Montag, 31. Januar 2011

Renten in Kroatien

In der kroatischen Rentenversicherung gibt es nachfolgende Altersrenten und und Invalidenrenten:
  • Altersruhegeld für Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn 15 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen,
  • Altersruhegeld für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn 15 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen,
  • Vorzeitiges Altersruhegeld für Männer ab Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen,
  • Vorzeitiges Altersruhegeld für Frauen ab Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn 30 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen
  • Invalidenrenten wegen Berufsunfähigkeit oder wegen allgemeiner Erwerbsunfähigkeit
Im Rahmen des Deutsch-Kroatischen Sozialversicherungsabkommens werden die deutschen Versicherungszeiten ebenfalls berücksichtigt.

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