Donnerstag, 24. Februar 2011

Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg - Arbeitnehmer und Rentner

Arbeitnehmer und Rentner haben die Möglichkeit über die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. über einer der Beratungsstellen
  • ihre Einkommensteuererklärung gemäß § 4 Nr. 11 StBerG
  • eine Steuervorausberechnung
  • den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • den Antrag auf Eigenheimzulage
  • den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage
zu erledigen. Die Beratungsstellen
  • übernehmen für sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt
  • überprüfen ihren Steuerbescheid
  • vertreten sie im Einspruch- und Klageverfahren
  • ermitteln für sie die günstigste Steuerklassse
  • sind ihnen auch bei Kindergeldsachen im Rahmen des EStG behilflich
Die Lohnsteuerhilfe bietet einen gutes Preis-Leistungsverhältnis. Selbständige sollten sich an einen Steuerberater wenden, da die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe nur Arbeitnehmer und Rentner beraten.

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