Samstag, 26. Februar 2011

Burn-Out Kliniken für Lehrer, Ärzte, Banker und Manager

Nach der Finanzkrise stehen Banker unter noch größerem Verkaufsdruck. Sie haben Angst die Zielvorgaben nicht zu erfüllen. Zwei von drei Manager leiden unter einer dauernden Erschöpfung laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung. Die Klinik Statistik der Klinik Rosenau bezüglich der häufigsten Krankheitsbildern bei Lehrern ist beunruhigend. 69 % der Lehrer haben als Krankheitsursache eine Depression, 33 % leiden unter einer somatoformen Krankheit. Häufiger betroffen sind auch Ärzte. Niedergelassene Ärzte trifft Burn-out zu etwa 25 % und Klinikärzte zu etwa 20 %. Auch die Berufsgruppe der Pfarrer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten sind nicht von Burn-out gefeit.

Sind Sie von Burn-Out betroffen? Ein Burn-Out Test von Dr. Doris Wolf, Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin zeigt Ihnen Ihr Burn-Out Risiko.

Nachstehend habe ich Burn-Out-Kliniken zusammengestellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne können Sie mir weitere Kliniken nennen.

Steuerberater für Existenzgründer Rentenversicherungspflicht

Viele Existenzgründer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, ohne das sie oder ihr Steuerberater es wissen. Folgende Existenzgründer sind als Selbständige versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung:
  • Selbständige Lehrer, unter anderem auch Sportlehrer, Fitnesslehrer, Tennislehrer, Musiklehrer,
  • Physiotherapeuten, Masseure, Krankengymnasten,
  • Hebammen und Entbindungspfleger,
  • Künstler und Publizisten,
  • Hausgewerbetreibende,
  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind,
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige,
  • Scheinselbständige, die ein Gewerbe angemeldet haben
Sprechen Sie Ihren Steuerberater oder Ihren Existenzgründungsberater zu diesem Thema an, bevor Sie vom Rentenversicherungsträger "gefunden" werden. Spätere Beitragsnachforderungen von mehr als 30.000 € können die Folge sein. Nicht jedem Steuerberater ist das Thema Versicherungspflicht der Selbständigen umfassend bekannt. Im Zweifel möchte Sie Ihr Steuerberater oder Existenzgründungsberater zu einem Rentenberater "überweisen".

Nichtstun ist nicht die Lösung. Bei einer Sozialversicherungsprüfung taucht das Problem wieder auf und eine Insolvenz Ihres Unternehmens kann bei fehlender Liquidität drohen.

Freitag, 25. Februar 2011

Diplompsychologen in Stuttgart-Mitte

Ich werde als Rentenberater immer nach Anschriften von Diplom-Psychologen gefragt für die Verhaltstherapie. Nachfolgend habe ich eine Liste erstellt:

  • Rainer Handt, Diplom-Psychologe, Christophstr. 5, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711-23 69 360,
  • Hartmut Gerber, Diplom-Psychologe, Zeppelinstr. 100, 70193 Stuttgart, Tel. 0711-633 3209,
  • Seija Jaakkola v.-Gostowski, Diplom-Psychologin, Schlosstr. 100, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-61 51 224,
  • Cornelia Späth, Diplom-Psychologin, Köllestr. 1, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-6 36 87 64,
  • Margarete Weber, Diplom-Psychologe, Neue Brücke 1, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 00 71 99,
  • Csilla Körmendy, Diplom-Psychologin, Haußmannstr. 2, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-580788,
  • Sonja Friedrich-Killinger, Psychotherapeutin, Sophienstr. 32, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-22 00 99 55,
  • Sibylle Doch, Diplom-Psychologe, Alexanderstr. 131, 70180 Stuttgart, Tel. 0711-649 19 54,
  • Gisela Timm-Schlenther, Diplom-Psychologin, Silberburgsgr. 129 A, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-615 66 86 34,
  • Petra Wenzlik, Psychologische Psychotherapeutin, Haußmannstr. 66, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-549 60 20,
  • Dieter Merkle, Psychologische Praxis, Lindenspürstr. 32, 70176 Stuttgart, 0711-69 98 88 08,
  • Erika Schmidt, Diplom-Psychologin, Christophstr. 8, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-70 188 914,

Donnerstag, 24. Februar 2011

Lohnsteuerhilfe BW e.V. - Beratungsstellen Stuttgart und Umgebung

Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg - Beratungsstellen Stuttgart und Umgebung:
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Stuttgart-Mitte, Sophienstr. 24, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711-960 350,
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Stuttgart-Bad-Cannstatt, Marktstr. 17-19, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt, Telefon: 0711-310 596-60
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Stuttgart-Feuerbach, Stuttgarter Str. 96, 70469 Stuttgart-Feuerbach, Telefon: 0711-855 828
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Stuttgart-Leinfelden-Echterdingen, Kernerstr. 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Telefon: 0711-708 33 58
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Böblingen, Landhausstr. 20, 71032 Böblingen, Telefon: 07031-22 76 68
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Böblingen, Wilhelmstr. 34, 71032 Böblingen, Telefon: 07031-22 15 36
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Sindelfingen, Wettbachstr. 2, 71063 Sindelfingen, Telefon: 07031-79 640
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Leonberg, Elfingerstr. 13, 71229 Leonberg, Telefon: 07152-939 570
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Waiblingen, Neuer Bahnhof, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151-982 280
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Ludwigsburg, Bunzstr. 1, 71638 Ludwigsburg, Telefon: 07141-935 30
  • Lohnsteuerhilfe BW e.V. Ludwigsburg, Wilhelmsstr. 22, 71638 Ludwigsburg, Telefon: 07141-688 96 92

Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg - Arbeitnehmer und Rentner

Arbeitnehmer und Rentner haben die Möglichkeit über die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. über einer der Beratungsstellen
  • ihre Einkommensteuererklärung gemäß § 4 Nr. 11 StBerG
  • eine Steuervorausberechnung
  • den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • den Antrag auf Eigenheimzulage
  • den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage
zu erledigen. Die Beratungsstellen
  • übernehmen für sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt
  • überprüfen ihren Steuerbescheid
  • vertreten sie im Einspruch- und Klageverfahren
  • ermitteln für sie die günstigste Steuerklassse
  • sind ihnen auch bei Kindergeldsachen im Rahmen des EStG behilflich
Die Lohnsteuerhilfe bietet einen gutes Preis-Leistungsverhältnis. Selbständige sollten sich an einen Steuerberater wenden, da die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe nur Arbeitnehmer und Rentner beraten.

Basis Seminar Existenzgründung IHK Stuttgart

Sie planen eine Existenzgründung in Stuttgart? Die IHK Stuttgart bietet "Basis-Seminare Existenzgründung" an mit dem Ziel einen Geschäftsplan zu erstellen und umzusetzen.
Die "Basis-Existenzgründungs-Seminare" werden an vier Abende zu einem Teilnehmerentgelt von 60 € angeboten. Gutes Preis-Leistungsangebot.

In der Regel ist das Thema
  • Anwartschaftserhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Beratung zu einer privaten Berufsunfähigkeit,
  • gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung,
  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (Rettungsschirm),
  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Statusantrag bezüglich Prüfung ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als GGF,
  • Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger,
  • Scheinselbständiger,
  • Versicherungspflichtige Selbständige
nicht im Focus einer Existenzgründungsberatung.

Das kann den Existenzgründer in den Ruin treiben. Ich habe Beratungsfälle von Selbständigen mit einer Forderung des Rentenversicherungsträgers von über 30.000 € - Peanuts? Eher ein Fall für die Insolvenz.

Suchen Sie das Gespräch mit einem unabhängigen Rentenberater. Bei einer kostenfreien Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung laufen Sie unter Umständen in eine Falle.

Existenzgründung RKW Stuttgart und Rentenberater

Sie planen eine Existenzgründung in Stuttgart? Das RKW bietet Existenzgründungsseminare nach den Richtlinien des BMWi an. Es handelt sich um jeweils 3-tägige Seminarveranstaltungen in Stuttgart mit einer Seminargebühr laut RKW in Höhe von 40,00 €.

Aus Sicht des Bloginhabers handelt es sich um ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.

In der Regel ist das Thema
  • Anwartschaftserhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Beratung zu einer privaten Berufsunfähigkeit,
  • gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung,
  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (Rettungsschirm),
  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Statusantrag bezüglich Prüfung ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als GGF,
  • Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger,
  • Scheinselbständiger,
  • Versicherungspflichtige Selbständige
nicht im Focus einer Existenzgründungsberatung.

