Dienstag, 29. März 2011

Anerkenntnis Grad der Behinderung 50 v.H. - Schwerbehinderung

Heute habe ich einer Mandantin die erfreuliche Mitteilung eines Anerkenntnis eines Grades der Behinderung von 50 v.H. ab Antragstellung im Rahmen eines Klageverfahren vor dem Sozialgericht Konstanz durchgeben können. Bei dem GdB von 50 handelt es sich um eine Schwerbehinderung. Das Hauptkrankheitsbild ist ein Chronisches Schmerzsyndrom und Fibromyalgiesyndrom.

Laut Anerkenntnis hat sie für die nachfolgende Behinderungen folgende Einzel-GdB erhalten:
  1. Chronisches Schmerzsyndrom, Funktionelle Organbeschwerden, Fibromyalgiesyndrom = Teil-GdB 30,
  2. Schwerhörigkeit beidseitig mit Ohrgeräuschen = Teil-GdB 20,
  3. Funktionsbehinderung beider Hüftgelenke, Knorpelschäden am rechten Kniegelenk = Teil-GdB 20,
  4. Unwillkürlicher Harnabgang = Teil-GdB 10,
  5. Mastdarmvorfall = Teil-GdB 10
  6. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule = Teil-GdB 10
Die Mandantin kam auf Empfehlung eines Fibromyalgie-Verbandes. Für die Erstberatung ist sie mit dem Zug von Ravensburg nach Stuttgart (Entfernung 185 km) gekommen. Gerne empfiehlt sie mich weiter.

Durch die Schwerbehinderung hat meine Mandantin folgende Vorteile:
  • Kündigungsschutz,
  • keine Mehrarbeit,
  • Zusatzurlaub von 5 Tagen,
  • früherer Rentenbeginn ohne Rentenabschläge,
  • steuerliche Vorteile: Pauschbetrag

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