Sonntag, 13. März 2011

Berufsunfähigkeitsrente der Psychotherapeuten in BW

Durch Staatsvertrag des Landes Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen geregelt.

Das Versorgungswerk erbringt nach § 13 Abs. 1 der Satzung auf Antrag seiner Mitglieder und sonstigen Leistungsberechtigten nach Erfüllung der Voraussetzung folgende Leistungen:
  1. Altersrente,
  2. Berufsunfähigkeitsrente,
  3. Hinterbliebenenrente,
  4. Erstattung oder Übertragung von Beiträgen,
  5. Kapitalabfindung.
Auf die Leistungen besteht ein Leistungsanspruch.

Eine Rente wegen Berufsunfähikgeit auf Dauer erhält ein Mitglied gem. § 16 Abs. 1 der Satzung, das mindestens für einenMonat vor Eintritt der BerufsunfähigkeitBeiträge geleistet hat, und das
  1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigenKräfte oder Sucht voraussichtlich aufDauer zur Ausübung des Psychotherapeutenberufes unfähig ist und
  2. deshalb seine berufliche Tätigkeit als Psychotherapeut einstellt
Die Einstellung der Tätigkeit ist nachzuweisen.

Eine Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit erhält ein Mitglied gem. § 16 Abs. 2 der Satzung das mindestens für einen Monat vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat und das
  1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigenKräfte oder Sucht auf absehbare Zeit zur Ausübung des Psychotherapeutenberufes unfähig ist und
  2. deshalb seine berufliche Tätigkeit als Psychotherapeut einstellt
Die Einstellung der Tätigkeit ist nachzuweisen.

Es darf also kein Leistungsvermögen für die letzte Tätigkeit als Psychotherapeut oder eine entsprechende Verweisungstätigkeit mehr bestehen. In Frage kommen insoweit vor allem seelische Krankheitsbilder wie Burn-out zur Erlangung einer Rente bei Berufsunfähigkeit.

Insoweit unterscheiden sich die medizinische Voraussetzungen zur Erlangung einer Berufsunfähigkeitsrente von den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wo ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden für eine teilweise Rente bei Berufsunfähigkeit ausreicht (bei Vorliegen der Übergangsregelungen bei Jahrgang bis 1.1.1961).

Für jüngere Psychotherapeuten empfiehlt sich eine zusätzliche private Berufsunfähigkeit abzuschließen. Dort erhält ein Psychotherapeut bei einem Leistungsvermögen von weniger als 50 % eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Es empfiehlt sich einen Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit über einen Rentenberater mit einer Registrierung für die Berufsständischen Versorgungswerke einzureichen. Wurde der Antrag auf Rente wegen Berufsunfähigkeit abgelehnt, sollten Sie ebenfalls einen Rentenberater aufsuchen.

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