Das kann den Existenzgründer in den Ruin treiben. Ich habe Beratungsfälle von Selbständigen mit einer Forderung des Rentenversicherungsträgers von über 30.000 € - Peanuts? Eher ein Fall für die Insolvenz.

Suchen Sie das Gespräch mit einem unabhängigen Rentenberater. Bei einer kostenfreien Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung laufen Sie unter Umständen in eine Falle.

34-jährige Beamtenwitwe erhält keine Witwenrentenversorgung

Heute war eine beamtete Lehrerin in meiner Beratung. Hintergrund der Beratung war, das sie beabsichtigt ihren geschiedenen 75-jährigen Ehemann wieder zu heiraten. Es fand eine für mich sehr interessante komplexe Beratung zum Thema der "nachgeheirateten Witwe" statt.

Soweit eine Frau einen 65-jährigen Landesbeamten nach Eintritt in den Ruhestand heiratet, handelt es sich um eine sogenannte Nachheirat im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW). Es besteht kein Anspruch auf Witwengeld. Dies gilt auch wenn die Ehegatten nach Scheidung wieder geheiratet haben. Entscheidend ist die letzte Ehe.

Die "nachgeheiratete Witwe" hat Anspruch auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages gem. § 36 LBeamtVGBW im Umfang 75 v.H. des Witwengeldes, sofern keine teilweise Versagung erfolgt.

Eine teilweise Versagung gem. § 34 LBeamtVGBW erfolgt, wenn die Witwe mehr als zwanzig Jahre jünger als der Verstorbene ist und aus der Ehe ein Kind nicht hervorgegangen ist. Hier wird der Unterhaltsbeitrag für jedes angefangene Jahr des Altersunterschieds über zwanzig Jahre um 5 Prozent gekürzt, jedoch höchstens um 35 Prozent.

Der Unterhaltsbeitrag wird um das anrechenbare Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen gekürzt gem. § 68 LBeamtVGBW.

Passive 65-jährige Beamte im Ruhestand können insoweit eine jünger als 45-jährigen Ehefrau kaum über Hinterbliebenenversorgung absichern. Soweit die Ehefrau älter ist, kann dennoch durch Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen kein Auszahlungsanspruch der Witwe entstehen.

Bitte lassen Sie sich bei einem Rentenberater mit erweiterter Registrierung für Beamtenversorgung beraten.

Existenzgründung IHK Stuttgart und Rentenberater

Sie planen eine Existenzgründung in Stuttgart? Die IHK in Stuttgart bietet am 24.02.2011 einen Workshop "intensiv" für Existenzgründer an. Bei der IHK in Waiblingen findet am 2. März im IHK Haus in Waiblingen, Kappelbergstraße 1 eine kostenlose Beratung rund um die Existenzgrünndung in der Zeit von 9.00 bis 12 Uhr stattt. Informationen bei Oliver Kettner unter Telefon-Nr. 07151-9 59 69-24 oder unter www.stuttgart.ihk.de.

In der Regel ist das Thema
  • Anwartschaftserhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Beratung zu einer privaten Berufsunfähigkeit,
  • gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung,
  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (Rettungsschirm),
  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Statusantrag bezüglich Prüfung ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als GGF,
  • Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger,
  • Scheinselbständiger,
  • Versicherungspflichtige Selbständige
nicht im Focus einer Existenzgründungsberatung.

Das kann den Existenzgründer in den Ruin treiben. Ich habe Beratungsfälle von Selbständigen mit einer Forderung des Rentenversicherungsträgers von über 30.000 € - Peanuts? Eher ein Fall für die Insolvenz.

Suchen Sie das Gespräch mit einem unabhängigen Rentenberater. Bei einer kostenfreien Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung laufen Sie unter Umständen in eine Falle.

Weitere Links zu Existenzgründung:

Basis-Seminar Existenzgründung IHK Stuttgart
Existenzgründung RKW Stuttgart und Rentenberater

Mittwoch, 23. Februar 2011

Rente wegen teilweiser EM und Hinzuverdienst

Heute kam ein Mandant auf Empfehlung eines Psychiaters zu mir. Er ist trockener Alkoholiker ohne Leberschaden. Er wird wegen Depressionen von einem Facharzt für Psychiatrie und einem Diplompsychologen und Psychotherapeut behandelt.

Er ist gelernter Schlosser hat aber keinen Berufschutz mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung, da er nach dem 02.01.1961 geboren ist. Insoweit entfällt eine mögliche Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit. Er hat auch keine private Berufsunfähigkeit oder Betriebsrente.

Seit 01.07.2010 bezieht er Hartz-4 und ab 01.01.2011 werden vom Jobcenter keine Beiträge mehr an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit in das Rentenkonto kommen. Das Problem taucht aber bei einem Meldeverstoß auf... und er verliert seinen besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen EM.

Da er eine geringfügige Beschäftigung ausübt, habe ich ihn auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit und damit auf die Versicherungspflicht durch Aufzahlung von derzeit 4,9 % hingewiesen.

Er will noch 4 Stunden arbeiten und den Rest über die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung ausgleichen. Er fragte mich was er neben einer Rente wegen teilweiser EM hinzuverdienen kann.

Bei Annahme von geringen Entgelten bei Sozialleistungsbezug wegen Arbeitslosigkeit kann er laut meiner Berechnung noch 881,48 € Brutto neben einer Rente wegen teilweiser EM monatlich hinzuverdienen.

Fibromyalgie (FMS) und EM-Rente beantragen

Welche Formulare benötige ich für den Antrag für eine Rente wegen Erwerbsminderung?
Nachfolgend habe ich Ihnen die üblichen Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung in einer Übersicht zusammengestellt:

  • R 100 Antrag auf Versichertenrente,
  • R 210 Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung,
  • R 211 Ergänzungsblatt zum Vordruck R 210,
  • R 810 Meldung zur Krankenversicherung der Rentner,
  • R 811 Ergänzungsblatt zum Vordruck R 810,
  • R 815 Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung,
  • R 820 Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
Finden Sie es zu kompliziert die Antragsformulare auszufüllen? Bei dem Krankheitsbild des Fibromyalgie-Syndroms (FMS) empfehle ich vor einem Rentenantrag einen Rentenberater aufzusuchen. Sie vermeiden dadurch als "Rentenjäger" mit einer "Rentenbegehrungshaltung" oder einer "Leistungsbegehrungshaltung" abgestempelt zu werden.

Grund: Die Diagnose eines Fibromyalgie-Syndroms (FMS) ist kein "Sesam-öffne-dich", kein "Zauberwort" für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Vor Einreichung des Rentenantrages ist es wichtig den hohen Leidensdruck durch die Erkrankung nachzuweisen. Die Angaben Ihres Hausarztes ergänzt durch Ihre Angaben und vielleicht durch Ihren Psychiater reichen alleine nicht mehr aus. Die Ablehnungsquote liegt schätzungsweise bei 90 % bei den Rentenanträgen wegen Fibromyalgie (FMS).

Dienstag, 22. Februar 2011

Fibromyalgie (FMS) und Kliniken - Baden Württemberg

Weitere Links zu Fibromyalgie:


Montag, 21. Februar 2011

Kosten für Rentenberatung Stuttgart

Eine Erstberatung bei einem unabhängigen Rentenberater muss nicht teuer sein. Bereits ab 39 € entsprechend einer viertel Stunde Beratungszeit ist ein Beratungstermin beim Bloginhaber möglich. Die Beratungszeit wird Minutengenau abgerechnet. Für 52 € erhält man eine Beratung für 20 Minuten. Die Beratungskosten für 30 Minuten Beratung sind bei 78 €, 60 Minuten Beratung bei 156 €, bei längerer Beratungszeit jedoch nie über 226,10 € (Privatpersonen).

Die Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, werden von den Finanzämter als Werbungskosten anerkannt (BdF IV B 5-S 2255-357/9).

Es muss keine Mitgliedschaft wie bei einer Gewerkschaft oder bei VdK abgeschlossen werden. Es gibt keine versteckte Mitgliedskosten.

In der Erstberatung können die Chancen für
  1. die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung,
  2. die Gewährung einer Verletztenrente nach Arbeitsunfall,
  3. eine Schwerbehinderung
ermittelt werden. Auch andere Themen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Berufsständischen Versorgungswerken, Privaten Personenversicherungen können beraten werden.

Gerne können Sie auch eine Zweitmeinung neben VdK, Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren einholen.

Kosten für Erstberatung bei Rentenberater Stuttgart

Eine Erstberatung bei einem unabhängigen Rentenberater muss nicht teuer sein. Bereits ab 39 € entsprechend einer viertel Stunde Beratungszeit ist ein Beratungstermin beim Bloginhaber möglich. Die Beratungszeit wird Minutengenau abgerechnet. Für 52 € erhält man eine Beratung für 20 Minuten. Die Beratungskosten für 30 Minuten Beratung sind bei 78 €, 60 Minuten Beratung bei 156 €, bei längerer Beratungszeit jedoch nie über 226,10 € (Privatpersonen).

