geht es kaum. Wählen Sie einfach den gewünschten Kraftstoff aus und geben Sie die Postleitzahl oder den Namen der gesuchten Stadt ein

Mittwoch, 13. April 2011

EM-Rente und nachgelagerte Besteuerung

Mit dem Alterseinkünftegesetz werden die gesetzlichen Renten ab 01.01.2005 nicht mehr mit günstigen Ertragsanteil, sondern mit der nachgelagerten Besteuerung von mindestens 50 % steuerpflichtig, soweit sie den gesetzlichen Grundfreibetrag (2011: 8.004) überschreiten.

Der Besteuerungsanteil der Rente richtet sich nach dem Renteneintritt. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von 2 % von 50 % im Jahre 2005 auf 80 % im Jahr 2020 und in Schritten von 1 % ab dem Jahr 2021 bis 100 % im Jahre 2040 an:

  • 2005: 50 %
  • 2006: 52 %
  • 2007: 54 %
  • 2008: 56 %
  • 2009: 58 %
  • 2010: 60 %
  • 2011: 62 %
  • 2011: 64 %
  • 2012: 66 %
  • 2013: 68 %
  • 2014: 70 %
Fragen in Sachen Besteuerung von Renten beantwortet Ihr Steuerberater.

Tipp:
Für den Fall einer Rente wegen Erwerbsminderung mit Rentenbeginn am 01.01.2004 und einer erstmaligen Auszahlung im Jahr 2006 über eine Rentennachzahlung hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 11.03.2009, Az. 7 K 3215/08 sich für die nachgelagerte Besteuerung entschieden. Laut der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.11.2009, Az. 2 K 309/07 ist die Nachzahlung bis 31.12.2004 mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Dagegen wurde Revision vor dem Bundesfinanzhof Az. X R 1/10 eingelegt.

Betroffene sollten unter Hinweis auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.

Dienstag, 12. April 2011

EM-Rentner und ermäßigte Bahncard 50

Laut den Konditionen der Deutschen Bahn erhalten Hauptkartenbesitzer der BahnCard 50 eine ermäßigte Karte, soweit eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht oder eine Schwerbehinderung von 70 % vorliegt.

So kann ein Rentner wegen voller Erwerbsminderung eine BahnCard 50, 2. Klasse für 118 € statt 230 € erwerben.

Die ermäßigte BahnCard 50, 2. Klasse ist für Rentner wegen voller Erwerbsminderung nur zu empfehlen. Die ermäßigte Karte erhält man für knapp die Hälfte und hat dann anschließend für ein Jahr die Rabattierung von 50 % auf alle Fahrten in Deutschland.

Montag, 11. April 2011

Versorgungslücke Krankentagegeld

Heute habe ich einen Mandanten bezüglich Statusverfahren beraten. Laut Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund sei mein Mandant Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger mit einem Hauptauftraggeber gewesen.

Er hat einen Befreiungsantrag eingereicht, der jedoch erst ab Antragsmonat am 14.12.2010 gültig war, da er mit seiner selbständigen Tätigkeit bereits am 01.05.2009 begann.

Für die selbständige Tätigkeit vor dem 14.12.2010 habe er mehrere Auftraggeber. Insoweit gehört er nicht zum Personenkreis der Arbeitnehmerähnlichen Selbständigen.

Tipp: Möglichst innerhalb drei Monate nach Existenzgründung den Antrag auf Befreiung einreichen, dann gilt die Befreiung ab Beginn der selbständigen Tätigkeit.

Daneben habe ich noch den sozialversicherungsrechtlichen Hintergrund abgeprüft.
  1. Freiwillige Beiträge dienen nicht der Anwartschaftsaufrechterhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung, da keine 60 Monate Beiträge vor dem 01.01.1984 eingezahlt,
  2. Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle empfohlen,
  3. Krankentagegeld dringendst empfohlen. Mandant hat keine Krankentagegeldversicherung.

Jahresmeldung 2010 prüfen kann sich lohnen

Bis Ende April 2011 erhalten die Versicherten die Jahresmeldung 2010 von ihrem Arbeitgeber. Diese Daten werden dem Rentenversicherungsträger gemeldet.
Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Ermittlung der späteren Rente.

Zu prüfen wäre Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Vor allem der Bruttoverdienst ist mit den Gehaltsbescheinigungen des Jahres 2010 zu vergleichen.

Häufige Fehler sind Zahlendreher. Diese Fehler lassen sich später im Rentenbescheid bei fehlenden Jahresmeldungen nicht mehr prüfen. Insoweit der Tipp: Jahresmeldungen bitte bis zum Rentenbeginn aufbewahren.

GEZ-Befreiung: Grundsicherung bei EM-Rente

Bezieher einer Rente wegen EM auf Dauer bei gleichzeitigem Bezug einer Grundsicherung haben Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ).

Voraussetzung für eine Befreiung ist, das ein Befreiungsantrag bei der GEZ eingereicht wird.

Eine Befreiung wird nicht gewährt, wenn nur der Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung auf Dauer, Wohngeldbescheid oder Kontoauszüge eingereicht werden.

Eine Befreiung allein wegen geringen Einkommens ist nicht möglich.

Weitere Informationen sieht man auf der Seite der GEZ unter Gebührenbefreiung.

Sonntag, 10. April 2011

Rente wegen EM und Grundsicherung

Für arme Rentner wegen Erwerbsminderung und Regelaltersrente hat der Gesetzgeber einen Grundsicherungsanspruch geschaffen. Beim Rentner wegen Erwerbsminderung entsteht ein Anspruch nur bei einer Erwerbsminderungsrente auf Dauer.

Die Grundsicherung soll "verschämte Altersarmut" vermeiden helfen. Die Rentenversicherungsträger legen dem Rentenbescheid in geeigneten Fällen ein Antragsformular auf Grundsicherunng bei.

Nachstehend habe ich einen Link bei der Stadt Stuttgart bezüglich Antragsformular auf Grundsicherung gefunden.

Über eine Google Suche sind mehrere Grundsicherungsrechner zu finden. Auf der Homepage von www.brutto-netto-rechner.info gibt es einen kostenlosen Grundsicherungsrechner.

Kostenlose Rentenberatung in Stuttgart

Kostenlose Rentenberatung gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung bei den Auskunft- und Beratungsstellen. DieserBeratungsanspruch ergibt sich aus § 14 SGB I. Danach hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.

"Kostenlos" im eigentlich Sinn ist die Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen nicht. Betriebswirtschaftlich entstehen ihnen ähnliche Ausgaben wie Personalkosten, Mietkosten, Versicherungsausgaben, Marketingkosten etc. Jeder Versicherter der Deutschen Rentenversicherung übernimmt über den Rentenversicherungsbeitrag die Ausgaben für die Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen.

Der "kostenlose" Beratungsanspruch findet dort seine Grenzen, wo der Versicherte im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine kostenlose Beratung einfordern möchte. Die Deutsche Rentenversicherung ist in diesen Fällen nicht unabhängig. In Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung steht das Interesse des Einzelnen auf eine Rente das Interesse der Versichertengemeinschaft hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Beitragsstabilität gegenüber.

Statistisch werden 2/3 der Widersprüche und Klagen in Rentenfällen wegen EM abgelehnt.

Der Rentenberater bietet eine kostenpflichtige Rentenberatung an, die nicht durch Sozialversicherungsbeiträge subventioniert ist. Der Mandant kann beim Rentenberater eine unabhängige Rentenberatung erwarten. Beim Rentenberater ist der Mandant König und kein Bittsteller. Der Rentenberater ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und unterliegt der Schweigepflicht.

Krebs und EM-Rente

Häufig erhalten Mandanten bei der Diagnose Krebs nach Bestrahlung und Chemo eine Ablehnung der EM-Rente. An was kann das liegen? Zum einem an dem Befund des Onkologen, der eine Remisssion des Krebsgeschehens nach OP, Bestrahlung und Chemo bescheinigt.

Bei der Diagnose Krebs findet regelmässig eine medizinische Reha statt. Im Entlassungsbericht wird ebenfalls eine Remission mit einem vollschichtigen Leistungsvermögen bescheinigt.

