Sonntag, 20. März 2011

Rehabilitationsmaßnahme für Rechtsanwälte in BW

Gemäß § 25 der Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg kann auf Antrag ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, um die Berufsfähigkeit des Rechtsanwaltes zu erhalten oder wiederherzustellen.

Bei dem Zuschuss zu Kosten einer Reha handelt es sich um eine Ermessensleistung.

Rentenberater sind Rechtsanwälten bei der Beantragung einer medizinischen Reha behilflich.

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