Die Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, werden von den Finanzämter als Werbungskosten anerkannt (BdF IV B 5-S 2255-357/9).

Es muss keine Mitgliedschaft wie bei einer Gewerkschaft oder bei VdK abgeschlossen werden. Es gibt keine versteckte Mitgliedskosten.

In der Erstberatung können die Chancen für
  1. die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung,
  2. die Gewährung einer Verletztenrente nach Arbeitsunfall,
  3. eine Schwerbehinderung
ermittelt werden. Auch andere Themen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Berufsständischen Versorgungswerken, Privaten Personenversicherungen können beraten werden.

Gerne können Sie auch eine Zweitmeinung neben VdK, Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren einholen.

Sonntag, 20. Februar 2011

Bulimia nervosa (Bulimie) und Rente wegen Erwerbsminderung

Unter Bulimie wird die Ess-Brech-Sucht bezeichnet. Der Begriff Bulimie stammt aus dem Griechischen und heißt frei übersetzt "Ochsenhunger". Das Krankheitsbild Bulimie wird unter den Essstörungen, in der Klassifikation des ICD-10 mit F 50.2 eingeordnet.

Die Kriterien des ICD-10, F 50.2 Bulimia Nervosa sind:
  1. Andauernde Beschäftigung mit Essen, unwiderstehliche Gier nach Nahrungsmitteln;
  2. Essattacken, bei denen in kurzer Zeit sehr große Mengen an Nahrung konsumiert werden.
  3. Versuch dem dickmachenden Effekt von Nahrungsmitteln durch verschiedene ausgleichende Verhaltensweisen entgegenzusteuern: selbst herbeigeführtes Erbrechen, Missbrauch von Abführmitteln, zeitweilige Hungerperioden, Einnahme von Appetitzüglern, Schilddrüsenpräparaten oder Diuretika. Bei Diabetikerinnen kann es zur Vernachlässigung der Insulinbehandlung kommen.
  4. Krankhafte Furcht dick zu werden und eine scharf definierte Gewichtsgrenze, die weit unter dem prämorbiden, medizinisch als "gesund" betrachtet wird.
  5. Häufige Vorgeschichte einer Episode mit Anorexia nervosa mit einem Intervall von einigen Monaten bis mehreren Jahren. Diese Episode kann voll ausgeprägt gewesen sein oder eine verdeckte Form mit mäßigem Gewichtsverlust und/oder einer vorübergehenden Amenorrhoe.
Das Durchschnittsalter der an Bulimie Erkrankten ist bei 18 Jahren. In leichteren Fällen wird eine ambulante Psychotherapie, in stärkeren Fällen eine stationäre Psychotherapie empfohlen.
Der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" hat bei dieser Altersgruppe Vorrang. Soweit nach der Rehabilitation der Tagesablauf immer noch durch stundenlangen Wechsel von Essanfällen und Erbrechen stark beeinträchtigt ist, wird das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest vorübergehend reduziert sein.

In diesen Ausnahmefällen wird der Rentenversicherungsträger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung feststellen. Da die jungen Frauen häufig noch keine 60 Monate Beiträge aus rentenversicherungspflichtigter Beschäftigung haben, kann die Rente wegen Fehlen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt werden. Zu Prüfen wäre hier die vorzeitige Wartezeiterfüllung.

Rentenberater sind in Fragen von Krankengeldzahlung, Rehamaßnahme und einer eventuellen Rente den Bulimie-Betroffenen behilflich.

Burn-Out-Syndrom und Wegfall von Krankengeld bzw. Krankentagegeld

Das Burn-Out-Syndrom findet sich noch nicht in der Internationalen Klassifikation von Krankheiten - ICD-10 als Diagnose. Das ICD 10 spricht unter Z73.0 von Ausgebranntsein oder Burn-out als Zustand der totalen Erschöpfung. In den Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen wird häufig eine Erschöpfungsdepression diagnostiziert.

Für den Burn-Out-Erkrankten ist es vielfach schwer, sich mit dem Krankheitsbild auseinanderzusetzen. Häufig wird erstmal ein Hausarzt besucht, der einen behandelt und Medikamente verschreibt.

Bei Krankschreibung über den Hausarzt wird die Krankenkasse sehr frühzeitig nach 4 Wochen beim behandelnden Hausarzt nachfragen, wie er die weitere Arbeitsunfähigkeit begründe. Diese Fälle landen schließlich bei Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK), der einen häufig wieder arbeitsfähig schreibt.

Bei einer seelischen Erkrankung und Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit ist es ratsam, sich von einem Facharzt für Pychiatrie behandeln zu lassen. Dieser entscheidet, ob eine Reha in einer Psychosomatischen Klinik oder eine Akuteinweisung in einer Psychosomatischen Klinik sinnvoll ist.

Ansonsten übernimmt die Krankenkasse die Initiative und stellt Arbeitsfähigkeit fest.
Für eine weitere Krankschreibung benötigt die Krankenkasse Befundunterlagen eines Facharztes für Psychiatrie und nicht eines Hausarztes.

Letztendlich wird von dem Burn-Out-Erkrankten verlangt, alle sinnvolle medizinische Maßnahmen wie eine psychiatrische Behandlung und eine Verhaltenstherapie bei einem Diplompsychologen durchzuführen. In schweren Erkrankungsfällen wird vom Erkrankten auch die Einsicht für eine stationäre Behandlung in einer Psychosomatischen Klinik gesehen.

Soweit die Krankenkasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die weitere Arbeitsunfähigkeit durch Bescheid ablehnt, ist innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch einzureichen. Hierbei kann Ihnen ein Rentenberater gerne helfen.

Weitere Links zu Burn-Out-Syndrom:
Burn-Out-Syndrom und Rente wegen Berufsunfähigkeit
Burn-Out-Syndrom und Grad der Behinderung


Burn-Out-Syndrom und Grad der Behinderung

Am Freitag war eine Mandantin aus dem Klinikum Stuttgart bei mir. Sie berichtet mir, das sie sich nach der Arbeit ins Bett lege und im Grunde genommen erst Montag früh wieder aufstehe. Sie zeigte eine starke Erschöpfung und Kraftlosigkeit. Ich habe ihr empfohlen, sich sofort über den Hausarzt an einen Psychiater zu wenden. Für einen Laien wie mich lagen Symptome eines Burn-Out-Syndroms vor.

Das Burn-Out-Syndrom findet sich noch nicht in der Internationalen Klassifikation von Krankheiten - ICD-10 als Diagnose. Das ICD 10 spricht unter Z73.0 von Ausgebranntsein oder Burn-out als Zustand der totalen Erschöpfung. In den Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen wird häufig eine Erschöpfungsdepression diagnostiziert.

Bei schwereren Formen von Burn-Out ist es sinnvoll eine Schwerbehinderung beim Versorgungsamt (in Baden-Württemberg sind hierfür die Landratsämter die zuständigen Behörden) zu beantragen. Eine Schwerbehinderung ist bei einem Grad von 50 v.H. erfüllt. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderungseigenschaft kann nach § 124 SGB IX die Befreiung von Mehrarbeit verlangt werden. Insoweit kommt der Erkrankte aus der "Überstundenfalle". Zudem haben Schwerbehinderte im Rahmen von § 81 SGB IX Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung.

Das Burn-Out-Syndrom oder die Erschöpfungsdepression wird als Behinderung in Ziffer 3.7 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen, mit erfasst:

Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen = 0-20 v.H.

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
(z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen,
Entwicklung mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) = 30-40 v.H.

Bei Vorliegen weiterer Funktionsstörungen wie Tinnitus (Ohrgeräusche), einem HWS oder LWS-Syndrom oder einer Hautkrankheit kann ein Gesamt-GdB von 50 v.H zusammenkommen.

Ich rege an, diese Fragestellungen im Vorfeld vor einem Antrag auf Schwerbehinderung mit einem Rentenberater zu besprechen. Keine Angst, der Rentenberater befasst sich nicht nur mit Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsminderung sondern auch mit dem Thema der Schwerbehinderung. Er kann Ihnen auch bei der Durchsetzung im Widerspruchs- oder Klageverfahren helfen.

Weitere Links zu Burn-Out-Syndrom:
Burn-Out-Syndrom und Rente wegen Berufsunfähigkeit,
Burn-Out-Syndrom und Wegfall von Krankengeld bzw. Krankentagegeld

Samstag, 19. Februar 2011

Burn-out-Syndrom und Rente wegen Berufsunfähigkeit

In der Karriestufe brennt man in der Tätigkeit, bis man "ausgebrannt" ist. Der Vergleich mit einer Raketenbrennstufe stellt sich mir. Für dieses Krankheitsbild existiert keine Diagnose nach den ICD-10 Manual.