Schade finde ich, das die Onkologen kaum auf die erforderliche onkologische Psychotherapie hinweisen. Bei dem Krankheitsbild Krebs sind stützende Gespräche eines Psychiaters sehr hilfreich, haben die Betroffene erhebliche Ängste vor einem Rezidiv bei einem erhöhten Krebsrisiko aufgrund Familienhintergrund mit Krebs.

Mein Kollege Diamantis erzählte mir letzte Woche von einem Mandanten mit mehrfachen Krebs Rezidiv, dem der Rentenantrag wegen Erwerbsminderung abgelehnt wurde. Das ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung darf aber erst am Schluss der Behandlungsmöglichkeiten festgestellt werden. Eine ambulante oder stationäre Behandlung bzw. Reha hat immer Vorrang vor eine Rente wegen EM. Erst wenn die Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und das Krankheitsgeschehen chronifiziert ist, kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage.

Grundsätzlich wird eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit bis drei Jahre geleistet. Bei Feststellung eines Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden darf der Betroffene bei einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung noch im Rahmen seines Hinzuverdienstes arbeiten.

Samstag, 9. April 2011

Schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung und EM-Rente


Gestern habe ich eine portugiesische Mandantin beraten. Ihre Tochter hat mich gegoogelt. Die Mandantin legte mir einen Rentenablehnungsbescheid und ablehnenden Widerspruchsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) vor. Ich prüfte den Sachverhalt auf Erfolgschancen. Folgender Sachverhalt ergibt sich:

Laut Widerspruchsbescheid soll eine mittelgradige linksventrikuläre Herzfunktionsstörung bei einem Ejektionsfraktionswert (EF = 35 %) vorliegen. Die Diagnostik einer mittelgradigen linksventrikulären Herzfunktionsstörung ist nicht korrekt. Bei einem EF-Wert von < 40 % liegt eine schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung vor.

Aus meiner Sicht ist die Pumpleistung des Herzens so niedrig, das kein vollschichtiges Leistungsvermögen vorliegt.

Zudem besteht laut den Angaben der Tochter ein erheblicher Leidensdruck mit Ängsten, Panikattacken, Schlafstörungen, starker Müdigkeit und lebensmüden Gedanken. Ich habe ihr dringend eine psychiatrische Mitbehandlung nahegelegt.

Nach Prüfung des Sachverhalts habe ich der Mandantin versprochen, sie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart zu unterstützen.

Freitag, 8. April 2011

Rentenbescheid prüfen bezüglich FRG-Zeiten

Heute habe ich einen Rentenbescheid bezüglich den Beschäftigungszeiten in der ehemaligen UdSSR geprüft. Die Zeiten wurden nach dem Fremdrentengesetz (FRG) festgestellt. Die Entgelte werden über Tabellenwerte, die sich nach Wirtschaftsbereich, Beschäftigungsjahr und Qualifikationsgruppen richten, festgestellt.

Generell werden die Zeiten als glaubhaft gemachte Zeiten gekürzt um 1/6, soweit die Unterbrechungszeiten wie Urlaub, Krankheit, Bildungsurlaub, Schwangerschaft, Militär nicht durch eine Arbeitgeberbescheinigung belegt werden können. Hierfür muss der Arbeitgeber Aufzeichnungen über die Unterbrechungszeiten geführt haben.

Die Beschäftigungszeit als Bäckermeisterin wird in Qualifikationsgruppe 3 (Meister) und nicht in Qualifikationsgruppe 4 festgestellt. Meine Mandantin war 8 Jahre als Buchhalterin beschäftigt. Nach Ablauf einer langjährigen Berufserfahrung kann schon nach 6 Jahren die Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) statt Qualifikationsgruppe 5 (ungelernt/angelernt) festgestellt werden.

Donnerstag, 7. April 2011

Eine Anlagestrategie mithilfe von ETFs aufzubauen, ist auch für Privatanleger möglich

Nachstehend möchte ich meine Leser auf ein Interview meines Kooperationspartners Herrn Lothar Eller, Vermögensberater mit Börse.ARD zu dem Thema "Anlagestrategie mit Hilfe von ETFs - auch für Privatanleger möglich" aufmerksam machen:

Zum Lesen des Interview klicken Sie bitte auf das Bild:

Mittwoch, 6. April 2011

Ärztliche Untersuchungsstelle Stuttgart - Psychiatrisches Gutachten

Bei der Akteneinsicht einer Verwaltungsakte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg für einen Mandanten ergab sich folgendes:

Das psychiatrische Gutachten wurde von Frau Dr. med. Jasmin El-Dessouki, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, in der
ärztlichen Untersuchungsstelle Service im Zentrum,
Rothebühlstr. 133, Stuttgart, im Januar 2011 erstellt.



Als Diagnosen wurden Angst und depressive Störung gemischt, Zustand nach abgelaufener Pneumonie mit Pleuraemphysem links 10/2007, Dokortikation 11/2007 sowie Tracheostoma-Anlage bei Langzeitbeatmung und chronische obstruktive Lungenerkrankung bei Zustand nach früherem Nikotinabusus erstellt.

Die Stimmung sei gedrückt, jedoch nicht mittelschwer oder schwer depressiv. Affektive Schwingungsfähigkeit, Antrieb und Psychomotorik sind unauffällig.

Für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten sei er vollschichtig leistungsfähig.

Mein Mandant war Mitte Februar 2011 bis Mitte März 2011 in akutstationärer Behandlung im Bürgerhospital in Stuttgart mit der Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode sowie Panikstörung.

Insoweit besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der psychiatrischen Begutachtung in der ärztlichen Untersuchungsstelle in Stuttgart und dem Vorläufigen Entlassbrief des Bürgerhospital.

Laut Telefonat mit der Ehefrau meines Mandanten muss er wegen der Schwere des seelischen Krankheitsbildes erneut ins Bürgerhospital Stuttgart.

Kostenloser Rentenbeginnrechner der DRV

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein kostenloses Tool zum Ermitteln des Rentenbeginns und der Rentenhöhe in ihren Service aufgenommen.

Hier der Link zum Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenauskunft online anfordern

Die Deutsche Rentenversicherung bietet online die Möglichkeit einen aktuelle Rentenauskunft anzufordern. Da die Rentenauskunft an die Postanschrift gesandt wird ist dem Rentenversicherungsträger die aktuelle Anschrift mitzuteilen.

Einen Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft erhalten über diesen Link an die Deutsche Rentenversicherung.

Rentenantrag - Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Heute habe ich für eine Mitarbeiterin des Marienhospital Stuttgart einen Rentenantrag Altersrente für Frauen aufgenommen. Bei einem Rentenbeginn am 01.08.2011 hat sie einen Rentenabschlag von 7,2 % bei Vollendung des 63. Lebensalters.

Welche Informationen/Unterlagen benötigt der Rentenberater für die Antragstellung?
  • Aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung,
  • Aktuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung,
  • Personalausweis,
  • Mitgliedskarte der gesetzlichen Krankenkasse,
  • Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke,
  • IBAN (International Bank Account Number), siehe Kontoauszug der Bank,
  • BIC (Bank Identifier Code), siehe Kontoauszug der Bank,
  • Lehrvertrag, Prüfungszeugnis, Gesellenbrief,
  • Bei Männer: beglaubigte Geburtsurkunde eines Kindes (wegen Elterneigenschaft),
  • Bei Leistungsbezug von Krankenkasse oder Agentur für Arbeit: Bezugszeitraum vom - bis, zahlende Stelle, Aktenzeichen,
  • Bei Vorsorungsbezügen wie Betriebs-, Zusatzrente, Pension: Name und Anschrift der Zahlstelle, Aktenzeichen
  • Mitgliedszeiten der gesetzlichen Krankenkasse, Zeitraum vom (frühestens ab 01.1.84) - bis, Name, Anschrift der Krankenkasse, Private Krankenversicherung

Dienstag, 5. April 2011

Witwenrentenantrag per Telefon aufgenommen

Am Samstag habe ich für eine Mandantin aus meinem Familienkreis in Leipzig einen Rentenantrag über Telefon aufgenommen. Hierfür war ein Telefontermin in meiner Kanzlei notwendig und nach einer Stunde war der Antrag auf Hinterbliebenenrente aufgenommen. Da die Witwe schon in Rente war, musste kein Entgeltnachweis vom Arbeitgeber wegen Prüfung der Einkommensanrechnung vorgelegt werden.

