Samstag, 22. Januar 2011

Wie lange wird Waisenrente gezahlt?

Grundsätzlich wird Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. In folgenden Fällen wird die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, wenn die Waise
  • sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonate befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leistet oder
  • wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten
Eine Schulausbildung oder Berufsausbildung liegt nur vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.

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