Das Burn-Out-Syndrom betrifft nicht nur Sozialberufe wie Krankenpflegepersonal, Ärzte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Lehrer sondern auch Manager, leitende Angestellte und Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten. Im Grund betrifft das Krankheitsbild Burn-Out vor allem die Personen, die sich besonders für ihre Klienten oder Patienten einsetzen.

Laut einer Berufsauflistung von Prof. Dr. med. Volker Faust sind noch mehr betroffen als ich dachte: "Anwälte, Ärzte, Beschäftigungstherapeuten, Bibliothekare, Drogenberater, Eltern autistischer oder sonstig behinderter Kinder, Erwachsenenbildner, Erzieher, Fürsorgeleistende im weitesten Sinne, Personal von Vollzugsanstalten, Hauseltern in Kinderdörfern, Hauswirtschaftsleiterinnen, Jugendbetreuer, Kindergärtnerinnen, Krankenhausapotheker, Lehrer, Leiter von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, Manager, Mitarbeiter von Beratungsstellen, Pfarrer, Pfleger, Polizisten, Psychotherapeuten, Schulpsychologen, Schwestern, Sozialarbeiter, Sporttrainer, Sprach- und Stimmtherapeuten, Stewardessen, Therapeuten behinderter Kinder und Zahnärzte. Ferner - von den üblichen Bedingungen abweichend aber offenbar nicht selten - Arbeitslose, Büroangestellte, Fabrikarbeiter, Fluglotsen, Studenten u.a."

Die amerikanische Psychologin Corinna Maslach entwickelte einen speziellen Fragebogen, das Maslach-Burn-Out-Inventar, das folgende Symptome feststellte:
  1. Emotionale Erschöpfung - also das Gefühl von Überforderung, Erschöpfung, Frustration sowie Angst vor dem nächsten Arbeitstag,
  2. Depersonalisierung - gemeint ist die distanzierte, negative, unpersönlich, herzlose oder auch zynische Einstellung gegenüber Klienten, Patienten oder Schülern,
  3. Reduzierte persönliche Leistungsfähigkeit - die Betroffenen erleben sich in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, hinsichtlich Aufmerksamkeit, Konzentrations- und Durchhaltefähigkeit, deutlich gemindert. Viele neigen dazu sich selber die Schuld am eigenen Versagen zu geben.
Betroffene erleben das Krankheitsbild in Form von Kraftlosigkeit, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Aversionen gegen die Arbeitssituation, Ohrpfeifen (Tinnitus), Schwindel, Kopf- und Rückenschmerzen. Sie haben das Gefühl immer mehr Energieaufwand und Zeit aufzubieten und immer weniger Arbeitsproduktivität herauszuholen.

Soweit nach einer Rehabilitation die Leitungsfähigkeit sich nicht mehr wieder einstellt, ist der Weg über eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Rente wegen voller Erwerbsminderung je nach Altersversorgungssystem unausweichlich.

Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 22.03.2006 für einen Manager aus München erstmals Berufsunfähigkeit für ein Burn-out festgestellt, Aktenzeichen 25 O 197 98/03. Dieser erhielt eine Nachzahlung in Höhe von ca. 148.000 € für die rückwirkende Zahlung einer Rente wegen privater Berufsunfähigkeit und Erstattung von 65.000 € an Versicherungsbeiträgen.

In den Fragen bezüglich Krankentagegeld, Krankengeld, Rehabilitation, Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsminderung hilft Ihnen ihr Rentenberater.

Weitere Links zu Burn-Out-Syndrom:
Burn-Out-Syndrom und Grad der Behinderung
Burn-Out-Syndrom und Wegfall von Krankengeld bzw. Krankentagegeld
Burn-Out Kliniken für Lehrer, Ärzte, Banker und Manager

Schizophrenie und Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)

Die Schizophrenie ist in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) in Ziffer F20 eingeordnet.

Die schizophrenen Störungen sind im allgemeinen durch grundlegende und charakteristische Störungen von Denken und Wahrnehmung sowie inadäquate oder verflachte Affekte gekennzeichnet. Die Bewusstseinsklarheit und intellektuellen Fähigkeiten sind in der Regel nicht beeinträchtigt, obwohl sich im Laufe der Zeit gewisse kognitive Defizite entwickeln können. Die wichtigsten psychopathologischen Phänomene sind
  • Gedankenlautwerden, Gedankeneingebung oder Gedankenentzug, Gedankenausbreitung,
  • Wahnwahrnehmung, Kontrollwahn, Beeinflussungswahn oder das Gefühl des Gemachten,
  • Stimmen, die in der dritten Person den Patienten kommentieren oder über ihn sprechen,
  • Denkstörungen und Negativsymptome.

Der Verlauf der schizophrenen Störungen kann entweder kontinuierlich episodisch mit zunehmenden oder stabilen Defiziten sein, oder es können eine oder mehrere Episoden mit vollständiger oder unvollständiger Remission auftreten.

In einer Phase der vollständigen oder unvollständigen Remission ist das Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes gegeben.

"Schizophrenie ist eine schwerwiegende, meist chronisch verlaufende Erkrankung, die bei einem Großteil der Betroffenen (bis 90%) zu deutlichen und längerfristigen Funktionseinbußen in den Bereichen kognitive Leistung, emotionale Stabilität und Kommunikationsfähigkeit führt und dadurch die soziale Teilhabe erheblich gefährdet. ..Ein Großteil der an Schizophrenie Erkrankten bleibt langfristig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder wenigstens in speziellen Nischen bis hin zur Werkstatt für psychisch Behinderte erwerbsfähig, wenn hinreichend auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse eingegangen wird", siehe Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, Ziffer 23.3.2 Schizophrenie, Seite 532 ff.


Borderline Persönlichkeitsstörung - ICD-10 F 60.31 / DSM IV 301.83

Ich habe eine Mandantin mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Ich habe sie im Widerspruchsverfahren bezüglich einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) und beim anschließenden Antrag auf Weitergewährung ihrer EM-Rente unterstützt. Insoweit möchte ich das Krankheitsbild, das bei Frauen häufig mit einer Esstörung verbunden ist, schildern.

Bei der internationalen Klassifikation nach dem ICD-10 wird die Borderline Persönlichkeitsstörung unter F. 60.31 eingruppiert.

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung wird nach dem amerikanischen Klassifikationssystem für psychische Störungen DSM-IV wie folgt beschrieben:

Ein tiefgreifendes Muster von Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, im Selbstbild und in den Affekten sowie von deutlicher Impulsivität. Die Störung beginnt im frühen Erwachsenenalter und tritt in den verschiedensten Situationen auf.

Mindestens fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
  1. Verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden.
  2. Ein Muster instabiler, aber intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierung und Entwertung gekennzeichnet ist.
  3. Identitätsstörung: ausgeprägte und andauernde Instabilität des Selbstbildes oder der Selbstwahrnehmung.
  4. Impulsivität in mindestens zwei potentiell selbstschädigenden Bereichen (Geldausgeben, Sexualität, Substanzmissbrauch, rücksichtsloses Fahren, Fressanfälle ).
  5. Wiederholte suizidale Handlungen, Selbstmordandeutungen oder drohungen oder Selbstverletzungsverhalten.
  6. Affektive Instabilität infolge einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung (z.B. hochgradige episodische Dysphorie, Reizbarkeit oder Angst, wobei diese Verstimmung gewöhnlich einige Stunden und nur selten mehr als einige Tage andauern).
  7. Chronische Gefühle von Leere.
  8. Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, die Wut zu kontrollieren (z.B. häufige Wutausbrüche, andauernde Wut, wiederholte körperliche Auseinandersetzungen).
  9. Vorübergehende, durch Belastungen ausgelöste paranoide Vorstellungen oder schwere dissoziative Symptome.

Herzinfarkt und Rente wegen Erwerbsminderung

Nach Herzinfarkt, Op, Stentversorgung und anschließender Anschlußreha sind die meisten Erkrankten wieder so hergestellt, das sie die frühere Tätigkeit wieder aufnehmen können. In der Reha kommen die Betroffenen in der Regel wieder auf eine Leistungsfähigkeit von ca. 175 Watt und mehr. Heute weiß man das Ruhe nach Herzinfarkt, wie noch in den 70er Jahren empfohlen Gift ist. In den Rehakliniken wird die Leistunngsfähigkeit gezielt durch ärztlich kontrollierten Sport unterstützt.

