Samstag, 29. Januar 2011

VdK Mitgliedschaft kündigen?

Wer eine Rechtsberatung beim VdK haben möchte, muss erst eine Jahresmitgliedschaft in Höhe von 72,00 € eingehen. Der Beitrag ist in einer Summe im Voraus fällig (keine 6,- € im Monat,wie in der Google-Werbung behauptet), siehe § 8 der VdK Satzung Baden-Württemberg. Dem Verbraucher wird durch die monatliche Preisangabe ein Vergleich mit anderen Rechtsdienstleistern erschwert. Ehegatten und Kinder zahlen bei weiterem VdK Hauptmitglied die Hälfte. Insoweit sprechen wir bei zwei Ehegatten von einem jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag von 108,-€. Sind noch zwei Kinder als Schüler oder Student Mitglied ist der Gesamt-Jahres-Beitrag bei 180,00 €.

Der entsprechende Jahresbetrag muss mit einer Erstberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder bei einem Rentenberater verglichen werden. Für zwanzig Minuten Beratung zahlt man bei einem Rentenberater kaum mehr als 60,- €. Bei einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht muss keine Mitgliedschaft in einem Verein eingegangen werden.

Sofern nicht drei Monate vor Ablauf der 12 Monate gekündigt wird, läuft der Vertrag ein Jahr weiter. Es wird dann bei einer Ehegatten Mitgliedschaft weitere 108,- € Mitgliedschaftsbeitrag fällig, siehe § 5 der VdK Satzung Baden-Württemberg. Die meisten Mitglieder, die nur eine Sozialrechtsberatung wollen, vergessen wohl rechtzeitig zu kündigen, so dass bei einer Einzelmitgliedschaft 144,- € und bei zwei Ehegatten 216,- € anfallen (wer liest sich schon die umfangreiche Satzung durch).

Die Vorverfahren und/oder gerichtliche Verfahren werden vom VdK selbst nicht wahrgenommen sondern von der von dem VdK errichteten VdK Sozialrechtsschutz gGmbH.

Hierbei handelt es sich um eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der besondere Steuervergünstigungen gewährt werden. Bei Leistungen im ideelen Bereich entfällt die Umsatzsteuer, siehe Wikipedia-Beitrag zu "Gemeinnützige GmbH".

Laut § 7 der Satzung werden für die Bearbeitung von Vorverfahren und/oder gerichtlichen Verfahren entstehende Kosten der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH dem jeweiligen vertretenden VdK Mitglied auf der Grundlage eines mit dem VdK Sozialrechtsschutz gGmbH abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrages nach Maßgabe der folgenden Regelungen vergütet:
  1. Die von der VdK Sozialrechtschutz gGmbH zu berechnenden Entgeltsätze betragen bei den nachfolgenden Verfahren:
  • Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 230,00 €
  • Klageverfahren (1. Instanz): 360,00 €
  • Klageverfahren (2. Instanz): 430,00 €
Soweit keine Bedürftigkeit (Sozialhilfeempfänger, Alo-Geld II-Empfänger) vorliegt, erhöhen sich die obigen Entgeltsätze noch um die jeweilige Umsatzsteuer. Ob dies der Preisangaben-Verordnung entspricht, kann der Blogverfasser nicht weiter ausführen, da ihm die Kenntnisse eines Anwaltes fehlen.

Zu beachten ist das zu obigen Entgeltsätzen der VdK Sozialrechtschutz gGmbH noch die VdK Jahresgebühr von 72,00 € dazukommt.

Die Entgeltsätze entsprechen insoweit weitgehend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Insoweit ist der VdK grundsätzlich nicht günstiger als ein Fachanwalt für Sozialrecht oder Rentenberater.

Laut Urteil des Sozialgericht Karlsruhe vom 03.09.2008 ist die Vertretung durch den Vdk im Widerspruchsverfahren nicht erstattungsfähig. Für das Sozialgericht war nicht erkennbar, in welcher Höhe das VdK-Mitglied die Entgeltsätze tatsächlich leistet.

Nur für Bedürftige (Sozialhilfeempfänger, Alo-Geld II-Empfänger) sieht die VdK-Satzung günstigere Entgeltsätze vor, soweit kein Anspruch beim Gegner durchgesetzt werden kann:
  • Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 15,00 €
  • Klageverfahren (1. Instanz): 25,00 €
  • Klageverfahren (2. Instanz): 35,00 €
Bestand die Mitgliedschaft des vertretenden Mitglieds bei Beauftragung der Sozialrechtsschutz gGmbH weniger als zwei Jahre, so verdoppeln sich die vorstehenden Beträge bei den Bedürftigen. Wurde die VdK Mitgliedschaft anlässlich der Beauftragung der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH erworben oder bestand sie noch nicht wenigstens ein Jahr, so ist das dreifache der vorstehenden Beträge anzusetzen.

In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch eines Mitglieds auf Leistungen des VdK nach Bestimmungen dieses Absatzes. (Anmerkung des Verfassers: Dies entspricht einer Ermessensleistung, das bedeutet der VdK kann davon auch abweichen und die Leistungen ablehnen).

Laut Ziffer 8 der Satzung haftet der VdK für die Tätigkeit der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH sowie für die Tätigkeit ihrer Bevollmächtigten. Für die Verjährung eines Schadenersatzanspruches gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Schadenersatzanspruch gegen den VdK verjährt spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Verfahrens.

Bei der Beitrittserklärung zum VdK ist man grundsätzlich damit einverstanden, das die Anschrift und das Geburtsdatum an Versicherungsunternehmen wie die ERGO-Versicherungsgruppe und die Allianz-Versicherungs AG weitergeleitet werden. Wer das Kreuz "Ich bin nicht damit einverstanden" vergisst, erhält Post von der Versicherung oder gar einen Vertreterbesuch der Hamburg Mannheimer (Ergo-Versicherungsgruppe).

Als Resümee ist eine VdK Mitgliedschaft bei Inanspruchnahme einer Sozialrechtsberatung vor allem bei Bedürftigen (Sozialhilfeempfänger und Alo-Geld II Empfänger) von großem Interesse bei geringen Entgeltsätzen für Widerspruch und Klageverfahren.

Für alle anderen gilt es die Dienstleistungen des Fachanwalts für Sozialrechts, des Rentenberaters und des VdK zu vergleichen. Was bieten diese Dienstleister für das angeforderte Entgelt?
  • alle Schriftsätze des Sozialgerichts werden an den Mandanten weitergeleitet,
  • Vorbesprechung hinsichtlich der Chancen für das Verfahren, lohnt es sich?
  • Zusätzliche Besprechungen für Analyse von Gerichtsgutachten und weiteres Vorgehen,
  • Telefonische Erreichbarkeit, Telefontermine,
  • Vorbereitung für die mündliche Verhandlung,
  • Vorbereitung für anstehende Begutachtungen,
  • Besprechen weiterer im Verfahren anstehender Probleme, wie z.B. Wegfall des Krankengeldes oder Arbeitslosengeldes,
  • Entwicklung einer Verfahrensstrategie (Prozeßstrategie),
  • Möglichkeit weiterer Besprechungstermine,
  • Freundlichkeit der Rechtsbeistände und deren Mitarbeiter,
  • Nimmt man Ihr Anliegen ernsthaft auf?

Weitere Links zu Vdk:
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
Vdk und Hartz-4-Bezieher
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