Donnerstag, 31. März 2011

Erstattung der Kosten der Überführung nach Tod durch Arbeitsunfall

Bei Tod nach Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung gemäß § 64 SGB VII. Der Verletzte muss an den Folgen eines Versicherungsfalles verstorben sein.

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