Ein kleiner Teil der Herzinfarkt Erkrankten erreicht gerade noch die Wattzahl von 75 Watt oder weniger. Bei einer Wattzahl von weniger als 50 Watt kann keine leichte Tätigkeit mehr ausgeübt werden. Bei einem Ejektionsfraktionswerkt (EF-Wert) von weniger als 40 % liegt eine schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung vor.
Die Ejektionsfraktion (EF) ist die Menge Blut, die die linke Herzkammer im Verhältnis zur Gesamtmenge Blut, die sich in der Herzkammer befindet, in den Körper pumpt.

Der Kardiologe kann den EF-Wert am ungefährlichsten über eine Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiographie) durchführen.

In den letztgenannten Fällen wäre ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) angezeigt. Sehr häufig wird der Rentenantrag abgelehnt, weil der Kardiologe den Schwerpunkt auf das Belastungs-EKG (Watt-Zahl) legt.
,
Es empfiehlt sich einen Rentenberater aufzusuchen, der den Betroffenen bei dem Rentenverfahren unterstützt.

Freitag, 18. Februar 2011

Parkinson - Grad der Behinderung (GdB) - VersMedV -

  • ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung = GdB: 30 - 40
  • deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung = GdB: 50 - 70
  • schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität = GdB: 80 - 100

Parkinson - Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)

Laut Wikipedia ist die Parkinson-Krankheit bzw. Morbus Parkinson eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung. Der Morbus Parkinson ist gekennzeichnet durch das vornehmliche Absterben von Nervenzellen in der Substantia nigra (einer Struktur im Mittelhirn) mit dem Botenstoff Dopamin. Der Mangel an Dopamin führt letztlich zu einer Verminderung der aktivierenden Wirkung der Basalganglien auf die Großhirnrinde.

Die Leitsymptome sind laut Wikipedia:

  • Muskelstarre,
  • verlangsamte Bewegungen, welche bis hin zu Bewegungslosigkeit führen kann,
  • Tremor (Muskelzittern) sowie
  • Haltungsinstabilität.

Der Morbus Parkinson tritt durchschnittlich ab dem 55. Lebensjahr auf, kann zu 20 % auch bei jüngeren Personen auftreten. Die Parkinson Erkrankung beginnt zu 70 % mit einem Tremor, der überwiegend in Ruhe auftritt.

Die Leistungsfähigkeit bei Parkinson kann im Erwerbsleben bei kognitiven und/oder emotionalen Störungen beeinträchtigt sein. Je nach Ausprägung kann es zu einer zeitlichen Reduzierung des Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kommen.

Insoweit kann es zu einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit oder zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommen.

Zum negativen Leistungskatalog können
  • Umstellungsfähigkeit,
  • Flexibilität des Denkens und Handelns,
  • Umgang mit Kunden,
  • Tätigkeit am Telefon,
  • längeres Autofahren
  • Sprechstörungen mit leiser Sprache
zählen.

siehe Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, Ziffer 22.6, Seite 503 ff.

Parkinson - Selbsthilfegruppen im Großraum Stuttgart

  • Regionalgruppe Stuttgart, Otto Pangerl, Tel. 07127-50 626, Treffen jeden 2. Mittwoch im Monat in der Gaststätte der Stuttgarter Kickers auf der Waldau, Königssträßle 58, Stuttgart-Degerloch,
  • Kontaktgruppe Esslingen, Sigrid Streng, Tel. 0711-36 10 62,
  • Regionalgruppe Ludwigsburg, EvaMaria Brust, Tel. 07141-8 14 56,
  • Regionalgruppe Böblingen, Gerlinde Döring, Tel. 07144-129 40
  • Regionalgruppe Göppingen, Gottfried Lutz, Tel. 07161-91 77 00
  • Regionalgruppe Kirchheim/Nürtingen, Irene Hasari, Tel. 07031-87 86 87
  • Regionalgruppe Reutlingen/Tübingen, Heilpraktikerin Ulrike Gaiser, Tel. 07121-57 75 55

Donnerstag, 17. Februar 2011

Alzheimer - Angehörigengruppen (Selbsthilfegruppen) in Baden-Württemberg

Alzheimer-Selbsthilfegruppen - Angehörigengruppen in Baden-Württtemberg - nach Postleitzahl sortiert:
  • Evangelische Gesellschaft Stuttgart, Büchsenstr. 34-36, 70174 Stuttgart, Günther Schwarz, Tel. 0711-20 54 374
  • Evangelische Gesellschaft Stuttgart, Lindenfeldsstr. 36, 70327 Stuttgart, Günther Schwarz, Tel. 0711-20 54 374
  • Gesprächskreis für pflegende Angehörige, Diakoniestation Stuttgart Filder GmbH, 70563 Stuttgart Vaihingen, Tel. 0711-73 73 316
  • Alzheimer Angehörigengruppe Stuttgart-Birkach, Alte Dorfstr. 29, 70599 Stuttgart, Evelyn Widmann-Oethinger, Tel. 0711-84 98 583
  • Evangelischer Verein Fellbach e.V. , Mozarstr. 14, 70734 Fellbach, Ursula Bolle, Tel. 0711-58 56 76 33
  • Sozialpsychiatrischer Dienst für alte Menschen (Sofa), c.o. Amt für Soziale Dienste, Neuer Markt 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Christa Römer, Tel. 0711-16 00 251

Morbus-Meniere - Selbsthilfegruppe in Stuttgart

Bei Morbus Meniere handelt es sich um eine Erkrankung des Innenohres mit den Auswirkungen eines Drehschwindels, einseitiger Hörverlust und Tinnitus. Der Drehschwindel tritt mit Übelkeit und Erbrechen auf.

Kontakte und Informationen zu Morbus-Meniere - KIMM e.V.


In Stuttgart gibt es eine Selbsthilfegruppe. Die Kontaktdaten sind:

e-mail:
TIMM_Stuttgart[at]no spam pleaseweb.de

Gruppe ist aufgeteilt in Untergruppen für Tinnitus, Hörsturz, MM.
Termine für MM 2011:
31.03., 26.05., 29.09., 24.11.
im Bürgerhaus Feuerbach
Stuttgarter Str. 14, 70469 Stuttgart-Feuerbach

Wenn Sie zu dieser Selbsthilfegruppe Kontakt aufnehmen möchten, melden Sie sich bei KISS Stuttgart, Tel.: 0711-6406117 oder E-Mail: kiss-stuttgart@web.de



Schlafapnoe - Selbsthilfegruppen in Baden-Württemberg

Heute war ein Mandant in meiner Erstberatung bezüglich frühestmöglichem Rentenbeginn ohne Rentenabschläge. Bei der Prüfung einer möglichen Schwerbehinderung hat mich die Ehefrau auf eine Schlafstörung mit Schnarchen und Atemaussetzern hingewiesen.

Möglicherweise liegt ein Schlafapnoe-Syndrom vor. Diesbezüglich sucht er seinen Hausarzt auf, der die weitere medizinische Sachaufklärung übernimmt. Die Problematik im Zusammenhang sind seine Herzrhythmusstörungen.

Wenn die Schlafapnoe unentdeckt bleibt, kann es zu Herzinsuffizienz, Bluthochdruck, eine starke Neigung zu Herzinfarkt und Schlaganfall kommen.

Bei Vorliegen einer Schlafapnoe mit der Notwendigkeit einer ständigen nasalen Überdruckbeatmung mit einer Maske erscheint ein Einzel-GdB von 20 v.H. gerechtfertigt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Selbsthilfegruppen zu Schlafapnoe-Syndrom in Baden-Württemberg hinweisen:

