Donnerstag, 20. Januar 2011

Sind Ihre Schul- und Hochschulzeiten im Versicherungskonto eingetragen?

Bei der Deutschen Renversicherung werden ab dem 17. Lebensjahr die Schulzeiten als Anrechnungszeiten im Versicherungsverlauf berücksichtigt. Nach Schulende empfiehlt es sich von der Schule sich die Zeit vom 17. Lebensjahr bis Schulende über den Vordruck V510 bescheinigen zu lassen.

Aus meiner Rentenberatungspraxis kann ich berichten, das bei Rentenanträgen bei Vollendung des 65. Lebensjahres kaum noch Unterlagen bezüglich Schulausbildungen vorliegen. Das gilt vor allem bei Privatschulen.

Anschließend wäre das Kontenklärungsformular V100 und V410 auszufüllen. Der Vordruck V100 besteht aus 7 Seiten und der V410 besteht aus 8 Seiten.

Die Anrechnungszeiten wegen Schulzeit sind als rentenrechtliche Zeiten bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigungsfähig. Bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich.

Wer hilft beim Ausfüllen der Vordrucke V100 und V410? Beim Ausfüllen sind Ihnen der Rentenversicherungsträger oder der unabhängige Rentenberater behilflich.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen