Samstag, 19. Februar 2011

Schizophrenie und Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)

Die Schizophrenie ist in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) in Ziffer F20 eingeordnet.

Die schizophrenen Störungen sind im allgemeinen durch grundlegende und charakteristische Störungen von Denken und Wahrnehmung sowie inadäquate oder verflachte Affekte gekennzeichnet. Die Bewusstseinsklarheit und intellektuellen Fähigkeiten sind in der Regel nicht beeinträchtigt, obwohl sich im Laufe der Zeit gewisse kognitive Defizite entwickeln können. Die wichtigsten psychopathologischen Phänomene sind
  • Gedankenlautwerden, Gedankeneingebung oder Gedankenentzug, Gedankenausbreitung,
  • Wahnwahrnehmung, Kontrollwahn, Beeinflussungswahn oder das Gefühl des Gemachten,
  • Stimmen, die in der dritten Person den Patienten kommentieren oder über ihn sprechen,
  • Denkstörungen und Negativsymptome.

Der Verlauf der schizophrenen Störungen kann entweder kontinuierlich episodisch mit zunehmenden oder stabilen Defiziten sein, oder es können eine oder mehrere Episoden mit vollständiger oder unvollständiger Remission auftreten.

In einer Phase der vollständigen oder unvollständigen Remission ist das Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes gegeben.

"Schizophrenie ist eine schwerwiegende, meist chronisch verlaufende Erkrankung, die bei einem Großteil der Betroffenen (bis 90%) zu deutlichen und längerfristigen Funktionseinbußen in den Bereichen kognitive Leistung, emotionale Stabilität und Kommunikationsfähigkeit führt und dadurch die soziale Teilhabe erheblich gefährdet. ..Ein Großteil der an Schizophrenie Erkrankten bleibt langfristig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder wenigstens in speziellen Nischen bis hin zur Werkstatt für psychisch Behinderte erwerbsfähig, wenn hinreichend auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse eingegangen wird", siehe Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, Ziffer 23.3.2 Schizophrenie, Seite 532 ff.


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