Balingen
Wolfgang Kraft
Eisenwiesen 6
72336 Balingen-Endingen
Tel: 07433 3080375

shgschlafapnoebalingen@web.de

Bodensee
Ingrid Wolf
Hauptstr. 46 A
88090 Immenstaad
Tel: 07545 6852

Esslingen
Werner Waldmann
Panoramastr. 6
73760 Ostfildern
Tel: 0172 7115078

Fellbach
Dieter Kruse
Eberhardstr. 50
70736 Fellbach
Tel: 0711 5109294

helmut.graetsch.alt@t-online.de

Freudenstadt
Rolf Fleig
Wilhelm-Hauff-Weg 7
72280 Dornstetten
Tel: 07443 91118

Göppingen
Dieter Jag
Blumenstr. 10
73105 Dürnau
Tel: 07164 801886

dieterjag@t-online.de

Heilbronn
Ingeborg Frank
Rathausstr. 15
74382 Neckarwestheim
Tel: 07133 7361

APNOE_HN@web.de

Karlsruhe
Peter P. Bogner
Nuitsstr. 23
76185 Karlsruhe
Tel: 0176 43042901

paulroth@web.de

Ludwigsburg
Erika Jungbauer
Lilienweg 41
70806 Kornwestheim
Tel: 07154 805102

Mosbach
Dietfried Walz
Im Hohen Kirschbaum 27
74831 Gundelsheim
Tel: 06269 45009

dietfried.walz@t-online.de

Offenburg
Paul Roth
Hebelstr. 26 C
77656 Offenburg
Tel: 0781 54472

Reutlingen
Werner Müller
Payerstr. 32
72764 Reutlingen
Tel: 07121 290287

werner.muellershg@arcor.de

Schwäbisch Hall
Werner Kloss
Blütenstr. 10
74585 Rot am See
Tel: 07955 2002

wer-kloss@t-online.de

Schwarzwald
Fritz Deißinger
Wöschhalde 25
78052 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 73261

fritz.deissinger@t-online.de

Sindelfingen
Rudi Taugerbeck
Franz-Liszt-Str. 7
71069 Sindelfingen
Tel: 07031 388531

rudi.taugerbeck@t-online.de

Sinsheim
Hilmar Leuk
Mittelbachstr. 7
74918 Angelbachtal
Tel: 07265 8168

Stuttgart
Walter Möller
Ulrichstr. 2
73734 Esslingen
Tel: 0711 3450697

waltermoeller@gmx.de

Ulm/Neu-Ulm/Alb-Donau
Josef Haber
Karlstr. 25
89174 Altheim/Alb
Tel: 07340 6114

josef.haber@t-online.de


Montag, 14. Februar 2011

Zahlen Sie auch noch Ausgleichsabgabe?

Solange Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern nicht die vorgeschriebene Zahl von 5 % schwerbehinderter Menschen beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

  • Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz und Monat 105 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis 5 Prozent,
  • 180 Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,
  • 260 Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.
Kleinere Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätze müssen mindenstens 1 Schwerbehinderten beschäftigen, anderenfalls zahlen sie für jeden Monat 105 Euro.
Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätze müssen mindestens 2 Schwerbehinderte beschäftigen, anderenfalls zahlen sie bei einem Schwerbehinderten für jeden Monat 105 Euro, 360 Euro (2 x 180) soweit kein Schwerbehinderter beschäftigt wird.

Hieraus ergibt sich folgende Übersicht:

001 - 019 Arbeitsplätze = 00 Pflichtarbeitsplatz
020 - 039 Arbeitsplätze = 01 Pflichtarbeitsplatz
040 - 059 Arbeitsplätze = 02 Pflichtarbeitsplätze
060 - 069 Arbeitsplätze = 03 Pflichtarbeitsplätze
070 - 089 Arbeitsplätze = 04 Pflichtarbeitsplätze
090 - 109 Arbeitsplätze = 05 Pflichtarbeitsplätze
110 - 129 Arbeitsplätze = 06 Pflichtarbeitsplätze
130 - 149 Arbeitsplätze = 07 Pflichtarbeitsplätze

Beispiel: Bei 7 Pflichtarbeitsplätze und einer Beschäftigungsquote Schwerbehinderter von weniger als 2 % ergibt sich folgende Ausgleichsabgabe pro Kalenderjahr:
260 x 7 x 12 = 21.840 Euro Ausgleichsabgabe

Formulare:

Berechnung der Ausgleichsabgabe und die Erstellung der Anzeige mit der Software REHADAT-elan (Onlinedienst).

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung BVerfG, 1 BvR 2221/03 vom 1.10.2004 die Zahlung von Ausgleichsabgabe bei Nichtbesetzung von Pflichtplätzen als verfassungsgemäß eingestuft.

Wollen Sie die Ausgleichsabgabe sparen? Wollen Sie Ausgleichsabgabe reduzieren? Lassen Sie durch einen Rentenberater die Mitarbeiter nach einer möglichen Schwerbehinderung durchquecken. Manche Mitarbeiter wären schwerbehindert, soweit ein Erstantrag oder Erhöhungsantrag beim Landratsamt (Versorgungsamt) eingereicht würde. Hieraus ergibt sich noch ein weiterer Vorteil für ältere Arbeitnehmer hinsichtlich einem früheren Rentenbeginn mit weniger Rentenabschlägen.

Zahlen Sie immer noch Ausgleichsabgabe oder sparen Sie bereits?

Landratsamt Böblingen - Versorgungsamt - Änderungsantrag auf Erhöhung Schwerbehinderung

Heute habe ich beim Landratsamt Böblingen - Versorgungsamt Stuttgart - einen Änderungsantrag auf Erhöhung eines Gesamt-GdB von 50 v.H. eingereicht.

Das Landratsamt Böblingen hat im Jahr 2009 einen Grad der Behinderung von 40 festgestellt.
Folgende Funktionsbeeinträchtigungen haben vorgelegen:
  1. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, Bandscheibenschaden, Nervenwurzelreizerscheinungen (30),
  2. Migräne, Depression (20),
  3. Abgelaufener Herzinfarkt, Stentimplantation (20,
  4. Funktionsbehinderung beider Hüftgelenke
Als weitere Gesundheitsstörungen wurde eine Schwerhörigkeit und Tinnitus bds. und eine depressive Episode, mittelgradige Episode (Verschlechterung) nachgewiesen und über den Änderungsantrag beim Landratsamt Böblingen - Versorgungsamt in Stuttgart - eingereicht.

Formulare des Versorgungsamtes Stuttgart:

Haben Sie schon Ihren Lehrvertrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht?

Heute war ein Mandant bezüglich Kontenklärung seines Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bei mir. Er hat eine Lehre als Groß- und Außenhandelskaufmann gemacht und kann diese Ausbildung nicht mehr durch einen Lehrvertrag, IHK-Prüfungszeugnis oder einen Gehilfenbrief nachweisen.

Für den Nachweis der Berufsausbildung würde er ca. 20,- € monatlich mehr erhalten.

Ich kann als Rentenberater nur jedem Versicherten der Deutschen Rentenversicherung ans Herz legen, rechtzeitig die Nachweise einer Berufsausbildung bzw. Schul-oder Fachschulausbildung bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Vom Rentenversicherungsträger werden Sie nicht automatisch aufgefordert, solche Nachweise vorzulegen.

Doch Vorsicht: Bei Berufsausbildung während Arbeitslosengeldbezug sollte vorher eine Probeberechnung bei einem Rentenberater durchgeführt werden. Die Rente kann sich in dieser Fallvariante auch reduzieren.

Sie verlieren in der Rentenphase Monat für Monat bares Geld wenn Sie nicht rechtzeitig eine umfassende Kontenklärung durchführen.

Samstag, 12. Februar 2011

Orthopäden in Stuttgart - Mitte

Von meinen Mandanten werde ich immer wieder nach Orthopäden, vor allem in Schwerbehinderungsverfahren, gefragt. Nachstehend eine Aufstellung von Orthopäden in Stuttgart - Mitte, aufgelistet nach Postleitzahl:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Erstantrag Schwerbehinderung, Änderungsantrag Schwerbehinderung

Am Freitag habe ich einen Erhöhungsantrag für das Landratsamt Rems-Murr-Kreis bezüglich Merkzeichen "G" und "B" für einen Mandanten erstellt.

Mein Mandant hat einen Zustand nach Apoplex und inzwischen eine Reduzierung der geistigen Leistungsfähigkeit (=Demenz). Hier ist vor allem das Kurzzeitgedächtnis betroffen. Wenn die Demenz fortschreitet, treten weitere Störungen der Hirnfunktion hinzu, wie zum Beispiel Wortfindungsstörungen, Rechenstörungen, Störungen der Raumwahrnehmung und starke Müdigkeit, sodass sich die Betroffenen häufig verlaufen. Laut einer niederländischen Studie aus dem Jahr 2008 entwickeln Menschen nach einem Schlaganfall doppelt so häufig eine Demenz wie vergleichbare Personen, die keinen Schlaganfall erlitten haben.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G" kann bei Störungen der Orientierungsfähigkeit eintreten, soweit eine erhebliche Störung der Ausgleichsfunktion (geistige Behinderung) vorliegt.

Eine wesentliche Störung der Ausgleichsfunktion liegt vor bei einer geistigen Behinderung, die mit einem GdB von wenigstens 50 zu bewerten ist.

Für die unentgetliche Beförderung einer Begleitperson (Merkzeichen "B") nach § 145 Abs. 2 Nummer 1 SGB IX ist in Verbindung mit § 146 Abs. 2 SGB IX die Notwendigkeit ständiger Begleitung zu beurteilen. Es ist zu prüfen, ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei geistiger Behinderung) erforderlich sind.