Das Bestattungsunternehmen hatte den Antrag auf das Sterbevierteljahr (Vorschusszahlung auf Witwenrente) gestellt. Der Antrag auf das Sterbevierteljahr kann bei dem Rentenservice der Deutschen Post nur eingereicht werden wenn der Verstorbene zuvor eine Rente bezog. Der Antrag auf das Sterbevierteljahr ist einfach auszufüllen.

Die Antragsformulare werden an die Mandantin zur Prüfung und Unterschrift gesandt. Hierbei handelte es sich um folgende Antragsformulare aus dem Komplettpaket Witwen- und Witwerrente der Deutschen Rentenversicherung. Je nach Einzelfall müssen auch weitere Formulare verwendet werden.

Wem das zu kompliziert ist, wende sich an die kostenfreie Rentenstelle (Ortsbehörde) der zuständigen Stadt (Stuttgart), Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder einem kostenpflichtigen unabhängigen Rentenberater.

Montag, 4. April 2011

Keine Krankenversicherungsbeiträge aus selbst gezahlter Direktversicherung

Eine gute Nachricht von der AOK Stuttgart:

Mit Bescheid vom Mai 2006 erhielt ein Mandant von der AOK Stuttgart einen Bescheid bezüglich Pflicht zur Zahlung von Beiträgen aus einem Versorgungsbezug als Kapitalabfindung. Dagegen wurde fristgemäß Widerspruch eingereicht wegen anstehenden Verfahren vor dem Bundessozialgericht.

Laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.09.2010 dürfen Leistungen aus Direktversicherung nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet werden dürfen, soweit ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Beiträge zur Direktversicherung privat weitergezahlt hat.

Die zuviel gezahlten Beiträge vom 01.06.2006 bis 28.02.2011 in Höhe von 1.071,15 € erhält mein Mandant erstattet.

Mein Widerspruch war insoweit erfolgreich.

Samstag, 2. April 2011

Private Rentenberatung

Kostenlose öffentlich-rechtliche Rentenberatung gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung beantworten die Fragen der Versicherten. Sie erhalten eine Rentenauskunft mit der aktuellen Höhe der Regelaltersrente und der Rente wegen Erwerbsminderung sowie die verschiedenen Rentenarten mit den jeweiligen Wartezeiten und der jeweilige mögliche Rentenbeginn mit Rentenabschlag oder ohne Rentenabschlag. Bitte stellen Sie den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Fragen. Hierbei sollte aber keine zu hohe Erwartungen gestellt werden. Optimierungsberatungen und Informationen zu naheliegende Themen müssen die Mitarbeiter aufgrund ständiger BSG Rechtssprechung nicht erbringen. Lassen Sie sich ein unterschriebenes Protokoll mit der Beratung geben.

Unabhängige private Rentenberatung finden Sie bei den privaten Rentenberatern. Der Beruf des Rentenberaters ist geschützt. Für die Erstberatung darf ein Rentenberater nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht mehr als 226,10 € verlangen. Die Beratungsrechnung ist als Werbungsausgaben steuerlich absetzbar. Daneben führen auch Fachanwälte für Sozialrecht, Gewerkschaften und VdK Rentenberatungen durch.

Es empfiehlt sich auf die Qualität der Beratung zu achten. Wieviel Beratungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung führt der Berater täglich durch? Hat der Berater Erfahrungen bei der Deutschen Rentenversicherung gesammelt? Fand ein Studium im Fachbereich gesetzliche Sozialversicherung statt (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) oder Ausbildung statt? Kennt man den Berater beim Rentenversicherungsträger?

Am besten ist eine direkte Empfehlung durch einen Dritten, der schon positive Erfahrungen bei dem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung gesammelt hat. Eine andere Alternative ist es Ihren Arzt/Facharzt zu fragen. Er kennt die Berater und Anwälte vor Ort und kann auch sagen, welche Erfolgsquoten vorliegen. Eine gute Empfehlung gibt der Bundesverband der Rentenberater e.V. in Köln. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann Ihnen auch Anschriften von Rentenberatern geben.