Arbeitnehmer und Rentner haben die Möglichkeit über die
Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. über einer der Beratungsstellen
- ihre Einkommensteuererklärung gemäß § 4 Nr. 11 StBerG
- eine Steuervorausberechnung
- den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- den Antrag auf Eigenheimzulage
- den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage
zu erledigen. Die Beratungsstellen
- übernehmen für sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt
- überprüfen ihren Steuerbescheid
- vertreten sie im Einspruch- und Klageverfahren
- ermitteln für sie die günstigste Steuerklassse
- sind ihnen auch bei Kindergeldsachen im Rahmen des EStG behilflich
Die Lohnsteuerhilfe bietet einen gutes Preis-Leistungsverhältnis. Selbständige sollten sich an einen Steuerberater wenden, da die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe nur Arbeitnehmer und Rentner beraten.
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