Antragsformulare des Landratsamt Rems-Murr-Kreis:

Mittwoch, 9. Februar 2011

Herztransplantation und Rente wegen Erwerbsminderung

Heute habe ich einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung bei einer 47-jährigen Frau aufgenommen.

Bei der Mandantin wurde in der Universitätsklinik Freiburg, Abteilung Herz- und Gefäßchiurgie, eine Herztransplantation vorgenommen. Sie hat zusätzlich die Diagnose eines Churg-Strauss-Syndrom mit Kardiomyopathie. Vor der Transplantation kam es zu einem multiplen Organversagen (Nierenversagen). Anschließend war Sie im Herzzentrum Bad-Krotzingen.

Meine Mandantin leidet heute an einer organisch affektiven Herzstörung nach Herztransplantation, Ängste und einer Persönlichkeitsstörung.

Ich bin gespannt ob sie gleich im Antragsverfahren durchkommt.

Montag, 7. Februar 2011

Pauschbeträge für behindete Menschen nach § 33 b EStG

Ich vertrete Eltern mit einem Kind im Alter von 15 Jahren, das an einem Asberger-Autismus erkrankt ist. In einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht in Stuttgart beantrage ich einen Grad der Behinderung von 60 rückwirkend ab Geburt.

Laut Aussage des Steuerberaters wird der Pauschbetrag von dem Gesamtbetrag der Einkünfte als außergewöhnliche Belastung abgezogen, was zur Folge hat, dass sich das zu versteuernde Einkommen und damit die festzusetzende Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer rückwirkend bis zur Geburt des Kindes verringert und die zuviel bezahlte Steuer zurückerstattet wird.

Das Finanzamt Stuttgart II schließt sich den Ausführungen des Steuerberaters an. "Die Feststellung des Grades einer Behinderung im Sinne des § 33b EStG ist ein außersteuerlicher Grundlagenbescheid der die Finanzbehörden bindet, auch dann, wenn sie nach Ablauf der für steuerliche Grundlagenbescheide geltenden Festsetzungsfrist ergehen. In Ihrem Streitfall könnten also die Steuerbescheide zurück bis 1995 geändert werden."
  • (1) Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem behinderten Menschen unmittelbar infolge seiner Behinderung erwachsen, kann er an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen. (Behinderten-Pauschbetrag).
  • (2) Die Pauschbeträge erhalten
    • 1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
    • 2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
      • a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
      • b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
  • (3) Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung
    • von 25 und 30 310 Euro,
    • von 35 und 40 430 Euro,
    • von 45 und 50 570 Euro,
    • von 55 und 60 720 Euro,
    • von 65 und 70 890 Euro,
    • von 75 und 80 1.060 Euro,
    • von 85 und 90 1.230 Euro,
    • von 95 und 100 1.420 Euro.
    • Für behinderte Menschen, die hilflos im Sinne des Absatzes 6 sind, und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.
Einzelheiten zu den steuerrechtlichen Regelungen erfahren Sie bei einem Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Informationen zur rückwirkenden Erhöhung der Schwerbehinderung erhalten Sie bei ihrem Rentenberater.

Sonntag, 6. Februar 2011

Gesellschaftergeschäftsführer und Versicherungspflicht

Ein Gesellschaftergeschäftsfüher (GGF) ist nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig, soweit er Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 50 % ist.
Bei einem Gesellschaftsanteil von weniger als 50 % wird grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung angenommen. Ausnahmen können sich bei Familien-GmbH und bei sehr hohem Unternehmerrisiko ergeben.

Empfehlung: Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Gesellschaftsanteil von weniger als 50 % sollten einen Antrag auf Prüfung des Versicherungsstatus stellen. Dieser Antrag sollte nicht ohne Hilfe eines Rentenberaters ausgefüllt werden.

Zuvor sollte abgeklärt werden, ob eine Versorgungslücke wegen privater Berufsunfähigkeit entsteht und ob gesundheitliche Gründe entgegenstehen können. Bei einem Bandscheibenschaden oder einer früheren Psychotherapie wird keine Versicherung eine BU-Police entgegennehmen. Bei gesundheitlichen Problemen kann ein Antrag auf Versicherungspflicht für Selbständige die Alternative sein. Hierzu ist unbedingt vorher eine Beratung notwendig. Ebenso verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung. Ab dem 55. Lebensjahr können privat Krankenversicherte nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Ohne Statusantrag kann die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld wegen Selbständigkeit ablehnen. Die vorherigen Sozialversicherungsbeiträge für die Agentur für Arbeit wären umsonst eingezahlt und würden nur für die letzten 4 Jahre erstattet. Ich habe 2010 gegen eine Ablehnung des Arbeitslosengeldes für einen Selbständigen einen Widerspruch eingereicht.

Familienangehörige eines Selbständigen und Versicherungspflicht

Familienangehörige eines Einzelunternehmers wie Ehegatte, Sohn, Tochter oder Geschwister können bei einer Vorliegen von erheblichem Unternehmerrisiko selbständig sein ohne selbst ein Gewerbe angemeldet zu haben. Früher wurden viele Statusanträge positiv von den gesetzlichen Krankenkasse beschieden und bis zu 30 Jahre zurück Beiträge erstattet worden. Im Rahmen knapper Sozialversicherungskassen werden die Statusanträge bezüglich selbständiger Tätigkeit häufig abgelehnt. Soweit dennoch ein Antrag für eine selbständige Tätigkeit durchgeht, werden nur noch maximal für 4 Jahre zurück die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Im übrigen gilt einen Antrag auf Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status zu stellen vor dem Hintergrund, das die Agentur für Arbeit ansonsten einen Antrag auf Arbeitslosengeld ablehnen könnte.

Selbständiger Handwerker und Versicherungspflicht

Der selbständige Handwerker mit der Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle (Abteilung A) in der Rechtsform des Einzelunternehmers ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Er kann sich nach Vorliegen von 216 Monaten Pflichtbeiträgen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien.

Alternativ kann eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH gegründet werden, um eine Versicherungspflicht zu vermeiden.

Ob sich der selbständige Handwerker sich für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder für eine private Altersversorgung entscheidet, hängt von bestimmten persönlichen Voraussetzungen wie Alter und Gesundheit ab.

Selbständige Lehrer und Versicherungspflicht

Selbständige Lehrer sind Personen, die durch Erteilung theoretischen oder praktischen Unterrichts Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse vermitteln. Hierzu gehören Lehrer, Pädagogen, Ausbilder, Dozenten oder Lehrbeauftragte. Zu den Lehrtätigkeiten zählen auch Tennis-, Ski, Reit- und Golflehrer, Aerobic-Trainer, Sprachlehrer, Tanzlehrer, Surflehrer, Fahrlehrer und selbständige Erzieher. Zu den selbständigen Erziehern zählen auch "Tagesmütter".

Keine Versicherungspflicht tritt ein, wenn nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wird oder ein versicherungspflichtiger Beschäftigter angestellt wird.

Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Versicherungspflicht

Der Arbeitnehmerähnliche Selbständige ist ein Selbständiger, der auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Bei Handelsvertretern ist der Auftraggeber der Prinzipal und nicht der Kunde, so dass eine Versicherungspflicht ach dann eintritt, wenn der Handelsvertreter verschiedene Produkte anbietet und mit einer Vielzahl von Kunden Verträge abschließt.

Im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist, wer den überwiegenden Teil der Betriebseinnahmen (= 5/6) von ihm erhält.

Keine Versicherungspflicht tritt ein, wenn im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit regelmäßig ein versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt wird.

Der Existengründer kann sich für einen Zeitraum von drei Jahren auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine weitere Befreiung erfolgt nach Vollendung des 58. Lebensjahres, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbständigen Tätigkeit erstmals als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger versicherungspflichtig werden.

Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an.

Der Physiotherapeut und Versicherungspflicht

Der selbständige Physiotherapeut ist ebenso wie die selbständigen Ergotherapeuten, Krankengymnasten und medizinische Bademeister, Heilpädagogen, Logopäden, Psychologen, Psychotherapeuten sowie Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten versicherungspflichtige Selbständige. Ebenso selbständige Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger, Krankenpflegehelfer oder Masseur.

Soweit eine versicherungspflichtiger Beschäftigter angestellt wird, entsteht keine Versicherungspflicht bei obengenannten Personengruppen.

Personen, die den Beruf eines freipraktizierenden Heilpraktikers ausüben, sind nicht versicherungspflichtig.

Der Scheinselbständige und Versicherungspflicht

In Zeiten knapper Kassen in der gesetzlichen Rentenversicherung steht jeder Freelancer, wie es heutzutage Neudeutsch heißt, vor dem Problem der Statusprüfung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Problem tritt vor allem nach Betriebsprüfungen bei Kunden der Freelancer auf. Oder der Auftraggeber besteht auf eine Statusprüfung.

Bei den Scheinselbständigen handelt es sich in der Regel um wirkliche Selbständige mit einer Gewerbeanmeldung, die aber hauptsächlich in der Arbeitsorganisation des Kunden arbeiten oder gar die Arbeitsgeräte und Maschinen oder Arbeitskleidung des Kunden nutzt. Ich selbst habe derzeit die Angelegenheiten eines Grafikers, Licht- und Tontechnikers in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten.

In obigem Fall wird vom Rentenversicherungsträger Versicherungspflicht festgestellt.

Bevor ein Statusantrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht wird, empfiehlt sich eine Erstberatung bei einem Rentenberater wahrzunehmen. Ich möchte das Statusverfahren in diesem Hinblick mit dem Strafrecht vergleichen, in dem der Strafrechtler auch keinen Kontakt mit der Behörde vor einer Erstberatung empfiehlt.



Der Status der Selbständigen im Sozialversicherungssystem - Quo vadis Selbständgkeit?

Der Selbständige ist häufig mit der gesetzlichen Sozialversicherung konfrontiert. Der Gesetzgeber hält die Freiberufler (Freelancer), Einzelunternehmer und Minderheitsgesellschafter für sozial schutzwürdig. Für die Zukunft wird erwartet, daß der Gesetzgeber alle Selbständige in der Rechtsform des Einzelunternehmens versicherungspflichtig macht, um eine Altersarmut dieser Personengruppe zu vermeiden und um die Pesonengruppe der Versicherungspflichtigen zu vergrößern (Vorbild hierzu ist die Schweiz). Ansätze sind in der bisherigen Regelung des § 2 SGB VI zu erkennen.

Folgende Personengruppen sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung:
  1. Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF),
  2. Der Familienangehörige eines Selbständigen,
  3. Der selbständige Handwerker,
  4. Der selbständige Lehrer,
  5. Der selbständige Physiotherapeut oder Masseur,
  6. Der Arbeitnehmerähnliche Selbständige,
  7. Der Scheinselbständige
Zu 1: Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF):

Ein GGF ist nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig, soweit er Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 50 % ist.
Bei einem Gesellschaftsanteil von weniger als 50 % wird grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung angenommen. Ausnahmen können sich bei Familien-GmbH und bei sehr hohem Unternehmerrisiko ergeben.

Empfehlung: Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Gesellschaftsanteil von weniger als 50 % sollten einen Antrag auf Prüfung des Versicherungsstatus stellen. Dieser Antrag sollte nicht ohne Hilfe eines Rentenberaters ausgefüllt werden.

Zuvor sollte abgeklärt werden, ob eine Versorgungslücke wegen privater Berufsunfähigkeit entsteht und ob gesundheitliche Gründe entgegenstehen können. Bei einem Bandscheibenschaden oder einer früheren Psychotherapie wird keine Versicherung eine BU-Police entgegennehmen. Bei gesundheitlichen Problemen kann ein Antrag auf Versicherungspflicht für Selbständige die Alternative sein. Hierzu ist unbedingt vorher eine Beratung notwendig. Ebenso verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung. Ab dem 55. Lebensjahr können privat Krankenversicherte nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Ohne Statusantrag kann die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld wegen Selbständigkeit ablehnen. Die vorherigen Sozialversicherungsbeiträge für die Agentur für Arbeit wären umsonst eingezahlt und würden nur für die letzten 4 Jahre erstattet. Ich habe 2010 gegen eine Ablehnung des Arbeitslosengeldes für einen Selbständigen einen Widerspruch eingereicht.

Zu 2: Familienangehörige eines Selbständigen:
Familienangehörige eines Einzelunternehmers wie Ehegatte, Sohn, Tochter oder Geschwister können bei einer Vorliegen von erheblichem Unternehmerrisiko selbständig sein ohne selbst ein Gewerbe angemeldet zu haben. Früher wurden viele Statusanträge positiv von den gesetzlichen Krankenkasse beschieden und bis zu 30 Jahre zurück Beiträge erstattet worden. Im Rahmen knapper Sozialversicherungskassen werden die Statusanträge bezüglich selbständiger Tätigkeit häufig abgelehnt. Soweit dennoch ein Antrag für eine selbständige Tätigkeit durchgeht, werden nur noch maximal für 4 Jahre zurück die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Im übrigen gilt alles, was in Ziffer 1 angesprochen wurde, wie unbedingt einen Antrag auf Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status zu stellen vor dem Hintergrund, das die Agentur für Arbeit ansonsten einen Antrag auf Arbeitslosengeld ablehnen könnte.

Zu 3: Der selbständige Handwerker:

Der selbständige Handwerker mit der Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle (Abteilung A) in der Rechtsform des Einzelunternehmers ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Er kann sich nach Vorliegen von 216 Monaten Pflichtbeiträgen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien.

Alternativ kann eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH gegründet werden, um eine Versicherungspflicht zu vermeiden.

Ob sich der selbständige Handwerker sich für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder für eine private Altersversorgung entscheidet, hängt von bestimmten persönlichen Voraussetzungen wie Alter und Gesundheit ab.

Zu 4: Der selbständige Lehrer:

Selbständige Lehrer sind Personen, die durch Erteilung theoretischen oder praktischen Unterrichts Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse vermitteln. Hierzu gehören Lehrer, Pädagogen, Ausbilder, Dozenten oder Lehrbeauftragte. Zu den Lehrtätigkeiten zählen auch Tennis-, Ski, Reit- und Golflehrer, Aerobic-Trainer, Sprachlehrer, Tanzlehrer, Surflehrer, Fahrlehrer. Zu den selbständigen Erziehern zählen auch "Tagesmütter".

Keine Versicherungspflicht tritt ein, wenn nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wird oder ein versicherungspflichtiger Beschäftigter angestellt wird.

Zu 5: Der selbständige Physiotherapeut:

Der selbständige Physiotherapeut ist ebenso wie die selbständigen Ergotherapeuten, Krankengymnasten und medizinische Bademeister, Heilpädagogen, Logopäden, Psychologen, Psychotherapeuten sowie Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten versicherungspflichtige Selbständige. Ebenso selbständige Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger, Krankenpflegehelfer oder Masseur.

Soweit eine versicherungspflichtiger Beschäftigter angestellt wird, entsteht keine Versicherungspflicht bei obengenannten Personengruppen.

Personen, die den Beruf eines freipraktizierenden Heilpraktikers ausüben, sind nicht versicherungspflichtig.

Zu 6: Der Arbeitnehmerähnliche Selbständige:

Der Arbeitnehmerähnliche Selbständige ist ein Selbständiger, der auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Bei Handelsvertretern ist der Auftraggeber der Prinzipal und nicht der Kunde, so dass eine Versicherungspflicht ach dann eintritt, wenn der Handelsvertreter verschiedene Produkte anbietet und mit einer Vielzahl von Kunden Verträge abschließt.

Im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist, wer den überwiegenden Teil der Betriebseinnahmen (= 5/6) von ihm erhält.

Keine Versicherungspflicht tritt ein, wenn im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit regelmäßig ein versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt wird.

Der Existengründer kann sich für einen Zeitraum von drei Jahren auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine weitere Befreiung erfolgt nach Vollendung des 58. Lebensjahres, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbständigen Tätigkeit erstmals als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger versicherungspflichtig werden.

Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an.

Zu 7: Der Scheinselbständige:

In Zeiten knapper Kassen in der gesetzlichen Rentenversicherung steht jeder Freelancer, wie es heutzutage Neudeutsch heißt, vor dem Problem der Statusprüfung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Problem tritt vor allem nach Betriebsprüfungen bei Kunden der Freelancer auf. Oder der Auftraggeber besteht auf eine Statusprüfung.

Bei den Scheinselbständigen handelt es sich in der Regel um wirkliche Selbständige mit einer Gewerbeanmeldung, die aber hauptsächlich in der Arbeitsorganisation des Kunden arbeiten oder gar die Arbeitsgeräte und Maschinen oder Arbeitskleidung des Kunden nutzt. Ich selbst habe derzeit die Angelegenheiten eines Grafikers, Licht- und Tontechnikers in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Bevor ein Statusantrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht wird, empfiehlt sich eine Erstberatung bei einem Rentenberater wahrzunehmen. Ich möchte das Statusverfahren in diesem Hinblick mit dem Strafrecht vergleichen, in dem der Strafrechtler auch keinen Kontakt mit der Behörde vor einer Erstberatung empfiehlt.




Samstag, 5. Februar 2011

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